Hallo,
Ich habe mal eine Frage zu folgendem fiktiven Rechtsstreit:
***
Person A und Person B fahren auf einer Landstraße mit Ihren jeweiligen Autos. Person A hält sich penibel an die Geschwindigkeitsbegrenzung, was Person B nicht passt. Person B beginnt zu drängeln und überholt schließlich an gefährlicher Stelle. Darauhin schneidet B A und zeigt diesem später noch eine beleidigende Geste.
A, der/die in dieser Situation fast einen Unfall hatte, begibt sich zur nächsten Polizeidienststelle und meldet den Vorfall. Es wird ein Strafantrag wegen Nötigung und Beleidigung gestellt.
Einige Wochen später - nachdem B Post bekommen hat - stellt B einen Strafantrag wegen übler Nachrede und führt bezogen auf die Anzeige von A an, er habe einen Zeugen gehabt.
A ist sich sicher, dass B alleine im Auto war, hat jedoch auch keine Zeugen.
***
Müsste A jetzt eine Verurteilung wegen übler Nachrede fürchten, weil er/sie den Tatbestand nicht beweisen kann?
Würde A also als Vorbestraft gelten und die damit verbundenen Nachteile auf sich nehmen, weil er/sie ein - aus seiner/ihrer Sicht - regelwidriges Verhalten zur Anzeige gebracht hat?
Mich würde auch interessieren, ob solche Fälle in Deutschland öfter vorkommen?
beste Grüße
Anzeige wegen übler Nachrede nach Anzeige (Straßenverkehr)
1. April 2016
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Frage vom 1. April 2016 | 11:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen übler Nachrede nach Anzeige (Straßenverkehr)
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#1
Antwort vom 1. April 2016 | 11:40
Von
Status: Lehrling (1107 Beiträge, 1207x hilfreich)
Er muss keine Verurteilung wegen übler Nachrede befürchten.
Er würde nicht als vorbestraft gelten.
Solche Fälle kommen jeden Tag in Deutschland vor.
Und jetzt?
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