Arbeiten und Bereitschaft an Feiertagen und Wochenenden ohne Entgelt

24. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
JennaRink
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeiten und Bereitschaft an Feiertagen und Wochenenden ohne Entgelt

Hallo, ich arbeite nun seit einem Jahr für ein kleines Tourismusunternehmen (Apartmentvermietung). Ich bin die einzige Büroangestellte, alle anderen Mitarbeiter für Reinigung/Check-In sind freiberuflich bei uns. Wenn meine Chefs (Ehepaar mit schulpflichtigem Kind) wegfahren, dann bin ich die komplette Vertretung, habe deren Handy auf dem teilweise 24 h am Tag Gäste etc anrufen. Letztes Jahr hatte ich an Weihnachten Bereitschaft von Zuhause, also Emails checken, Buchungen annehmen und verarbeiten. Jetzt soll ich komplett über Ostern arbeiten, da alle Freiberufler keine Zeit haben und die Chefs wegfahren wollen. Als ich fragte ob Ostern eihentlivh frei ist, sagte mein Chef nur "Nein, es ist ja sonst keiner da." Das Problem ist nur, dass ich nie frei bekomme dafür, sondern die "Paar stunden" werden dann damit verrechnet, wenn ich einen Tag früher nach Hause gehen möchte. Feiertagszuschlag bekomme ich auch nicht. Das nächste Problem ist, dass ich mir im Mai eine Woche Urlaub genommen habe und gerne ab dem ersten Samstag schon verreisen möchte. Meine Chefin meinte aber jetzt, das gehe nicht, da sie mich evtl an dem Sonntag braucht und ich soll doch Montag wegfahren, was mir aber keine komplette Woche verschafft in dem Fall. Ich möchte die Sache gerne ansprechen weil ich teilweise glaube, die merken das gar nicht, dass da was falsch läuft. Ich mag die beiden sehr gerne und will auch keine unangenehme Situation im Büro verursachen. Ich wäre über jeden topp dankbar! Ach ja: angestellt bin ich als reine Bürokraft, im AV steht nichts über Wochenenden und Feiertage. Vielen dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// teilweise glaube, die merken das gar nicht, dass da was falsch läuft.
... Oh doch: ich bin sicher, dass die genau wissen, was läuft. Es gibt eben Typen, die handeln nach dem Motto "ICH bin der HERR, euer Gott" - die nutzen dich gezielt aus.
/// Ich mag die beiden sehr gerne und will auch keine unangenehme Situation im Büro verursachen.
Das Gerne-Mögen geht einher mit deinem Verzicht auf MA-Rechte. Mit Leuten, die dir wie selbstverständlich grundlegende Rechte verweigern, wirst du keinesfalls klar kommen ohne Auseinandersetzung; wie heißt es doch: "du kannst kein Omelett machen, ohne Eier zu zerschlagen".
Der für dich nachteiligste Aspekt bei der Sache ist aber, dass die Firma ein Kleinstunternehmen ist, bei dem das Kündigungsschutzgesetz nicht greift, Kündigung also jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich ist. Ich vermute stark, dass du das bald erfahren wirst, nämlich in dem Moment, in dem du versuchst, auf deine Rechte zu pochen und sie durchzusetzen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JennaRink
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort. Also rauswerfen werden sie mich sicher nicht. Ich mach ja fast alles alleine und ohne jemanden im Büro wären die aufgeschmissen. Ich werde erstmal versuchen die Feiertage anzusprechen, bin nur leider nicht der Typ der sich gerne durchsetzt

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

So geht es natürlich nicht, allerdings sehe ich es nicht so hart wie @blaubär. Häufig ist sowas auch Gedankenlosigkeit. Wichtig ist jetzt, dass eine saubere Vereinbarung zustande kommt. Und die solltest Du vorbereiten. Dazu musst Du wissen, dass gesetzlich Feiertagszuschüsse nicht vorgesehen sind, und dass Überstunden durchaus mit Freizeit abgerechnet werden können. Was ich an Deiner Stelle machen würde: such Dir im www einen Tarifvertrag raus, in welchem Bereitschaft u.s.w. auch geregelt ist. Das ist eine wunderbare Basis zum einarbeiten. Dann weisst Du auch in etwa, wo Verhandlungsspielraum ist, wie der Vertrag auf vernünftige Beine gestellt wird.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
bin nur leider nicht der Typ der sich gerne durchsetzt

Es gehören halt immer zwei dazu:
Einer der über den Tisch zieht, und einer der sich über den Tisch ziehen lässt.

Mir scheint, dass neben einer Klärung der Rechtslage es mindestens genauso wichtig ist, dass Sie an Ihrem
Selbstbewusstsein und an Ihrer Durchsetzungsfähigkeit arbeiten sollen.

Sehen Sie es mal so:
Ohne Sie würde die Firma ihrer Chefs zusammenbrechen. Ihre Chefs müssen ein Interesse haben, dass Sie eine zufriedene, treue Mitarbeiterin sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

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