Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Mein Auto steht auf einem Innenhof, welcher von zwei Häusern als Parkplatz genutzt wird. Da mein Platz sehr ungünstig liegt, wurde der Wagen bereits dreimal angefahren. Der Verursacher hat sich nie gemeldet, es blieben aber die letzten beiden Male blaue Lackspuren auf meinem schwarzen Auto zurück. Nun beim dritten Mal platzte mir der Kragen und ich suchte nach dem Verursacher. Fand dabei ein blaues Kfz mit den passenden Schäden beim Nachbarhaus. Daraufhin erstattete ich online Anzeige bei der Polizei gegen den (unbekannten) Halter des Wagens. Bisher gab es darauf keine Reaktion, aber ich stelle mir die Frage ob das vielleicht übertrieben war bzw. mir am Ende sogar Nachteile entstehen können ... Stichwort Falsche Verdächtigung o. ä. denn tatsächliche Beweise habe ich für den Vorgang nicht.
Anzeige wg. Unfallflucht
17. August 2017
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Frage vom 17. August 2017 | 14:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wg. Unfallflucht
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 17. August 2017 | 17:09
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Stichwort Falsche Verdächtigung Die müßte "wider besseres Wissen" erfolgen. Wissen Sie genau, daß der blaue Pkw es NICHT war (bzw. sein Halter)? Natürlich nicht - also ist es keine falsche Verdächtigung. Abgesehen davon ist die Anzeige auf den Weg gebracht und kann nicht "zurückgezogen" werden.
-- Editiert von muemmel am 17.08.2017 17:10
#2
Antwort vom 17. August 2017 | 20:38
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39877x hilfreich)
ZitatAnzeige bei der Polizei gegen den (unbekannten) Halter des Wagens. :
Besser wäre gegen Unbekannt gewesen, denn es war ja der Fahrer der die Starftat beging.
Ist aber egal, die Beamten werden das berücksichtigen.
Zitataber ich stelle mir die Frage ob das vielleicht übertrieben war :
Derart assoziales Verhalten ist zu Recht eine Straftat und eine konsequente Verfolgung ist nicht übertrieben.
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