Arbeiten an Feiertag

18. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)
Arbeiten an Feiertag

Hallo , kurze Frage ....Wohnort und Sitz der Firma sind in Sachsen , Chef meinte , das wir am Buß Bettag in Sachsen Anhalt arbeiten sollen , die Baustelle streckt sich auf ca 14 Tage , wo eben dieser Feiertag (nur in Sachsen) hineinfällt .Was muss Arbeitgeber vergüten und muss der Arbeitgeber diesen Tag beantragen ? Danke im Vorfeld

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Wenn du in einem anderen Bundesland arbeitest, das diesen Feiertag nicht kennt, gelten die örtlichen Gegebenheiten, auch wenn am Sitz der Firma der Feiertag gilt.

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#2
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

muss mir mein AG da Feiertagszuschlag bezahlen ?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn Sie normalerweise in Sachsen arbeiten, muss Ihnen der Arbeitgeber den Feiertagszuschlag zahlen, ist meine Meinung. Es kann ja nicht sein, dass immer wieder bei Wechsel der Baustelle in ein anderes Bundesland das dortige Recht zaehlt.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Die Frage ist ja nicht neu und schon öfter gestellt. Meiner Erinnerung nach gilt das Arbeitsstättenprinzip, also die Lage des Arbeitsortes und nicht die des Firmensitzes. Im umgekehrten Fall wäre die Sache von vornherein klar: Läge der Firmensitz in S-Anhalt und die Baustelle in Sachsen, hätte AN am Knutsch&Betttag frei; oder wenn es sich um eine ausländische Firma handelte, würde klar hier deutsches Arbeitsrecht gelten.

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