Arbeiten trotz Freistellung

13. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
DaKain
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten trotz Freistellung

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe das ihr mir helfen könnt:

Ich hatte einen rechtsstreit mit meinem "noch" aktuellen Arbeitgeber. Es ging um eine Teilzeitbeschäftigung da ich meinen Sohn bekommen habe und dort dann in Teilzeit arbeiten wollte, Dies verweigerte er mir somit habe ich darauf geklagt. Wir einigten uns Gerichtlich darauf das mein Arbeitsverhältnis zum 31.08.2016 beendet ist. Und ich volle Freischtellung inkl. aller Bezüge und eine Abfindung bekomme.

Soweit sogut.

Ich habe mich natürlich weiter beworben und tatsächlich nach einem sehr guten Einstellungstest eine Stelle bekommen. Nun habe ich das Problem das mein Arbeitsverhältnis bis zum 31.08. noch läuft und ich aber die neue Stelle am 22.08.2016 antreten soll.

Da ich ja volle Freistellung habe könnte ich ja theoretisch Arbeiten jedoch weiss ich nicht wie sich das Verhält da ich ja bis zum 31.08. noch in meinem alten Arbeitsverhältnis stehe.

Wie kann ich das am besten lösen? Darf ich während der Freistellung bei meinem neuen Arbeitgeber arbeiten? Wird das dann mit Steuerklasse 6 versteuert? Wie gehe ich weiter vor?

Die neue Stelle ist die Chance meines Lebens und ich hoffe das es mir jetzt nicht versaut wird.

MfG DaKain

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