Anzeige wegen fremdparken

2. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Renesme
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen fremdparken

Hy also mein freund hat da wo ich wohne im hof abends geparkt und stand nich nächsten morgen da jetzt kam mein vermieter und hat mich aufgefordert das er sein auto weg fahren soll und hat ihn jetzt trotz sofortiger ausführung angezeigt ist das jetzt rechtens oder kan ich und mein freund da gegen anklagen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Bitte noch mal als lesbaren Text verfassen.
Satzzeichen und noch mal drüber lesen vor dem Abschicken können helfen.
Wenn das Auto nicht am nächsten Morgen da stand, wie kann er es dann sofort weggefahren haben? Ergibt für mich keinen Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Renesme):
hat ihn jetzt trotz sofortiger ausführung angezeigt ist das jetzt rechtens oder kan ich und mein freund da gegen anklagen?

Anklagen kann man gegen eine Anzeige (machen Sie hier ja gerade), klagen nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

was ist denn das für ein Hof? Darf dort - von bestimmten Personen - geparkt werden / darf dort überhaupt gefahren werden? Wo dürfen Mieter parken? Was steht im Mietvertrag?
Und mit das Wichtigste: Wie ist das alles kenntlich gemacht?

Zur Anzeige: Was genau wurde denn angezeigt? Hausfriedensbruch? Besitzstandsstörung? Nötigung?
Ich sehe hier aber erstmal keine nennenswerte Straftat, ich tippe auf Einstellung mangels öffentlichem Interesse mit dem Verweis auf eine Privatklage bzw. Zivilverfahren.

"Dagegen" klagen könnt ihr imho sicher nicht, wo ist denn die Straftat?

Stefan

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