Arbeiten ohne freien tag- wie lang am stück

6. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb475943-36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten ohne freien tag- wie lang am stück

Hallo . Ich arbeite in Sachsen in einem 4 Sterne Hotel im Service. In meinem Vertrag steht was von rollender woche bzw ganz normal 40h Vollzeit. Ist es rechtens das ich 11 Tage durcharbeiten soll, danach nur 1 Tag frei bekomme und anschließend wieder 5:30 mit Frühschicht anfange? Mein Chef kommt mit dem Argument das wir kein Frei brauchen solang wir nicht eine wöchentliche Zeit von 48h überschreiten. Bedeutet das dass er uns auch 20 Tage "so" beschäftigen darf ohne frei? Kann das kaum glauben das sowas in D möglich sein soll. Vor allem wenn mann innerhalb der 2 Wochen noch mehrere Schichtwechsel hat. Bitte um Rat.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

/// In meinem Vertrag steht was von rollender Woche bzw ganz normal 40h Vollzeit.

Es sollte irgendwo stehen, dass die 40 h ein Durchschnittswert sind; und es sollte irgendwo stehen, innerhalb welchen Zeitraums dieser Wert zu erreichen ist - ich würde den Tarifvertrag studieren.

/// ... kein Frei brauchen, solange wir nicht eine wöchentliche Zeit von 48h überschreiten

Da ist dein Chef ein wenig schief gewickelt - es gelten die vertraglichen 40 h, die sind vereinbart, eben als vertragliche Pflicht und Soll. Die 48 Wochenhöchstarbeitszeit stellen dann so etwas dar wie den Spielraum für die Schichtgestaltung. Aber wie auch immer: irgendwann muss der vertragliche Zustand hergestellt werden. Wenn du nun also soundsolange am Stück arbeitest, müssen Zeiten mit entschieden weniger Wochenstunden folgen, sonst geht die Rechnung nie auf.

Ansonsten hast du nach ArbZG Anspruch auf 15 freie Sonntage im Jahr - keine Ahnung, ob per TV davon abgewichen werden kann.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von fb475943-36):
Ist es rechtens das ich 11 Tage durcharbeiten soll,
Ja, das geht gemäß AZG. Im Extremfall sind so durchgängig bis zu 19 Tage Arbeit gesetzlich möglich. Tarifverträge können aber auch abweichendes bestimmen. Natürlich hat der AG dann aber auch wieder für Ausgleich zu sorgen.
Du solltest dir mal das AZG zu Gemüte führen.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn 40 Stunden vertraglich vereinbart sind dann haben Sie auch Anspruch auf eine 40-Stunden-Woche. Überstunden können mal passieren, aber was Ihr Chef da sagt ist definitv falsch. Wo soll denn stehen, dass man die MA jede Woche 8 unbezahlte Überstunden machen lassen darf?
Wie -Laie- schon empfiehlt, schauen Sie sich mal die Regelungen im Arbeitszeitgesetz an. Da steht noch mehr für Sie interessantes.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Wo soll denn stehen, dass man die MA jede Woche 8 unbezahlte Überstunden machen lassen darf?
Hab ich wieder mal was überlesen???

-- Editiert von -Laie- am 06.10.2017 13:15

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#5
 Von 
fb475943-36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die antworten. Im großen und ganzen wird sich schon an die Zeiten gehalten. Unterm Strich haben wir Mädels sogar minusstunden. Die kommen daher wenn mal weniger los ist und man 2h eher heim darf. Ich MUSS nicht bleiben Bis die 8h/tgl voll sind. Das sind aber auch Ausnahmefälle. Soweit sogut.

im jetzigen fall geht es aber nicht nur um paar Stündchen sondern um fast 2 Wochen durchschuften und anschließend nur 1 Tag frei. Kann es kaum glauben dass 19 (!!!) Tage rechtlich iO sein sollen. Welcher Sesselp*pser erlässt denn solche Gesetze? Was ist wenn ich nach 15 Tagen -zb mit einem Herzinfarkt - umfalle? Der Chef hat doch eine Sorgfaltspflicht? Oder wenn ich so kaputt bin und die Treppe runterfalle mit einer Kiste glasflaschen? Das ist doch auch für den Chef ein Risiko. Stichwort Berufsgenossenschaft....

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von fb475943-36):
Das ist doch auch für den Chef ein Risiko.
Der Chef muss dafür Sorge tragen, dass du die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten (11h) einhältst. Das ist alles. Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass bis zu 19 Tagen in Ordnung sind. Solange sich dein AG daran hält und dir dann auch entsprechenden Ausgleich zugesteht ist für diesen alles in bester Ordnung. Du hast bei 8h Arbeit pro Tag 16 Stunden um dich zu erholen und fit für den nächsten Tag zu machen. Wo ist dann also das Problem? Klar ist das natürlich nicht wirklich schön, aber rechtlich nicht zu beanstanden. Außerdem bedeutet das ja nicht, dass das ein Dauerzustand sein darf, aber danach hört es sich bei deiner Schilderung ja auch nicht an.


Schau mal, hier ist ein ganz gutes Beispiel: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/4493

-- Editiert von -Laie- am 06.10.2017 13:45

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

/// #5 Unterm Strich haben wir Mädels sogar minusstunden. Die kommen daher wenn mal weniger los ist und man 2h eher heim darf.
Wieder so eine Sache. Wenn der Chef euch nach Hause schickt - nett von ihm - ,entbindet er euch von Arbeitspflicht - aber Minusstunden dürfen daraus nicht entstehen - der AG befindet sich in Annahmeverzug. So, wie es offenbar läuft, bezahlt ihr diese Nettigkeiten. Heißt auf der anderen Seite allerdings auch: Schicht ist Schicht.

Zu dem Rest unter #5 -
Mein Vorschlag: mach dich schlau in Sachen Arbeitsrecht, dann kannst du sachkundig argumentieren und musst nicht so aus dem Bauch rumnölen. ArbZG zu lesen und den TV, ist vielleicht nicht die spannenste Lektüre, aber erkenntnis- und hilfreich. Und wenn du diesem Forum ein wenig Aufmerksamkeit schenkst, hast du bald ein gewisses Rüstzeug.

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