Anzeige wegen Lärmbelästigung - Auspuff zu laut?

17. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb486358-54
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Lärmbelästigung - Auspuff zu laut?

Guten Tag zusammen,

ich habe den Auspuff meines Seat Leon Cupras illegal, aber dennoch professionell verändern lassen. Das bedeutet, der Auspuff sieht serienmäßig aus, und ohne ihn zu öffnen, würde man die Veränderung nicht sehen können.

Am Dienstag dieser Woche bin ich ca. 2-3x eine Straße hoch und runter gefahren, um meinen Freunden den neuen Sound zu zeigen.. Ziemlich schnell und ziemlich laut.. (Schande auf mein Haupt).

Naja, jetzt hat mein Vater (Fahrzeughalter) Post von der Polizei erhalten, zur Halterbefragung. Am Dienstag zwischen 20:00 Uhr und 20:15 Uhr wäre mit meinem Fahrzeug eine Straftat begangen, und es gäbe Zeugen. Welche Straftat das nun war, wurde nicht geschrieben. Ich bin mir aber zu 100% sicher, dass es sich dabei um dieses zu schnelle und zu laute Fahren auf dieser Straße handelt.. Er soll nun Angaben machen, wer das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt bewegt hat..

Jetzt meine Frage: Was habe ich zu erwarten, und wie sollte ich mich am besten Verhalten? Was wenn ein Video von mir gemacht wurde?


Vielen Dank für eure Hilfe!

LG
Marco

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Oh je, ist nicht auch dein Vater als Halter dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug den Zulasssungsvorschriften entspricht und nicht illegal verändert wurde?

Da kann wohl auch auf deinen Vater Ärger zukommen.


Gruß

Uwe

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Wenn's gut läuft:
"Bei Benutzung eines Fahrzeugs unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht" - 10€ Bußgeld
oder
"Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft unnütz hin-und hergefahren und dadurch Andere belästigt" - 20€ Bußgeld

Zitat:
und wie sollte ich mich am besten Verhalten?

Man sollte auf jeden Fall verhindern, dass die Behörde von dem illegalen Umbau erfährt. Es könnte daher taktisch geschickt sein, dass Bußgeld möglicht schnell zu bezahlen, damit die Behörde nicht zu weiteren Untersuchungen motiviert wird. Dafür muss man natürlich zugeben, wer gefahren ist - sonst gibt es ja kein Bußgeld.
Der Halter könnte natürlich die Aussage verweigern oder ausweichend antworten - das könnte aber dazu führen, dass mehr Staub aufgewirbelt wird und sich jemand das Auto genauer anschaut.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
fb486358-54
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Also meint ihr ich erhalte lediglich ein Bußgeldbescheid? Weil in der Halterbefragung wohl von einer Straftat die Rede ist, und nicht von einer Ordnungswidrigkeit.

Das bedeutet: Mich hat jemand aus der Nachbarschaft dort bei der Polizei angezeigt und ich werde wahrscheinlich dann vorgeladen.

Also so könnte ich es mir zumindest vorstellen.

LG

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn's gut läuft:

Die aussichten dürften gering sein.
Immer hin wird hier vorgeworfen das man eine Straftat begangen habe ...


Als erste sollte man doch mal Akteneinsicht nehmen, damit man erst mal weis was Sache ist.
Bis dahin dürfte Schweigen die beste Alternative sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Die aussichten dürften gering sein.
Immer hin wird hier vorgeworfen das man eine Straftat begangen habe ...
Aber welche? Mir scheint das eher so, dass nur der Standard-Fragebogen verwendet wurde - und da ist "Straftat" vermutlich die default-Einstellung.

Zitat:
Das bedeutet: Mich hat jemand aus der Nachbarschaft dort bei der Polizei angezeigt

Wahrscheinlich ja.

Zitat:
und ich werde wahrscheinlich dann vorgeladen.

Wenn der Halter freiwillig Ihren Namen nennt, werden Sie wahrscheinlich nicht vorgeladen, sondern bekommen direkt ein "Knöllchen" zugeschickt - das wäre der für Sie optimale Fall, weil sich dann niemand das Auto näher anschaut. Ob es wirklich so kommt, muss man abwarten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

[Quote[Aber welche? 

Eine Straftat fällt mir dazu auch nicht ein.

Als Ordnungswidrigkeit kommt hier noch "Fahren ohne Betriebserlaubnis" in Betracht.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Aber welche?

Körperverletzung - je nach "Sound"
Steuehinterziehung - wenn nach dem "Umbau" die Emissionen nicht mehr passen



Zitat (von drkabo):
Wenn der Halter freiwillig Ihren Namen nennt, werden Sie wahrscheinlich nicht vorgeladen, sondern bekommen direkt ein "Knöllchen" zugeschickt - das wäre der für Sie optimale Fall, weil sich dann niemand das Auto näher anschaut. Ob es wirklich so kommt, muss man abwarten.

Für den Fall das die tatsächlich "Bußgeld" meinten, wäre das wohl die Variante mit dem größten Hoffungspotential.

Und der Auspuff sollte natürlich schnellstens legalisiert werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Ich persönlich würde die Auspuffanlage schnellstmöglich zurückrüsten lassen, bevor sich jemand das Auto anschaut bzw. überprüft.
Denn selbst wenn nur ein Bussgeld kommt ändert es ja nichts an der Lautstärke und ein erneuter "Vorfall" ist ja nicht ausgeschlossen.

Aufgrund deiner Beschreibung gehe ich davon aus, das ein oder mehrere Töpfe geöffnet wurden und entweder die Dämmwolle entfernt wurde oder ein Durchgangsrohr eingeschweisst wurde.
Einen Klappenumbau schliesse ich nach deiner Beschreibung aus.

Das ist leider momentan bei vielen "Tunern" IN, so wie JP es gerne macht.
Viele denken sogar, das ist in Ordnung, wurde ja professionel gemacht und es sieht keiner.

Glaube mir, selbst die Polizisten kennen mittlerweile diese ala JP Veränderungen und wissen, das selbst wenn die Anlage original aussieht, das die Töpfe wohl geöffnet wurden.

Investiere lieber in eine Anlage mit ABE oder Gutachten, da gibt es auch genug, die einen anständigen Sound machen.
Den Ärger und die Kosten ist es nicht wert.

Gruss

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Das mit dem Ausräumen der Töpfe war schon zu meinen Mofa-Zeiten (80er) bekannt....Ich kann mir nicht vorstellen, daß es noch Polizisten gibt, die bei einem zu lauten Geräusch und einem nicht vorhandenen Sportauspuff da nicht darauf kommen. Jede einzutragene Auspuffanlage hat auch ein "Lärmgutachten" dabei.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb486358-54
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm ja, ich hatte sowieso einen Termin bei den Tunern, da der Auspuff schon sehr sehr laut ist.. Ich werde ihn dann aber womöglich wieder komplett legalisieren lassen.

Wenn ich nun vorgeladen werde, und gefragt werde ob ich zu der Tatzeit dort gewesen bin.. Soll ich dann einfach auf stur stellen und behaupten nicht dort gewesen zu sein?

Was ist wenn ein Video von mir gemacht wurde?

Danke euch!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von fb486358-54):
Wenn ich nun vorgeladen werde, und gefragt werde ob ich zu der Tatzeit dort gewesen bin.. Soll ich dann einfach auf stur stellen und behaupten nicht dort gewesen zu sein?

Als Beschuldigter hat man das Recht zu schweigen. Oft sollte man diese Recht auch in Anspruch nehmen.

Man muss dann auch nicht unbedingt hingehen.

Eventuell kann man dann zwar mal Akteneinsicht bekommen, in der Regel klappt das aber nicht. Im Gegenteil, man trifft auf in Verhörtechniken ausgebildete Spezialisten und redet sich schneller um Kopf und Kragen als man denkt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb486358-54
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah okay, also wenn ich dann eine Vorladung bekomme, muss ich nicht zwangsläufig hingehen?

Meint ihr das macht Sinn? Ich meine es geht ja eher um ein Kavaliersdelikt, als um eine wirkliche Straftat.. Ich hab nochmal in den Brief geschaut, dort ist von einer "Verkehrsstraftat" die Rede. Ich glaube irgendwie eher es handelt sich dabei eher um das zu schnelle Fahren, anstatt um den lauten Auspuff..

Ich danke euch so sehr für eure Antworten!!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich nun vorgeladen werde, und gefragt werde ob ich zu der Tatzeit dort gewesen bin.. Soll ich dann einfach auf stur stellen und behaupten nicht dort gewesen zu sein?

So weit ist es doch noch gar nicht.
Die Polizei kann Sie gar nicht vorladen, weil die Polizei Sie noch gar nicht im Verdacht hat (also weder ihren Namen noch Ihre Adresse hat).
Bislang hat "nur" der Halter einen Zeugenfragebogen bekommen, wer Fahrer gewesen sein könnte. Wären Sie schon im Visier der Polizei, hätte man dem Halter keinen Fragebogen mehr geschickt.
Der Halter hat jetzt zwei Möglichkeiten: (a) er nennt den Namen des Fahrers oder (b) er verweigert die Aussage.
Bei (a) wird die Polizei Sie wahrschinlich gar nicht mehr vorladen, weil sie ja schon die Aussage des Halters hat.
Bei (b) erhöht man nach meiner Einschätzung das Risiko, dass genauer ermittelt wird - und dabei auch der illegale Umbau auffällt.
Außerdem ist die Tatsache, dass der Halter nur einen Zeugefragebogen bekommen hat und keinen Beschuldigtenfragebogen, ein Indiz dafür, dass die Polizei schon weiß, dass der Halter nicht der Fahrer ist. Das könnte darauf hindeuten, dass es eine gute Personenbeschreibung vom Fahrer oder tatsächlich ein Video gibt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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