Anzeige wegen Unterschlagung Bargeld

7. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Venustempel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Unterschlagung Bargeld

Habe Firmenbargeld in Höhe von 8200,00 EUR unterschlagen. Bin auf Grund dessen fristlos im Dezember gekündigt wurden. Habe den gesamten Betrag zurückgezahlt und auch die Prüfungskosten für AG (ca. 1000,00 EUR) beglichen. Jetzt habe ich eine Anzeige und muss zur Vernehmung zur Polizei. Ich bin schuldig und habe noch niemals vergleichbares gemacht. Hat jemand Kenntnis was an Strafe noch auf mich zukommen wird?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
skweb
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich denke es wird auf eine recht hohe Geldstrafe gem. § 246 Abs.1 StGB hinauslaufen, ein Anwalt benötigen Sie für die Verhandlung aber ohnehin, daher wäre es empfehlenswert diesen um Auskunft zu bitten.
Eine genaue Angabe kann natürlich nie gemacht werden.

Außerdem würde ich unbedingt davon abraten eine Aussage bei der Polizei zu machen (Sie müssen auch nicht erscheinen (wirkt sich nicht negativ auf Verfahren aus)), bevor Sie keine Einsichtnahme in die Akten durch Ihren Anwalt erhalten haben.

Gruß

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-- Editiert am 07.03.2010 23:21

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich bin völlig anderer Ansicht. Einen Anwalt brauchen Sie vorliegend nicht. Da ja die Frage der Schuld bereits geklärt ist, geht es nur noch um das Strafmaß. Um eine milde strafe kann man auch ohne Anwalt bitten.

Auch sollte man in diesem Fall durchaus zur Polizei gehen. Dort sollte man äußern, dass man den Tatvorwurf einräumt und gleichzeitig sollte man betonen, dass man bereits vollumfänglich Schadensersatz geleitet hat. Das sieht schonmal gut aus.

Dann kann man nur noch abwarten. Auch ich tippe im Ergebnis auf eine Geldstrafe. Die Höhe der Geldstrafe kann letztlich auch von einem Anwalt nicht wirklich beeinflusst werden.



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"justice"

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#3
 Von 
guest-12308.03.2010 09:25:04
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

warum jetzt hier ein Tatbestand aus dem ÖSTERREICHISCHEN Strafgesetzbuch zitiert wird, ist völlig unklar.

Ich bleibe bei meinen Ausführungen, die ich oben getätigt habe.

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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
warum jetzt hier ein Tatbestand aus dem ÖSTERREICHISCHEN Strafgesetzbuch zitiert wird


*lol* Langsam glaube ich, der macht das mit Absicht und ist gar nicht so daneben, wie er uns glauben machen will. ;)

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#7
 Von 
Venustempel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Hinweise. Besonderen Dank an "justice". Ich war heute zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei und habe meine Aussage gemacht. Der Bearbeiter hat alles aufgenommen und auch gesagt, dass ja alles beglichen wurde schon - auch zusätzliche Kosten für Tiefenprüfung - und auf Grund meiner Aussage zu meinen "Beweggründen" dieser Tat und daher vorher nie etwas derartiges vorgekommen ist, ich mit einer minimalen Geldstrafe ohne dass es zu einer Vorladung bei Staatsanwaltschaft/Gericht kommen wird. Es kann sogar sein, dass es eingestellt wird, da in der Akte auch seitens der Firma angegeben wurde, dass alles vorfristig bezahlt wurde und ich es ja auch zugegeben und mich noch schriftlich bei der Firma entschuldigt habe. Eine Geldstrafe ist auch ok für mich. Hauptsache kein Gericht.
Danke nochmal. Hatte super Angst heute vor dem Termin.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
ich mit einer minimalen Geldstrafe ohne dass es zu einer Vorladung bei Staatsanwaltschaft/Gericht kommen wird. Es kann sogar sein, dass es eingestellt wird, da in der Akte auch seitens der Firma angegeben wurde, dass alles vorfristig bezahlt wurde und ich es ja auch zugegeben und mich noch schriftlich bei der Firma entschuldigt habe. Eine Geldstrafe ist auch ok für mich. Hauptsache kein Gericht.


Vorsicht! Polizisten sind keine Juristen. Und entscheiden können Sie in der Sache auch nichts. Die Polizei wird die Akte der Staatsanwaltschaft vorlegen und DORT wird entschieden, was passiert. Eine Einstellung des Verfahrens halte ich bei einer Schadenssumme von über 8000,- Euro für nahezu ausgeschloissen. Eine Geldstrafe ohne Gerichtsverhandlung bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlässt. Das ist möglich, insbesondere aufgrund Ihres Geständnisses. Wahrscheinlicher ist es für mich aber trotzdem, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und es insoweit auch zu einer Hauptverhandlung kommt. Aber das ist - wie gesagt - nur ein Bauchgefühl.




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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Venustempel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

an justice,

ok. Ich kann eh nur abwarten. Ich hoffe trotzdem, dass ich mit einer Geldstrafe davonkomme. Wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte, muss ich dann einen RA nehmen? Ich habe ja alles ausgesagt, gestanden. Meine finanzielle Not resultierte aus meiner Vorbeschäftigung, bei der die jetzige Geschäftsführerin die Geschäftsinhaberin war und im Juli Insolvenz angemeldet hat. 3 Monate Lohnrück-
stand und vorher ca. 2 Jahre nur verspätete Abschlagszahlungen. Jetzt meldete sie auch private Insolvenz an und ist als Geschäftsführerin eingestellt und war daher gezwungen, Anzeige gegen mich zu stellen auf Grund Gesellschafter. Der Polizei-
beamte hat im Protokoll eingetragen, dass es keine Bereicherung darstellte, sondern aus finanzieller Not passierte. Ok. Ich habe trotzdem großen Mist gebaut und Strafe muss sein. Hoffe nur, dass ich keine Haftstrafe bekomme. Jedenfalls nicht, dass es in irgendeinem Register zum Eintrag kommt. Macht sich sehr schlecht bei neuen Bewerbungen. Z.Z. bin ich ja arbeitslos und hatte eine 3monatige Sperre. Das tat auch richtig weh. Ich bereue auch total was ich gemacht habe und verstehe mich selbst nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte, muss ich dann einen RA nehmen?


Nein, im Grunde nicht. Wenn die sachlage aufgrund Ihres Geständnisses ohnehin klar ist, dann kann der Anwalt auch nicht mehr machen, als Sie selbst in ein positives Licht zu rücken und um eine milde Strafe bitten. Das können Sie aber auch selbst.

quote:
Jetzt meldete sie auch private Insolvenz an und ist als Geschäftsführerin eingestellt und war daher gezwungen, Anzeige gegen mich zu stellen auf Grund Gesellschafter.


Das habe ich jetzt - offen gesagt - überhaupt nicht verstanden....

quote:
Der Polizeibeamte hat im Protokoll eingetragen, dass es keine Bereicherung darstellte, sondern aus finanzieller Not passierte.


Das alleine ist aber kein Rechtfertigungsgrund, sodass juristisch trotzdem ein betrug vorliegt. Aber Moment mal: Verstehe ich das richtig ? Ihr Arbeitgeber war Ihnen mehrere Monate das gehalt schuldig und daraufhin haben Sie Gelder Ihres Arbeitgebers veruntreut ? Dann könnte man da MÖGLICHERWEISE doch noch was drehen....

Erzählen Sie die Geschichte mal gaaaanz langsam...



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"justice"

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#11
 Von 
guest-12309.03.2010 09:37:07
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Venustempel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich war 20 Jahre in einer Firma beschäftigt, diese hat im Juli 2010 Insolvenz ange-
meldet. Zuvor gab es Löhne seit 2 Jahren nur abschlagsweise und verspätet. Zuletzt standen 3 Löhne insgesamt aus. Die Firmeninhaberin hat dann eine Anstellung Mitte August als Geschäftsführerin angetreten und mich nachgeholt. Hier bekam ich dann mit, dass sie private Insolvenz angemeldet hat. Ich meine nur, sie hätte mich nicht angezeigt, da sie aber in der jetzigen Firma, in der ich das Geld unterschlagen habe, auch nur angestellt ist, war sie dazu verpflichtet. Ich meine, die eine Firma hatte ja nichts mit der anderen zu tun. Ich wollte nur auf meine finanzielle Notlage und wodurch sie zustande gekommen ist, hinweisen.

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