Hallo , kurze Frage ....Wohnort und Sitz der Firma sind in Sachsen , Chef meinte , das wir am Buß Bettag in Sachsen Anhalt arbeiten sollen , die Baustelle streckt sich auf ca 14 Tage , wo eben dieser Feiertag (nur in Sachsen) hineinfällt .Was muss Arbeitgeber vergüten und muss der Arbeitgeber diesen Tag beantragen ? Danke im Vorfeld
Arbeiten an Feiertag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn du in einem anderen Bundesland arbeitest, das diesen Feiertag nicht kennt, gelten die örtlichen Gegebenheiten, auch wenn am Sitz der Firma der Feiertag gilt.
muss mir mein AG da Feiertagszuschlag bezahlen ?
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Wenn Sie normalerweise in Sachsen arbeiten, muss Ihnen der Arbeitgeber den Feiertagszuschlag zahlen, ist meine Meinung. Es kann ja nicht sein, dass immer wieder bei Wechsel der Baustelle in ein anderes Bundesland das dortige Recht zaehlt.
Die Frage ist ja nicht neu und schon öfter gestellt. Meiner Erinnerung nach gilt das Arbeitsstättenprinzip, also die Lage des Arbeitsortes und nicht die des Firmensitzes. Im umgekehrten Fall wäre die Sache von vornherein klar: Läge der Firmensitz in S-Anhalt und die Baustelle in Sachsen, hätte AN am Knutsch&Betttag frei; oder wenn es sich um eine ausländische Firma handelte, würde klar hier deutsches Arbeitsrecht gelten.
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