Anzeige wegen angeblicher Unterschlagung

13. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Xandria2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen angeblicher Unterschlagung

Guten Tag,

folgender Sachverhalt: ich pendle an den Wochenenden zwischen zwei deutschen Großstädten hin und her. Entfernung ca. 500 km je Weg, jedes Wochenende.
Um die Kosten moderat zu halten biete ich schon seit langem Mitfahrgelegenheiten an.
Dies funktioniert meist wunderbar, leider vergessen relativ häufig Leute etwas in meinem Auto. Es fängt an bei Kleinigkeiten, wie Haarspangen oder Haarbändern, geht über Regenschirme bis hin zu Rucksäcken und Schuhen. Meist hat sich der Eigentümer schnell gemeldet, wir haben uns getroffen oder er hat es einfach beim nächsten Mal mitfahren mitgenommen. Jedes Wochenende sind es im Schnitt 10 Personen, die insgesamt mitfahren (teilweise nur Teilstücke)

Nun ist im Sommer jemand mitgefahren (er war mir von Anfang an unsympathisch, unpünktlich, wollte hinterher noch über den Preis diskutieren etc.).
Zu Hause angekommen habe ich Schuhe in meinem Kofferraum gefunden, schaue auf mein Handy und sehe, dass ich von betreffender Person eine SMS habe in der steht, dass er Schuhe in meinem Auto vergessen hat. In der Annahme, dass es seine Schuhe sind habe ich geschrieben „ja, die habe ich gefunden". Er wollte sie abholen hat er noch geantwortet, danach aber 4 Wochen keine Rückmeldung mehr gegeben.
Dann habe ich wieder eine Nachricht bekommen. Die Schuhe waren bis kurz vorher immer mit mir in meinem Auto unterwegs.
Genervt davon, dass ich allem hinterher laufen muss habe ich erst geschrieben, dass ich sie nicht mehr habe. Natürlich war seine Aufregung danach groß.
Da es schon öfters vorkam, dass Leute dachten sie hätten Gegenstände bei mir vergessen, haben es aber nicht habe ich ihm ein Foto von den Schuhen geschickt. Es waren nicht seine. Ich weiß bis heute nicht wessen Schuhe dies sind. Stehen bei mir und warten auf ihren Besitzer.
Er hat mich 20 mal beschuldigt ich hätte seine Schuhe nun unterschlagen. Habe ich aber nicht. Es muss jemand anderes seine Schuhe bei mir vergessen haben. Er muss seine Schuhe entweder anderswo verloren haben, einer der anderen Mitfahrer hat sie mitgenommen oder will mir nur eins auswischen, da ich nicht mehr im Preis runter gegangen bin.
Da mir die Diskussion zu bunt wurde habe ich seine Handynummer blockiert.
Nun kam im Oktober ein Befragungsbogen der Polizei. Er hatte mich wegen Unterschlagung angezeigt.
Habe angekreuzt wird nicht zugegeben und weggeschickt.
Gestern war dann im Hause meiner Eltern (dort habe ich meinen Hauptwohnsitz) eine Hausdurchsuchung.
Natürlich ohne Erfolg.
Früher oder später wird die Polizei natürlich auch vor meiner Tür stehen und meine Wohnung (als Zweitwohnsitz gemeldet) durchsuchen. Auch dort werden sie nichts finden.
Wie soll ich weiter handeln, wie kann ich meine Unschuld beweisen und was kommt nun noch auf mich zu?

Vielen Dank für das Lesen bisher und vielen Dank für Ihre Antwort.

Grüße
Xandria2

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17 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Gestern war dann im Hause meiner Eltern (dort habe ich meinen Hauptwohnsitz) eine Hausdurchsuchung.


Wegen ein paar alter Latschen? Unglaublich... Oder waren das "1000-Euro-Schuhe"?

Zitat:
Wie soll ich weiter handeln, wie kann ich meine Unschuld beweisen und was kommt nun noch auf mich zu?


Sie müssen nicht Ihre Unschuld beweisen.

Haben Sie auf dem Anhörungsbogen nur das Kreuz gemacht, oder auch das geschildert, was Sie hier geschildert haben?

Sind Sie vorbestraft?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.01.2016 12:26

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wegen ein paar alter Latschen? Unglaublich... Oder waren das "1000-Euro-Schuhe"?


Genau das dachte ich mir auch gerade. Mit so etwas würde ich mich nicht zum Ermittlungsrichter trauen... (außer es sind sehr wertvolle Schuhe)


Wenn Sie den ganzen Schriftverkehr (z.B. die SMS'en) noch haben dürfte die Sache bereits gegessen sein. Sie hatten ja offensichtlich nicht die Willen, ihm seine Schuhe vorzuenthalten und letztendlich hatten Sie ja Ihrer eigenen Aussage nacht, nicht einmal seine Schuhe.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xandria2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort.

Die angeblichen Schuhe haben einen Neuwert von ca. 140€ (Nike irgendwas Dinger)

Ich habe lediglich das Kreuzchen bei "Nein, die Straftat wird nicht zugegeben gemacht".

Bei den vielen Wortverdrehen, die unterwegs sind würde alles andere in die Hose gehen.

Das Einzige, was ich mir je habe zu schulden kommen lassen ist mit 34km/h in einer 30er Zone geblitzt zu werden. Vorbestraft also nun wirklich nicht.

Aussage der Polizei war es (so haben meine Eltern es mir geschildert, ich war ja nicht dabei), dass die Aussage ganz am Anfang ausreichend gewesen wäre für den Richter.
Ich habe schließlich geschrieben, dass ich seine Schuhe gefunden habe. War ja auch fest in der Annahme, dass es dies seine Schuhe sind.

Leider hat sich deren Besitzer auch nicht gemeldet und diese stehen nun immernoch bei mir.
Hätte ich diese inzwischen beim Fundbüro abgeben sollen, oder soll ich dies nun noch tun, nicht das mir hierfür eine Unterschlagung unter geschoben wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xandria2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von PP9325):
Hallo,
Zitat:Wegen ein paar alter Latschen? Unglaublich... Oder waren das "1000-Euro-Schuhe"?
Genau das dachte ich mir auch gerade. Mit so etwas würde ich mich nicht zum Ermittlungsrichter trauen... (außer es sind sehr wertvolle Schuhe)

Wenn Sie den ganzen Schriftverkehr (z.B. die SMS'en) noch haben dürfte die Sache bereits gegessen sein. Sie hatten ja offensichtlich nicht die Willen, ihm seine Schuhe vorzuenthalten und letztendlich hatten Sie ja Ihrer eigenen Aussage nacht, nicht einmal seine Schuhe.


Grüße


Die Antwort kam zu spät um sie in meinem ersten Beitrag noch zu berücksichtigen.

Leider habe ich den Schriftverkehr nicht mehr. Mein Handy löscht automatisch die ältesten SMS, wenn der Speicher voll ist. Da ich sehr viel schreibe waren diese bereits nach wenigen Wochen weg.
Habe mir ja auch nichts weiter bei gedacht, da einige Monate nichts mehr kam.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Wegen ein paar alter Latschen? Unglaublich... Oder waren das "1000-Euro-Schuhe"?


Solange keine Geringwertigkeit i.S.d. §258a StGB vorliegt, ist eine Hausdurchsuchung bei einer mutmaßlichen Unterschlagung durchaus nicht unangemessen.

Zitat:
Um die Kosten moderat zu halten biete ich schon seit langem Mitfahrgelegenheiten an.


Könnte man das als gewerbliche Personenbeförderung ansehen, für die ein entsprechender P-Schein nötig ist?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Solange keine Geringwertigkeit i.S.d. §258a StGB vorliegt, ist eine Hausdurchsuchung bei einer mutmaßlichen Unterschlagung durchaus nicht unangemessen.


Ja, das stimmt schon, aber aus Erfahrung kann ich sagen, dass man bei solchen Delikten in diesem Umfang i. d. R. nicht gleich mit Durchsuchungsbefehlen auffährt und damit auch noch den Ermittlungsrichter beschäftigt.


Zitat:
Könnte man das als gewerbliche Personenbeförderung ansehen, für die ein entsprechender P-Schein nötig ist?


Möglich, sofern es in größerem Umfang stattfindet. Auch das Finanzamt könnte sich für solche "Nebeneinkommen" interessieren.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Xandria2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Zitat:Wegen ein paar alter Latschen? Unglaublich... Oder waren das "1000-Euro-Schuhe"?
Solange keine Geringwertigkeit i.S.d. §258a StGB vorliegt, ist eine Hausdurchsuchung bei einer mutmaßlichen Unterschlagung durchaus nicht unangemessen.
Zitat:Um die Kosten moderat zu halten biete ich schon seit langem Mitfahrgelegenheiten an.
Könnte man das als gewerbliche Personenbeförderung ansehen, für die ein entsprechender P-Schein nötig ist?


Diese Antwort, wie auch die danach ist wenig hilfreich und an dieser Stelle vollkommen unnötig.

Jeder, der denkt kann sich ja mal einen Taschenrechner schnappen und nachrechnen, was er so an tatsächlichen Kosten fürs Auto hat. Mein Auto geht inzwischen auf die 300.000km zu. Wer nun behaupten will ich verdiene damit Geld, der besitzt kein eigenes Auto oder lässt es sich von Mutti finanzieren.
Was hat dieses Thema mit der Unterschlagung zu tun?!


Es steht weiterhin zum einen die Frage im Raum wie ich weiter handle bezüglich der Unterschlagung. Nichts tun? Ich bezweifle, dass ich morgen einen Brief in meinem Briefkasten habe, dass das Verfahren eingestellt wurde. Einen Anwalt und dann auf hohen Kosten sitzen bleiben?

Und außerdem: Wie gehe ich nun mit den Schuhen um, die weiterhin bei mir stehen? Bringe ich die zum Fundbüro oder lasse ich die bei mir stehen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Für eine "Benzinkostenteilung" (die Teilung der laufenden Kosten der Fahrzeughaltung und -fortbewegung), wie sie im Rahmen von Mitfahrgelegenheiten üblich ist, braucht man keinen Personenbeförderungsschein, auch nicht, wenn sie regelmäßig erfolgt, da das PBefG dann nicht greift, § 1, Abs. 2, Nr. 1, 2. Alt. iVm. Abs. 2 Satz 2 PBefG

Aber zurück zum Thema:

Zitat:
dass die Aussage ganz am Anfang ausreichend gewesen wäre für den Richter.


...und daher war es unklug auf dem Anhörungsbogen nicht den weiteren Verlauf zu schildern, näml. dass es sich bei den in Rede stehenden Schuhen nicht um die des Mitfahrers handelt und dieser das auch bestätigt hat. Sahnehäubchen wäre nun noch, wenn man das anhand der Nachrichten belegen könnte, was aber nun wohl nicht mehr geht. Dennoch sollte man seine Aussage entsprechend ergänzen. Zu dem weiteren Nachrichtenverlauf kann im Zweifel der Geschädigte als Zeuge gehört werden. Und ob der ggf. vor Gericht eine Falschaussage hinlegt (indem er den weiteren Verlauf bestreitet) wage ich erst mal zu bezweifeln. Bisher würde ich daher vollkommen entspannt bleiben und eine entsprechende Aussageergänzug ggü. der Staatswaltschaft vornehmen. Das Aktenzeichen der zust. StA finden Sie auf der Durchschrift des Durchsuchungsbeschlusses, die bei Ihren Eltern sein müsste.
Irendwas mit .....Js......./15 (oder mgwl. auch 16 statt 15 - kommt drauf an, ob der Beschluss noch im alten Jahr ausgestellt wurde, oder im neuen)



-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.01.2016 17:11

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.01.2016 17:12

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)



Zitat:
Diese Antwort, wie auch die danach ist wenig hilfreich und an dieser Stelle vollkommen unnötig.


Wenn Ihnen die Antworten hier nicht passen, dann suchen Sie einen Rechtanwalt auf.

Dies ist ein Diskussionsforum und keine bezahlte Rechtsberatung. Jeder darf hier seine Meinung äußern.


Zitat:
Es steht weiterhin zum einen die Frage im Raum wie ich weiter handle bezüglich der Unterschlagung. Nichts tun? Ich bezweifle, dass ich morgen einen Brief in meinem Briefkasten habe, dass das Verfahren eingestellt wurde.


Das müssen Sie selbst wissen. Wenn Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind, dann macht es unter Umständen Sinn, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht bei den Ermittlungsbehörden darzulegen. Jedoch besteht natürlich die Gefahr, wie schon der Kollege TheSilence angedeutet hat, dass die Ermittlunsbehörden ggf. auch Ihre Dienste für Ihre Mitfahrer unter die Lupe nehmen und überprüfen, ob diese eventuell bereits einen gewerblichen Charakter haben. Kurz gesagt besteht eben die Gefahr, dass Sie sich unter Umständen ganz unbewusst verplappern.

Zitat:
Einen Anwalt und dann auf hohen Kosten sitzen bleiben?


Wenn Sie eine qualifizierte und individuelle Rechtsberatung zu Ihrem Sachverhalt möchten, dann bleibt nichts anderes übrig. Die Antworten in diesem Forum können eine solche jedenfalls nicht ersetzen.
Vor allem wenn Ihnen die Antworten hier sowieso nicht passen, dann gibt es eben nur diese Alternative.
Im Falle eines Freispruchs entstehen Ihnen jedenfalls keine Kosten für den Verteidiger.

Zitat:
Wie gehe ich nun mit den Schuhen um, die weiterhin bei mir stehen? Bringe ich die zum Fundbüro oder lasse ich die bei mir stehen?


Ja, es wäre sinnvoll die Schuhe in das Funbüro zu bringen und dort gegen eine Quittung abzugeben.


Grüße
PP

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Xandria2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, für die Aufklärung bezüglich des Thema "Nebenverdienstes durch Mitfahrgelegenheiten". Ich hoffe damit ist das Ganze durch. Thema ist hier eine angebliche Unterschlagung und nicht die Mitfahrgelegenheit. Einfach einmal nachrechnen was auf gut 1000km jedes Wochenende an Kosten entstehen. Sprit, Reifen, Versicherung, Steuer, 5 mal im Jahr Service, alle 18 Monate ein neuer Zahnriemen - muss ich weiter machen?


Ich mache mir wegen der Anzeige auch überhaupt keinen Stress deshalb. Alles was ich will ist vorbereitet sein, wenn es weiter geht. Denn irgendwie wird es weiter gehen.

Die Schuhe einfach hier vor Ort bei einem Fundbüro abgeben? Die werden lachen, wenn ich als Fundort "Mein Auto" angebe, aber gut, so ist es nun mal.

-- Editiert von Xandria2 am 13.01.2016 17:25

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Leider sieht man an diesem Fall, dass man mit der Polizei grundsätzlich nicht kommunizieren sollte, wegen 140€ eine Hausdurchsuchung, das ist ja wohl eine Unverschämtheit sondergleichen.

Mit erscheint der gewählte Ermittlungsansatz unverhältnismäßig, eine Beschwerde gegen diese HD könnte Erfolg haben.

Eigentlich tendiere ich dazu zu sagen, dass eine zweite HD unwahrscheinlich ist, da der Zweitwohnsitz den Beamten schon bei der ersten bekannt war. Aber da es sich hierbei offenbar um besonders "motivierte" Ermittler handelt, würde mich nicht wundern, wenn Sie nochmal ungebetenen Besuch bekommen.

An Ihrer Stelle würde ich mich in der Sache anwaltlich Vertreten lassen oder den nächsten Schritt der Staatsanwaltschaft abwarten.

Wenn tatsächlich eine erneute HD kommt: Es gibt da einige empfehlenswerte Guides was zu tun ist, bspw. in der Arag Kolumne von RA Udo Vetter, könnten Sie mal einen Blick drauf werfen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Xandria2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von luser2413):
Leider sieht man an diesem Fall, dass man mit der Polizei grundsätzlich nicht kommunizieren sollte, wegen 140€ eine Hausdurchsuchung, das ist ja wohl eine Unverschämtheit sondergleichen.
Mit erscheint der gewählte Ermittlungsansatz unverhältnismäßig, eine Beschwerde gegen diese HD könnte Erfolg haben.
Eigentlich tendiere ich dazu zu sagen, dass eine zweite HD unwahrscheinlich ist, da der Zweitwohnsitz den Beamten schon bei der ersten bekannt war. Aber da es sich hierbei offenbar um besonders "motivierte" Ermittler handelt, würde mich nicht wundern, wenn Sie nochmal ungebetenen Besuch bekommen.
An Ihrer Stelle würde ich mich in der Sache anwaltlich Vertreten lassen oder den nächsten Schritt der Staatsanwaltschaft abwarten.
Wenn tatsächlich eine erneute HD kommt: Es gibt da einige empfehlenswerte Guides was zu tun ist, bspw. in der Arag Kolumne von RA Udo Vetter, könnten Sie mal einen Blick drauf werfen.



Das sehe ich genau so, aber der Richter scheint an dieser Stelle nun mal den Verdacht zu haben, dass ich die Schuhe habe, da ich ja Schuhe gefunden habe und geschrieben habe, dass ich sie gefunden habe. (Dass es nicht seine sind konnte ich zu diesem Zeitpunkt ja nicht ahnen)

Ich vermute, dass dort eine weitere Hausdurchsuchung kommt. Anzeige, Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz liegen aber in 3 unterschiedlichen Bundesländern, sodass jedes mal der Weg über einen anderen Richter gegangen werden muss (oder kann ein Richter aus einem anderen Bundesland eine HD in meiner Wohnung hier anordnen?!)

Werde die vorhandenen Schuhe heute zum Fundbüro bringen (bin gespannt auf das Gesicht bei "in meinem Auto gefunden"), bevor mir da noch einer ans Bein pinkeln kann.

Werde das Thema hier auf jeden Fall auf dem Laufenden halten, wenn Weiteres kommt.
Gerne aber an dieser Stelle auch weitere Ideen oder Ratschläge.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Leider sieht man an diesem Fall, dass man mit der Polizei grundsätzlich nicht kommunizieren sollte, wegen 140€ eine Hausdurchsuchung, das ist ja wohl eine Unverschämtheit sondergleichen.


Dieser Grundsatz, die Sie hier feststellen ist nicht immer richtig!
Hier hätte man sogar unter Umständen eine Hausdurchsuchung vermeiden können, bei entsprechender Kommunikation. Wenn dem Ermittlungsrichter nur Indizien vorliegen, die dafür sprechen, dass die beschuldigte Person im Besitz der entsprechenden Gegenstände ist und nichts vorliegt, was dagegen spricht, dann fällt es dem Ermittlungsrichter nicht so schwer einen Durchsuchungsbefehl zu erlassen, als wie wenn klare und schlüssige Indizien vorliegen, die das widerlegen.


Zitat:
Mit erscheint der gewählte Ermittlungsansatz unverhältnismäßig, eine Beschwerde gegen diese HD könnte Erfolg haben.


Warum? Wie schon TheSilence angemerkt hat, ist eine Hausdurchsuchung hier nicht unbedingt unverhältnismäßig, da keine Geringwertigkeit vorliegt.


Zitat:
An Ihrer Stelle würde ich mich in der Sache anwaltlich Vertreten lassen


Das möchte die TE ja gerade meiden bzw. davor scheut Sie, da, wie sie bereits selbst erkannt hat, es nicht unwahrscheinlich ist, dass Sie auf den Anwaltskosten sitzen bleibt, wenn das Verfahren eingestellt wird oder sofern man gegen die Hausdurchsuchung vorgeht, diese als rechtmäßig bestätigt wird.


Zitat:
Wenn tatsächlich eine erneute HD kommt: Es gibt da einige empfehlenswerte Guides was zu tun ist, bspw. in der Arag Kolumne von RA Udo Vetter, könnten Sie mal einen Blick drauf werfen.


Diese Guides sind im Grunde alle sehr schön und gut, aber bei nahezu allen ist es nur Werbung, um auf alle Fälle einen Rechtsanwalt einzuschalten, was hier auch ggf. nur unnötig Kosten verursacht, auf denen die TE evtl. sitzen bleibt.


Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Xandria2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

So, nun gibt es ein paar Neuigkeiten. Habe eine Vorladung von der Polizei. Leider jedoch zu einem Termin an dem ich nicht kann. Muss also anrufen und diesen verschieben.

Der Durchsuchungsbeschluss ist übrigens schon über einen Monat alt gewesen. Scheinen wohl keinen Stress zu haben die Jungs bei der Polizei :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

HD-Beschlüsse können bis zu 6 Monate nach Ausstellung vollzugen werden, was teilweise alleine aus ermittlungstaktischen Gründen schon sinnvoll ist.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.01.2019 08:55:51
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 44x hilfreich)

Ach ja, die Schuhe, Fundsachen im Fundbüro abgeben...damit hat es sich für Dich!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Xandria2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

mir ist soeben aufgefallen, dass auf dem Richterlichen Beschluss nun plötzlich Diebstahl steht. Bei dem Befragungsbogen, den ich vor ein paar Monaten bekommen habe ging es noch um Unterschlagung. Auch sehr interessant.
Werde morgen mal bei der Polizei anrufen und denen erstmal sagen, dass ich an dem von denen vorgeschlagenen Termin nicht kann und einen anderen mit denen aus machen.

Macht es Sinn das Ganze schriftlich mitzubringen, ähnlich wie ich es hier im ersten Beitrag geschrieben habe?

0x Hilfreiche Antwort

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