Anzeige wg Diebstahl, Schaden:59 Cent

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
keincleverertyp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wg Diebstahl, Schaden:59 Cent

Servus liebe Forengemeinde... ich hab ein etwas bizarres Problem: Ich habe bei einem Discounter eine Packung Erdnuesse im Wert von 59 Cent geklaut (hatte keine Kohle mehr und Hunger, trotzdem wars *******, ich weiss) und bin dabei vom Ladendetektiv erwischt worden.

Der Typ schien mehr belustigt als irgendwas anderes und meinte, er muss das zwar Melden aber ne Anzeige gaeb das auf keinen Fall. Tjoa. Gestern flattert mir der Anhoerungsbogen als Beschuldigter ins Haus.


Nun finde ich ums Verrecken keine Erfahrungen zu sowas, weil die Anzeige bei sowas meistens wirklich unterlassen wird (kann man machen, liegt im Ermessen des Geschaedigten bis 50 Euro Warenwert) und die restlichen Verfahren praktisch immer eingestellt werden.


Die Frage ist nur: Unter welchen Bedingungen wurde das Verfahren eingestellt, wie hoch ist da die Typische Geldbusse fuer den Deal, und wie geht man am besten vor? Muss ich mir dafuer jetzt echt nen Anwalt beschaffen? Und soll ich den Anhoerungsbogen einfach ignorieren oder irgendwie zurueckschicken?

Randbedingungen: Keine Vorstrafen, auch nix anderes was mit Diebstahl zu tun haette, Student, kein festes Einkommen, Bundesland NRW...

Vielen Dank schonmal :S

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Hast du zufällig eine Fangprämie gezahlt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
weil die Anzeige bei sowas meistens wirklich unterlassen wird (kann man machen, liegt im Ermessen des Geschaedigten bis 50 Euro Warenwert)


Ob eine Anzeige erstattet wird, liegt immer im Ermessen des Geschädigten. Auch bei 50.000,00 EUR. Du hast da was in Bezug auf "Antragsdelikt" völlig missverstanden.

Zitat:
Die Frage ist nur: Unter welchen Bedingungen wurde das Verfahren eingestellt


Wenn die Schuld gering und das öffentliche Interesse nicht gegeben war.

Zitat:
wie hoch ist da die Typische Geldbusse fuer den Deal,


Es ist ja noch völlig dahingestellt, ob es überhaupt eine Geldauflage zur Einstellung gibt. Es kann auch ohne eingestellt werden. Und insoweit Du nicht vorbelastet bist, ist das auch wahrscheinlich.

Zitat:
Muss ich mir dafuer jetzt echt nen Anwalt beschaffen?




Zitat:
Und soll ich den Anhoerungsbogen einfach ignorieren oder irgendwie zurueckschicken?


Irgendwie zurückschicken ist schon keine dumme Idee. Am besten füllt man ihn vorher auch noch aus :devil: Idealerweise damit, dass man die Tat zugibt und seine Einsicht und Reue zum Ausdruck bringt.



1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
keincleverertyp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Hast du zufällig eine Fangprämie gezahlt?

Nein, ich hab nichts gesagt oder getan ausser meinen Ausweis zu zeigen, wenn ich das nicht getan haette waere halt die Polizei zum Feststellen der Personalien vorbeigekommen.

Zitat (von !!Streetworker!! ):

Zitat:
Muss ich mir dafuer jetzt echt nen Anwalt beschaffen?




Zitat:
Und soll ich den Anhoerungsbogen einfach ignorieren oder irgendwie zurueckschicken?


Irgendwie zurückschicken ist schon keine dumme Idee. Am besten füllt man ihn vorher auch noch aus :devil: Idealerweise damit, dass man die Tat zugibt und seine Einsicht und Reue zum Ausdruck bringt.


Aha, vielen lieben Dank für die Information!

Bei nem Schaden von 60 Cent wär das ja auch eigentlich einigermaßen naheliegend, aber wenn man mit der Polizei zu tun hat kann man mit nem unueberlegten Wort/Kreuz an der falschen Stelle praktisch immer in die Gruetze treten.

Die ergoogelten Ratgeber von Anwaelten zu dem Thema fangen natuerlich alle erst auf dem Level an, wo es sich definitv lohnt einen zu bezahlen. ;)

-- Editiert von keincleverertyp am 21.11.2017 21:42

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Nun, die Fangprämie kommt vermutlich noch - die ist getrennt von der strafrechtlichen Seite zu sehen. 50 Euro gelten als angemessen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Ich dachte, vllt hat der Detektiv auf Kumpeltyp gemacht, um einfacher an die Prämie zu kommen.

Stehe der auch skeptisch gegenüber. Mein letzter Stand ist, dass die Prämie zB dann nicht gezahlt werden muss, wenn der Ladendetektiv höchspersönlich einen erwischt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
keincleverertyp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also meine Vermutung ist eher, dass er auf Kumpeltyp gemacht hat damit ich nicht abhaue. Immerhin war er alleine, "unscheinbarer" Koerpertyp, und wusste nicht ob ich nicht ggf noch irgendwelche Waffen bei mir trage.

Und naja, diese potentielle Fangpraemie haelt sich auch noch in nem Rahmen den ich bezahlen kann, ausserdem kann ich mich darum noch kuemmern wenn das reale und aktuelle Problem der Strafanzeige geloest ist. Aber danke auch für die Perspektive, die Möglichkeit hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Macht schon Sinn; jeder setzt sich halt auf seine Weise durch :D

Wenn du nur ja nicht zahlst, um vor den Strafverfolgungsbehörden besser dazustehen, ist das in Ordnung. Würde mich stören, wenn Unternehmen diese Hoffnung für ihren Vorteil ausnutzen.

Viel Erfolg!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

ausserdem kann ich mich darum noch kuemmern wenn das reale und aktuelle Problem der Strafanzeige geloest ist. Bis dahin können Sie schon reihenweise Inkassobriefe erhalten haben - insofern sollten Sie gleich darum kümmern, falls da was kommt. Das reale und aktuelle Strafverfahren kann sich nämlich über Monate hinziehen.
Evtl. könnte eine Fangprämie hier auch unzulässig sein, weil es halt ein Mega-Bagatellfall ist: https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/arbeitsrecht/fangpraemie

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Die Begründungen 'Hunger' & 'kein Geld' würde ich weg lassen. Beides kennt jeder mal, ist aber kein Grund zum Klauen. Ohne Geld ins Geschäft zu gehen, spricht auch nicht für eine spontane Tat.

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