Anzeige wegen Ruhestörung?

11. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
bullgr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Ruhestörung?

Hallo...

Meine Frau und ich haben seit Monaten extreme Ruhestörung von den Nachbarn (über 70 Jahre alt und lebt allein) der über uns wohn.

Wir haben alles Mögliche versucht. Ab und zu ist er leise weil wir, die Nachbarschaft, der Hausmeister und der Vermieten bei Ihm sich Beschwerden. Lärmprotokoll führen wir auch seit Monaten.

Aber nach einen geringen Zeitraum macht er weiter. Laute Musik den GANZEN Tag und Nacht, komische laute Geräusche die man nicht als normal identifizieren kann, er schreit, spricht mit sich selber im lauten Ton.

Er gibt mir den Eindruck dass er psychisch krank ist und durch Alkoholismus leidet.

Polizei zu rufen mag ich nicht und ich glaub dass es kein Sinn macht. Er wird vielleicht für ein paar Tage ruhig sein und dann geht die Party wieder weiter.

Ich hab mich entschlossen kräftigere mittel zu nehmen, eine Anzeige zu erstatten und danach meinen Anwalt einschalten damit ich die mitbeteiligten ein bisschen dampf mache.

Ich möchte damit druck zu meinen Vermieter machen (Mietminderung) und das die Verwanden-Zugehörigen des Nachbars begreifen das er nicht in der Lage ist allein zu wohnen.

Die Frage ist wie mache ich das?
Soll ich zuerst zu Polizei gehen und eine Anzeige erstatten und danach zum Anwalt, oder direkt zum Anwalt gehen?

Danke...

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Sie wissen aber schon, dass Sie den Anwalt dann auch selbst bezahlen müssen?

Zitat:
Polizei zu rufen mag ich nicht und ich glaub dass es kein Sinn macht. Er wird vielleicht für ein paar Tage ruhig sein und dann geht die Party wieder weiter.


Tja so spielt das Leben, tausendfach in der Woche und noch öfter am Wochenende.
Normales Vorgehen ist Polizei / Ordnungsamt (je nach Zuständigkeit und Uhrzeit) anrufen, falls nötig dann eben auch mehrfach.
Irgendwann haben die Damen und Herren auch die Schnauze voll und das "Musikgerät" wird dann ganz einfach mitgenommen.

Zitat:
Ich hab mich entschlossen kräftigere mittel zu nehmen, eine Anzeige zu erstatten und danach meinen Anwalt einschalten damit ich die mitbeteiligten ein bisschen dampf mache.


Eine Anzeige wegen Ruhestörung ist ebenso erfolgreich wie oben genanntes Vorgehen. Der Anwalt kann eine Unterlassungserklärung formulieren und das war es....

Zitat:
...und das die Verwanden-Zugehörigen des Nachbars begreifen das er nicht in der Lage ist allein zu wohnen.


Und was soll das bringen?
Solange der Herr es nicht selbst einsieht, oder vom Gericht entmündigt wurde, können auch die "einsichtigen Zugehörigen" NICHTS machen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich würde die Polizei rufen. Dann hat man wenigstens Zeugen. Denken Sie echt, Sie gehen zur Polizei und zum Anwalt und dann passiert da was? Die Polizei dürfte so eine Anzeige fast gar nicht interessieren. Und Ihr Anwalt. Der schreibt alles für Sie, weil Sie ihn ja bezahlen. Aber ich zweifel auch da an einem Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

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