Arbeiten auf der betrieblichen Weihnachtsfeier

27. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
lulu27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten auf der betrieblichen Weihnachtsfeier

Hallo alle zusammen,

unsere betriebliche Weihnachtsfeier findet an einem Samstagabend statt. Die Feier wird für die Mitglieder und Mitarbeiter von der Firma ausgeführt. Unser Gastronomiebereich macht den ganzen Catering sowie den Auf- und Abbau in der Hall von Samstagmorgens bis irgendwann Sonntagmorgens.

Die Kassierung des Eintritts von den Mitgliedern und den Verkauf von Büchern und CDs hatten die letzten Jahre, 3 Kolleginnen aus der Verwaltung gemacht. Damit die 3 Kolleginnen dieses Jahr an der Feier als Gäste teilnehmen können, wurde eine Rundmailverschickt, damit andere den Dienst übernehmen sollen.

Die Rundmail wurde jedoch nur an bestimmte weibliche Mitarbeiter aus der Buchhaltung und Verwaltung gesendet. Keiner aus dem Vertrieb, EDV oder anderen Firmenabteilungen wurde dazu aufgefordert in den Genuss der "Freiwilligen Arbeit" teilzunehmen. (Natürlich wird es Entlohnt aber nach dem normalen Stundenlohn)

Man kann sich jetzt denken dass die Freude nicht sehr groß war von den ausgewählten Email Empfänger. Die meisten wollen nicht mal mehr auf die Weihnachtsfeier gehen, da die Feier sowieso nur als Prestige Darstellung den Mitgliedern gegenüber ausgeführt wird.

Arbeitsrechtlich sind wir doch gar nicht verpflichtet an dem Samstagabend den Kassendienst zu übernehmen? Unsere regulären Arbeitstage sind von Montag bis Freitag.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Ist die Email denn als Frage formuliert oder seid ihr bereits eingeteilt worden? Auf eine Frage kann man ja einfach "Nein" sagen.

0x Hilfreiche Antwort

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