Arbeit, E-Mail und Datenschutz

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Fragen und Antworten zu rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Arbeit und E-Mail und Datenschutz

Vertrag per E-Mail

Frage: Mein neuer Job wurde per E-Mail besiegelt, wir haben keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gemacht. Bin ich dadurch jetzt im Nachteil?

123recht.de: Verträge per Handschlag, mündlich oder im Internet haben dieselbe Bindung wie schriftliche Verträge - von wenigen Ausnahmen abgesehen. Ein Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Kaufvertrag per Mail oder sogar Skype ist völlig in Ordnung. Nachteilig ist dann nur der Nachweis über das, was vereinbart wurde. Der Beweis lässt sich mit einem schriftlichen Vertrag natürlich besser erbringen als mündlich oder im Internet.

Datenschutz von E-Mails bei der Arbeit?

Frage: Mein Arbeitgeber will das Passwort für meine geschäftlichen Mails wissen, um meine Arbeit zu überprüfen. Verstößt das nicht gegen Datenschutz?

123recht.de: Selbst wenn es sich bei den E-Mails um rein geschäftliche Mails handelt, ist Ihr Wort geschützt. Ihr Arbeitgeber darf die Mails nicht lesen. Selbst Mailprotokolle dürfen nur eingeschränkt überprüft werden, etwa um Kosten zu ermitteln oder Fehler zu beheben.

Computer im Urlaub von Chef durchsucht

Frage: Mein Chef hat meinen PC während meines Urlaubs ungefragt durchsucht, um Sicherheitslücken in der Firma aufzudecken und die Internetnutzung zu überwachen. Wir können unsere Computer auch privat nutzen. Durfte mein Chef einfach so an meinen Computer?

123recht.de: Nein. Da Sie auch private Dateien auf dem Computer haben: Die Durchsuchung ist ohne Ihre Genehmigung und ohne Ihre Anwesenheit nicht erlaubt.

Identitätsdiebstahl

Frage: Ich habe einen Arbeitskollegen aus Spaß und ohne sein Wissen bei eBay angemeldet. Dabei habe ich seine korrekten Daten verwendet. Er bekommt ja nun Post von eBay, zur Verifizierung des Accounts. Kann die Anmeldung zu mir zurückverfolgt werden? Was kann mir passieren?

123recht.de: Sie könnten sich durch die Anmeldung mit fremden Daten tatsächlich strafbar gemacht haben, dies bewerten Gerichte allerdings unterschiedlich. Ich glaube nicht, dass Ihnen etwas passiert, denn Strafanzeige und Rückverfolgung Ihrer IP durch eBay halte ich für unwahrscheinlich. Trotzdem sollten Sie sich für die Zukunft zu Herzen nehmen, dass so ein "Jungenstreich" schnell die Grenze des strafrechtlich Zulässigen erreicht.

Private Daten auf Firmencomputer

Frage: Wir dürfen bei uns aus Sicherheitsgründen keine firmenfremde Software oder private Dateien auf den Firmen-PC installieren. Ich habe auf meinem Arbeitsrechner Fotos und Musik abgelegt. Fotos und Musik sind von mir, keine illegalen Kopien. Kann man mir das verbieten?

123recht.de: Ja. Auch über Fotos oder Musikdateien können Viren oder andere systemkritische Dateien auf Ihren Firmenrechner gelangen. Da es eine entsprechende Regelung in Ihrer Firma gibt, sollten Sie diese auch beachten. Anderenfalls droht eine Abmahnung.

Sensible Firmendaten auf USB-Stick

Frage: Ich bin Root Admin in unserer Firma und habe Zugang zu allen Daten, auch die der Mitarbeiter. Einige wichtige Daten habe ich auf meinen privaten USB-Stick gezogen und trage den immer bei mir. Jetzt ist der Stick weg. Ich weiß nicht, ob ich ihn verloren habe oder mein Chef ihn aus meiner Jacke gefischt hat. Was droht mir?

123recht.de: Wenn Ihr Chef jetzt Kenntnis von Stick und Inhalt hat, dann droht Ihnen die fristlose Kündigung. Denn das Kopieren von sensiblen Firmendaten steht dem Diebstahl einer Sache gleich und wird arbeitsrechtlich somit auch gleich geahndet. Wenn die Daten auch Werkcharakter haben (z.B. ein Computerprogramm), dann haben Sie sich im Sinne des Urheberrechts strafber gemacht. Haben Sie den Stick verloren, kann Ihr Arbeitgeber Sie zusätzlich für den Verlust und eventuelle fremde Verwendung haftbar machen.

Firmenlaptop im Urlaub

Frage: Ich möchte meinen Firmenlaptop mit in den Urlaub nehmen. Muss ich meinen Chef um Erlaubnis bitten? Was ist bei Diebstahl?

123recht.de Grundsätzlich müssen Sie mit Firmeneigentum immer so umgehen, dass dieses unversehrt bleibt und sicher ist. Dies gilt auch für firmeninterne Daten auf dem Computer, die sie vor unbefugtem Zugriff durch Passwortabfrage etc. schützen sollten. Wenn Ihr Chef Ihnen die private Nutzung des Laptops erlaubt, heißt das nicht zwingend, dass damit die Mitnahme in den Urlaub mit umfasst ist. Sie sollten den Chef vorsichtshalber um Erlaubnis bitten, um im Falle des Falles trotz Sicherheitsvorkehrungen nicht für Schäden aufkommen zu müssen.

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