Arbeiten in Deutschland als Senegalese

4. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Little.witch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Arbeiten in Deutschland als Senegalese

Hallo bin neu hier und wollte mal wissen, ob mir jemand helfen kann. Mein Freund kommt aus Senegal, lebt aber jetzt wieder in Frankreich, davor zwischendurch in Spanien. Er ist jetzt 8 Jahre in Europa und hat in beiden Ländern eine arbeitsgenehmigung und hat auch in beiden gearbeitet. Als er das erste mal in Frankreich war, war er sogar verheiratet. Jetzt will er nach Deutschland kommen, um mit mir zusammen zu leben. Er hat nach wie vor einen senegalesischen Reisepass, allerdings auch noch so ne Karte, die in etwa so aussieht, wie ein Personalausweis, aus Spanien. Meine Frage ist jetzt, ist das ein Ausweis, der ihn zum "Europäer" macht und es greift das Freizügigkeitsgesetz oder ist das nur für die Arbeitsgenehmigung im jeweiligen Land und er muss hier trotzdem ein arbeitsvisum beantragen? Akademiker ist er leider nicht, deswegen mach ich mir ein wenig Sorgen, ob er dann auch eine arbeitsgenehmigung hier bekommt... Weiß irgendwer etwas oder hat sonst irgendwelche Tipps?

Danke schon mal im voraus

Gruß Anna

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Jetzt will er nach Deutschland kommen, um mit mir zusammen zu leben.

Das dürfte nur über eine Eheschließung möglich sein.
Zitat:
Er hat nach wie vor einen senegalesischen Reisepass, allerdings auch noch so ne Karte, die in etwa so aussieht, wie ein Personalausweis, aus Spanien. Meine Frage ist jetzt, ist das ein Ausweis, der ihn zum "Europäer" macht und es greift das Freizügigkeitsgesetz oder ist das nur für die Arbeitsgenehmigung im jeweiligen Land und er muss hier trotzdem ein Arbeitsvisum beantragen?

Dabei dürfte es sich um einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) handeln.
Ist der denn überhaupt noch gültig, was steht denn da drauf ?

Das Freizügigkeitsgesetz würde erst dann greifen, wenn Du mit ihm verheiratet wärest und mit ihm einige Zeit in Spanien gelbt hättest.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Little.witch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Ehrlich? Nur über eine Eheschließung? Das kann doch nicht sein, kann doch eigentlich auch unser Gesetzgeber nicht von mir verlangen, nen Mann erst zu heiraten, bevor ich mit ihm zusammen wohnen darf. Und wieso muss ich dann mit ihm in Spanien Leben? Versteh ich nicht.
Die Karte ist gültig bis 2017.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann könnte er hier her kommen als Flüchtling, kriegt dann alles und wenn er so kommt und ich mit ihm Leben will, dann ist es verboten? Flüchtlinge dürfen doch auch hier arbeiten und leben und sich ne Frau suchen.
Danke schon mal für deine erste Antwort. Vielleicht hast du noch ein paar Infos für mich. Ich hab auch schon auf Seiten vom auswärtigen Amt geschaut, aber es ist doch hilfreich, wenn jemand normales deutsch spricht.
Gruß Anna

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Hat er denn eine französische résident de longue durée -- Communauté Européenne oder eine spanische Residente de larga duración -- CE/UE? Bei 8 Jahren Aufenthalt könnte das ja durchaus der Fall sein.

Wenn ja, dann kommt eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach § 38a AufenthG auch ohne Eheschließung in Betracht.
Während der ersten 12 Monate ab Einreise besteht beim §38a aber keine volle Arbeitserlaubnis.
Das sollte unbedingt(!) zuerst geprüft werden.

Evtl. besteht ja noch die Möglichkeit jetzt noch eine französische résident de longue durée -- Communauté Européenne oder eine spanische Residente de larga duración -- CE/UE zu bekommen. Wenn eine davon vorhanden wäre bevor der Mann nach D zieht, würde das ein gemeinsames Leben in D massiv erleichtern.

Zitat:
Das kann doch nicht sein, kann doch eigentlich auch unser Gesetzgeber nicht von mir verlangen, nen Mann erst zu heiraten, bevor ich mit ihm zusammen wohnen darf.

Das verlangt der Gesetzgeber ja auch nicht. Er verlangt "nur", dass der Mann eine Aufenthaltserlaubnis hat. Es stellt sich "nur" die Frage, wie der Mann an eine Aufenthaltserlaubnis kommt. Heiraten ist eine Möglichkeit, es gibt aber auch andere (Studienplatz in D, Berufstätigkeit in D als Hochqualifizierter, humanitäte / politische Gründe, den erwähnten §38a, usw.). Wenn von den anderen Gründen - warum auch immer - keiner in Betracht kommt, dann *kann* es natürlich sein, dass Heiraten oder die Zeugung eines gemeinsamen Kindes die einzigen verbleibenden Möglichkeiten sind.

Zitat:
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann könnte er hier her kommen als Flüchtling

Nein. Nach dem Dublin-Verfahren würde man ihn sofort nach Frankreich oder Spanien zurückschieben, falls er einen Flüchtlings-Status für sich reklamieren würde.

Zitat:
Flüchtlinge dürfen doch auch hier arbeiten und leben und sich ne Frau suchen.

Flüchtlinge dürfen hier im Regelfall nicht arbeiten. Eine deutsche Frau suchen natürlich schon. Aber dauerhaft hier bleiben darf ein ausländischer Flüchtling erst, wenn er mit der deutschen Frau verheiratet ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Flüchtlinge dürfen sich auch ihr Bundesland nicht aussuchen. Wenn Sie in Hamburg wohnen und Ihr Freund in einer Turnhalle in Oberbayern - ist das so ein erstrebenswerter Zustand?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Das kann doch nicht sein, kann doch eigentlich auch unser Gesetzgeber nicht von mir verlangen, nen Mann erst zu heiraten, bevor ich mit ihm zusammen wohnen darf.

Um längerfristig/dauerhaft in Deutschland leben zu können, bedarf es eines Zweckes, so z.B. die Eheschließung, ein Studium oder die Arbeit mit einer besonderen Qualifikation.

Freizügigkeit entsteht, wenn die Ehe mit einem/einer Deutschen bereits vorher in einem anderen EU-Land längerfristig geführt wurde.

2x Hilfreiche Antwort

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