Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung/Keine weitere Rückmeldung

27. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
dukarp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung/Keine weitere Rückmeldung

Guten Abend,

vor ca. 7 Monaten habe ich beim linksabbiegen ein Kind das die Straße mit einem Fahrrad überquerte übersehen und mit meinem Auto vom Fahrrad gestoßen. Sie hatte sich nur sehr leicht verletzt und keine weiteren körperlichen Folgen. Laut der Aussage des Polizisten vor Ort musste er eine Anzeige wg. fahrlässige Körperverletzung gegen mich stellen. Die Eltern des Kindes haben auf eine Anzeige oder Schadensersatz verzichtet. Ein paar Wochen kam ein Anhörungsbogen, in dem ich die Situation schilderte. Nun das Problem, dies ist jetzt ca. 6-7 Monate her, seit dem hab ich nichts mehr davon gehört. Ist dies normal? Ich würde gerne etwas davon hören, da ich 19 Jahre und somit Fahranfänger und außerdem Schüler bin und somit nicht viel Geld besitze. Wurde ich eventuell vergessen oder wurde das Verfahren gegen mich eingestellt ohne das ich es mitbekommen habe? Muss ich ein Aufbauseminar machen bei Einstellung des Verfahrens und wann kommt die Nachricht dafür?

Vielen Dank im Vorraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Wurde ich eventuell vergessen ...

Unwahrscheinlich.

Zitat:
... oder wurde das Verfahren gegen mich eingestellt ohne das ich es mitbekommen habe?

Das ist hingegen durchaus möglich. Normalerweise bekommt man die Einstellung schriftlich mitgeteilt. Aber es heißt, dass solche Einstellungsmitteilungen gerne mal vergessen werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
dukarp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich mich denn irgendwie darüber informieren? Beim Gericht anrufen oder sowas? Aber vielen Dank für deine Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Wenn man es im Zweifel darauf anlegt einen schlafenden Hund zu wecken, kann man mal anrufen und Nachhaken. Ebenso könnte man per Anwalt Akteneinsicht vornehmen lassen.

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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Wenn man es im Zweifel darauf anlegt einen schlafenden Hund zu wecken, kann man mal anrufen und Nachhaken. Ebenso könnte man per Anwalt Akteneinsicht vornehmen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Was Guruhu sagen will,

halt die Füße still und bring niemanden auf die Idee, die ganze Sache doch noch zu verfolgen.
Zu ~ 95 % ist/wird die Sache im Sand verlaufen, wenn Du dich jetzt meldest sinkt diese Wahrscheinlichkeit drastisch.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Wenn man es im Zweifel darauf anlegt einen schlafenden Hund zu wecken, kann man mal anrufen und Nachhaken. Nö, kann man nicht - schon wegen der mangelnden Identifizierungsmöglichkeit am Telefon. Man könnte statt dessen hinschreiben, wofür man übrigens keinen Anwalt braucht. Gefahren sehe ich da keine - Verfahren werden nicht einfach vergessen, die Mitteilung von Verfahrenseinstellungen hingegen schon.

-- Editiert von muemmel am 27.03.2017 17:03

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Auch Verfahren können theoretisch "vergessen" werden. Ein Computerfehler bzw. eine übereifrige Putzfrau, welche eine Akte wegwirft, ist kein undenkbares Szenario. Natürlich kann irgendwer, irgendwann noch irgendeine "Erinnerung" an den Fall finden und diesem dann weiter nachgehen.
Jede Handlung des TE birgt ein nicht unerhebliches Risiko diese "Erinnerung" zu beschleunigen. Irgendwann verjährt der Fall, sollte es im Hintergrund noch nicht zu einer Einstellung gekommen sein. Wenn der TE nicht gerade vor Ungewissheit nachts nicht mehr schlafen kann, bringt ihm auch die eventuelle Klarheit über den stand der Dinge rein garnichts.

Mir ging es weniger um die Art wie man Anfragen kann, als mehr um die Antwort, dass man es in jedem Fall unterlassen sollte. Natürlich kann man anrufen. "Hallo hier ist Herr Schmitz, ich rufe an, da ich damals ein Kind angefahren habe." Natürlich lautet die -richtige- Antwort vom Sachbearbeiter jetzt "sorry keine Auskunft am Telefon", man hat sich aber trotzdem ein Eigentor geschossen, falls es dem Sachbearbeiter plötzlich wie Schuppen von den Augen fällt ;)

-- Editiert von Guruhu am 27.03.2017 17:24

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