Hallo Liebe 123Rechtler,
Ich habe eine Frage, ich hatte vor Wochen einen Arbeitsunfall dieser wurde auch als ein solcher gemeldet und die BG bzw. AAA kümmern sich darum. Seit dieser Zeit bin ich noch im Krankenschein, da die Wunde nur schwer heilt und ich immer noch ein offenes im Fuß habe und der Arzt meint das Risiko für eine Infektion wäre groß. Jetzt kommt halt noch dazu das ich Probleme habe den Fuß zu bewegen, er sich schon seit Wochen anfühlt wie als wäre er eingeschlafen und ich ab und zu einen Stark Pochenden Schmerz in der Wunde habe.
Jetzt fängt natürlich das Problem an das auch langsam die Urlaubszeit anfängt und uns die Leute ausgehen, so hat mein Betrieb anklingeln lassen ob ich bereit wäre auch Home-Office zu machen um das ganze etwas zu Kompensieren. Ich sollte dann einfach nächstes Mal den Krankenschein nicht verlängern und dann einfach zuhause bleiben und von dort aus Arbeiten. Das hat sich jetzt für mich mal nicht schlecht angehört, aber als ich den Doktor danach gefragt habe, meinte dieser „Sicher wäre das kein Problem Home-Office zu machen, da ja nichts passieren kann, aber wenn ich den Krankenschein nicht verlängere gilt das Ganze als geheilt, es gibt keinen halben Krankenschein".
Jetzt bin ich aber der Meinung das diese Sache aus meiner Sicht noch nicht geheilt ist wegen der oben genannten Probleme.
Wenn ich jetzt wieder Arbeiten gehen würde bzw. Home-Office mache, wer käme denn dann für eventuelle weitere Behandlungen auf? Wie würde das laufen, oder wäre dann wirklich ab diesem Moment die Berufsgenossenschaft raus und würde sagen, ne Pech auf eigenen Wunsch beendet?
Bin mir da wirklich total unsicher wie ich das ganze angehen soll, will ja auch nicht meine Firma verärgern und das ganze Eiskalt ablehnen, aber auf der anderen Seite habe ich wirklich Angst davor das da noch was über bleiben könnte.
Vielen dank für eure Hilfe.
Arbeiten oder Krankenschein? Folgekosten nach Arbeitsunfall, bin mir unsicher!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatJetzt fängt natürlich das Problem an das auch langsam die Urlaubszeit anfängt und uns die Leute ausgehen, :
Was jetzt nicht wirklich Dein Problem ist.
Wenn es nicht geheilt ist und man noch nicht arbeitsfähig ist, dann sollte man sich hüten auf "den Schein" zu verzichten. Das gibt dann nur Probleme mit BG, KK usw.
Im übrigen kann man auch mit Schein HomeOffice machen, das ist nicht verboten.
Hallo Jonny,
Arbeitsunfähigkeit und weitere Behandlungsbedürftigkeit sind zwei Paar Schuhe.
Die Kosten weiterer Behandlungsbedürftigkeit werden also auch dann noch ersetzt, wenn Du nicht mehr arbeitsunfähig bist. Insoweit sind Deine Sorgen sicherlich unbegründet.
Ob Du auf das Angebot eingehst hängt sicherlich auch davon ab, wie sich der Arbeitgeber Dir gegenüber grundsätzlich verhält. Passt da alles, sollte man sicher darüber nachdenken.
Wie sagt man so schön, eine Hand wäscht die andere.
Aber letztlich musst Du das wissen. Homeoffice ist für Leute, die damit umgehen können, klasse. Kann aber nicht jeder.
Berry
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Hallo,
vielen Dank für eure Hilfe, weiß auch nicht wieso der Firma es wichtig war auf den KS zu verzichten und dann einfach im Home-Office zuhause zu bleiben. Bin Programmierer deshalb ist das wirklich kein Problem meine Arbeit auch von Zuhause aus zu machen, wenn die Zugänge ins Firmennetzwerk vorhanden sind.
Aber werde auf jeden Fall dann mal vorschlagen ich lasse den KS weiterlaufen und Arbeite dann trotzdem von zuhause aus mit.
Das ist gut zu wissen, dass Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit zwei Paar Schuhe sind.
War mir da halt jetzt nicht sicher, da der Arzt gemeint hat das sobald ich nicht mehr im Krankenschein bin das Ganze als Geheilt angesehen wird.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Ich kann nur dringend abraten, auf den KS zu verzichten. Wenn die Heilung nicht vollständig möglich ist, und z.B. Empfindungsunfähigkeit oder Versteifung bleibt, steht Dir eine Rente zu.
Die wird es aber nicht geben, wenn Du als "geheilt" giltst. Bzw. es wird schwieriger, dann diese noch durchzusetzen. Frag den Arzt ob stundenweise Home Office im Rahmen einer "Wiedereingliederung" gemacht werden kann. Das ist dann ganz offiziell und wenn der Fuss sich verschlechtert, kann diese abgebrochen werden.
Danke für die Antwort! Das Hilft mich wirklich weiter und ist ein guter Punkt!
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