Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Verkehrsunfall

24. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb458250-20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Verkehrsunfall

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Jemandem aus meinem bekannten Kreis ist folgender Unfall passiert. Mit was für einer Strafe kann man rechnen ?

"Person A" wollte von "Weg 1" auf die "Kreisstraße 1" in Richtung "Dorf A" einbiegen, als sie vom stand aus losfuhr, und dabei drei in Richtung "Dorf B" fahrende Motorräder übersah. Ein Motorrad fuhr direkt in die Motorhaube, das Motorrad direkt dahinter konnte noch ein wenig bremsen rutschte aber unter den PKW. Das 3 Krad fuhr auf das erste auf welches in der Motorhaube steckte.

"Motorrad Fahrer A" lag 3 Wochen im Krankenhaus mit Verletzungen am Unterschenkel.
"Motorrad Fahrer B" lag 3 Tage im Krankenhaus mit multiplen Prellungen
"Motorrad Fahrer C" verletzte sich an der Hand

Vergehen, Strafbar gemäß §§ 229 , 230 Abs. 1 StGB in Verbindung mit §§ 1, 105 ff. Jugengerichtsgesetz.

An der Strafverfolgung besteht das besondere öffentliche Interesse.


"Person A" ist momentan 19 Jahre alt , war zum Zeitpunkt des Unfalls noch in der Ausbildung und 18 Jahre alt und hat noch den Führerschein auf Probe. Weiterhin war ich mit "Person A" auch im Krankenhaus um den geschädigten Blumen zubringen. Auf Nachfrage ob "Person A" mit den geschädigten sprechen dürfte und die Krankenschwester die geschädigten gefragt hat wurden wir abgewiesen.

Jetzt stellen wir uns die Frage was für eine Strafe auf "Person A" zukommt, wahrscheinlich muss sie den Führerschein abgeben ? Aber für wie lange ? MPU ? Oder doch "nur" Aufbauseminar o. Erweitertes Aufbauseminar ?

Geldstrafe ? Sozi Stunden ? Es geht ja auch bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug.

Wäre für schnelle Antworten sehr dankbar.

Vielen Dank !

MFG

Peer

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Aber für wie lange ? D. h., Person A hat den FS jetzt noch? Oder ist der schon beschlagnahmt?
Geldstrafe ? Denkbar, aber nicht sehr wahrscheinlich, da wohl Jugendstrafrecht angewandt wird.
Sozi Stunden ? Mit recht hoher Wahrscheinlichkeit.
Es geht ja auch bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug. Theoretisch schon, praktisch nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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