Hallo!
Seit über 10 Jahren bin ich bei dem selben Arbeitgeber angestellt im Schichtdienst.
Nun bin ich im Juli 2010 in Elternzeit
gegangen und möchte das bis Juli 2012 beibehlaten aber ab Oktober diesn Jahres 15Wochenstunden arbeiten gehen.
Ich möchte keine Frühdienste machen.
Das habe ich so im März bei meinem Arbeitgeber schriftlich beantragt und bis heute keine Antwort auf diesen Antrag bekommen.
Bei telefonischen Nachfragen werde ich von meiner ersten Vorgesetzten vertröstet (wegen meiner ausgefallenen Dienstwünsche könne sie den Antrag nur weiter leiten).
Meine frage ist nun:
Ist es richtig, dass der Arbeitgeber innerhalb einer 4 wöchigen Frist auf mein schreiben antworten muß? Und, tut er dies nicht gilt der Antrag als genemigt?
Was empfehlen sie mir? Einfach abwarten?
Vieln Dank für Ihre Antwort,
viele Grüße
Sonntagskind
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Arbeiten in Elternzeit, Arbeitgeber schweigt
16. Mai 2011
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Frage vom 16. Mai 2011 | 21:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten in Elternzeit, Arbeitgeber schweigt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 17. Mai 2011 | 10:47
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Zwar ist es nach § 15 Abs. 7 Satz 4 BEEG so, dass der AG für den Fall der Ablehnung, diese innerhalb von 4 Wochen mit schriflticher Begründung abgeben muss. Allerdings kann der AN seinen Anspruch gem. § 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG nur über das Arbeitsgericht durchsetzen. Zudem müssen für einen Anspruch auch die Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 Satz 1 BEEG vorliegen. Insbesondere müssten also in der Regel mehr als 15 AN beim AG beschäftigt sein.
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