Anzeige wegen Handel, Besitz und Erzeugung von BTM (Bin unschuldig)

19. März 2007 Thema abonnieren
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Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Handel, Besitz und Erzeugung von BTM (Bin unschuldig)

Hallo alle

Ich habe ein mehr oder weniger großes Problem.
Ich habe letzten Samstag eine Vorladung erhalten als Beschuldigter mit folgendem Inhalt:
"Sehr geehrter XXX, in der Ermittlungssache wegen Illegale(r) Besitz, Abgabe in nicht geringer Menge von Cannabis einschließlich Zubereitung vom 1.1.05 bis 5.506 in XXX, ist Ihre Vernehmung erforderlich."

Zu der Sache, ich habe weder verkauft noch Besessen in diesem Zeitraum.
Ich habe zwar bis zum 1.12.04 konsumiert, habe es aber eingestellt, aufgrund einer MPU, die ich auch erfolgreich abgeschlossen habe.
Meine Vermutung warum ich verhört werden soll ist folgende:
Ein Bekannter von mir wurde von der Polzizei erwischt beim Verkauf usw, mit folgender Hausdurchsuchung. Dabei hat die Polizei auf seinem PC eine Schuldenliste gefunden, wo ua auch jmd drauf stand der ebenfalls meinen Vornamen trägt und nach Kontrolle der Telefonate desjenigen wurde natürlich auch meine Nummer gefunden, weil ich ab und zu mit ihm gesprochen habe, rein freundschaftlich versteht sich.
Dies war auch bei anderen Bekannten von mir der Fall.
Da ich aber nicht zur Vorladung erscheinen kann und ja auch nicht muss, sagte mir die Beamtin ich solle mich bitte schriftlich äussern.
Nun meine Fragen:

1. Kann ich angeben, dass ich 6 Monate in dem angebeben Zeitraum Screenings gemacht habe und somit Drogenfrei war?

2. Kann ich angeben, dass ich seitdem 1.12.04 nicht mehr konsumiert habe aufgrund der MPU oder könnte es passieren dass die Polizei mich dann dafür belastet?

Anfügen möchte ich noch, dass ich seit Oktober 05 umgezogen bin nach Bayern um dort zu studieren und mich etwa 3/4 des angegebenen Zeitraums gar nicht da war.
Ich möchte schon eine Aussage machen, aber mich dabei auch nicht selbst belasten.
Abschliessend möchte ich sagen, ich habe mir nichts vorzuwerfen.

Ich freue mich auf Antworten.
Es grüßt
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13 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Sie müssen sich auch schriftlich nicht äußern. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Wenn Sie Angst haben sich wegen vorangegangener Zeiträume zu belasten, sollten Sie von diesem Recht auch Gebrauch machen. Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden, müssen Sie ohnehin einen Rechtsanwalt einschalten, da Ihnen mit § 29a BtmG ein Verbrechenstatbestand (Mindeststrafe = 1 Jahr) vorgeworfen wird und somit ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140(1) StPO vorliegt.

Im Übrigen wird die Polizei mehr haben als nur einen Vornamen und eine dazu passende Telefonnummer. Irgendwie müssen die ja auf die 'nicht geringen Mengen' kommen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
I didn''t do anything
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die können aber nichts haben. Ich habe mir nichts vorzuwerfen.

Wie gesagt, die selbe Anzeige haben Bekannte von mir auch bekommen und die hatten ebenfalls nichts damit zu tun.

Ich kann nur wiederholend sagen, ich habe noch nie in meinem Leben Cannabis verkauft oder erzeugt. Bessesen, natürlich, aber nicht in diesem Zeitraum.

Ihrer Meinung nach sollte ich die Aussage also komplett verweigern?
Könnte ich nicht angeben, dass ich während des angegeben Zeitraumes drogenfrei gelebt habe (belegt durch die Screenings die ich während der MPU machen musste)und zusätzlich, dass ich über einen erheblich Zeitraum gar nicht anwesend war?

Mfg
I didn't do anything

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, daß Ihr erwischter Kumpel eine entsprechende Aussage gegen Sie gemacht hat (ob die stimmt oder nicht). Wie schon gesagt, die 'nicht geringen Mengen' saugt sich die Polizei sicherlich nicht aus den Fingern, und aus einer Telefonnummer und einem Namen lassen die sich nicht herleiten.

Ich würde an Ihrer Stelle einen Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen um zu erfahren, wer was ausgesagt hat oder nicht.

Könnte ich nicht angeben, dass ich während des angegeben Zeitraumes drogenfrei gelebt habe (belegt durch die Screenings die ich während der MPU machen musste)und zusätzlich, dass ich über einen erheblich Zeitraum gar nicht anwesend war?

Wenn Sie wollen, können Sie das natürlich machen. Meine Erfahrung ist, daß die Aussageverweigerung das schlaueste ist, wenn man nicht eine komplett weiße Weste hat.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
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Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe aber eine "komplett" weiße Weste.

Ich habe mich auch gestern nochmal mit der Person die erwischt wurde in Kontakt gesetzt, ein langjähriger Freund von mir der mich niemals anschwärzen würde, zumal er weiß dass ich seit langem nichts mehr mit Drogen zu tun habe.
Weiterhin habe ich auch mit jmd gesprochen, der wegen dem selben Grund vorgeladen wurde und es dreht sich wirklich einzig und allein um diese Liste.

Mir scheint es, als ob Sie annehmen würden, dass ich doch in gewisser Weise involviert bin, aber ich kann nur wiederholend sagen:
Meine Wenigkeit hat nie Drogen verkauft, erzeugt oder bessen in diesem Zeitraum, auch danach nicht. Deswegen war ich ja auch dementsprechend geschockt.
Aber vielleicht haben Sie Recht und ich sage nicht aus, auch wenn es mir überhaupt nicht passt, denn ich würde gerne den Vorwurf widerlegen.

Vielen Dank für Ihre Postings ;)

MfG
Das Unschuldslamm :D

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#5
 Von 
I didn''t do anything
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Anfügen möchte ich noch, das auf der Liste Schulden standen und nicht nur Namen. Wie genau die Liste aussah weiß ich leider nicht, es könnte aber schon sein, dass es eine Tabelle über einen längeren Zeitraum war, wo nunmal vermerkt wurde wer wieviele Schulden hat.
Das könnte man dann hochrechnen und würde auch so auf eine nicht geringe Menge kommen. Zumal ich glaube, dass die Kripo jemanden sucht, der aussagt gegen den Herren der erwischt wurde, weil bisher haben sie nur Indizien bzw eine Menge von ca 50 Gramm bei ihm sicher gestellt, lasten ihm aber eine Gesamtmenge von 30 Kilogramm an, was leider ohne Aussagen nicht ganz so einfach nachzuweisen wäre, denke ich. Ich kenn mich leider nicht so gut mit dem Strafrecht aus.

Mfg
I didn't do anything

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#6
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

Nur wenn Kanabis bei jemanden gefunden wurde ,ist der Besitz auch nachgewiesen. Ein bloßer Name auf einem Zettel mit einem Geldbetrag dahinter reicht bei weitem nicht aus. SChließlich hätte jemand auf diese Liste beliebige Namen schreiben können ,ohne das der beschuldigte davon weis.
Erst eine Hausdurchsuchung kann klären ,ob man im Besitz von Kanabis ist. Die wird dann mit sicherheit noch folgen.

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#7
 Von 
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Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Können die gerne machen, finden werden sie nichts.
Und sicher gestellt wurde bei mir auch noch nie etwas.
Aber wie Sie so schön sagten:

"Nur wenn Kanabis bei jemanden gefunden wurde ,ist der Besitz auch nachgewiesen."

Wurde nicht, also haben die auch keinen Beweis.

Edit:

Könnte ich denn eine Anzeige wegen Falschbeschuldigung stellen?

-- Editiert von I didn't do anything am 20.03.2007 14:46:36

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ich habe aber eine komplett weiße Weste.

Oben sagten Sie, daß Sie vor dem in Rede stehenden Zeitraum Cannabis besessen haben. Auch das ist strafbar und die Weste somit nicht mehr weiß...

Mir scheint es, als ob Sie annehmen würden, dass ich doch in gewisser Weise involviert bin,

Nein, daß nehme ich nicht an, aber ich habe täglich beruflich mit BTM-Straftaten zu tun, und weiß, daß die Polizei in aller Regel kein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes/Verkaufs 'nicht geringer Mengen' einleitet, wenn nicht irgendetwas tatsächlich auf die nicht geringen Mengen hindeutet. Und nur eine Telefonnummer kann nicht auf bestimmte große oder kleine Mengen hindeuten. Das Sie nichts damit zu tun haben, mag ja sein. Ich sagte ja lediglich, daß die Polizei höchstwahrscheinlich 'mehr' haben wird, als Sie denken (Ob das wahr oder unwahr ist, habe ich ja gar nicht bewertet)

ein langjähriger Freund von mir der mich niemals anschwärzen würde,

O.K., ich kenne weder Sie noch Ihren Freund, aber ich habe schon viele langjährige Freunde gesehen, die sich gegenseitig angeschwärzt haben, wenn die Polizei demjenigen, dem tatsächlich etwas zu beweisen ist, mit einigen Jahren Haft droht und für den Fall der 'Mitarbeit' erhebliche Strafmilderung in Aussicht stellt. Muß bei Ihnen nicht so sein, völlig klar.

Das könnte man dann hochrechnen und würde auch so auf eine nicht geringe Menge kommen

Nein, daß ist rechtlich nicht möglich. Einzelmengen dürfen nicht addiert werden, um auf eine 'nicht geringe Menge' iSd. § 29a BtmG zu kommen.

Nur wenn Kanabis bei jemanden gefunden wurde ,ist der Besitz auch nachgewiesen. Ein bloßer Name auf einem Zettel mit einem Geldbetrag dahinter reicht bei weitem nicht aus.

Richtig und Falsch. Ein Name auf einem Zettel alleine reicht natürlich nicht. Aber es muß keineswegs etwas 'gefunden' werden, um den Besitz nachzuweisen. Sagt Dealer D aus, daß er Konsument K etwas verkauft hat, wird Konsument K in aller Regel auch deswegen verurteilt (auch wenn man nichts bei ihm findet). Die Aussage von Dealer D hat näml. vor Gericht eine hohe Glaubwürdigkeit, da er sich durch die Aussage ja auch selber belastet (des Verkaufs). Anders sieht es aus, wenn K Argumente hat, mit denen die Aussage von D als falsch erschüttert werden kann, z.B. weil 'Rachegelüste' offensichtlich sind, oder ähnliches. Aber das nur am Rande.

Unter dem Strich ist es so, daß Sie -wenn Sie nichts damit zu tun haben- auch nicht verurteilt werden, da es dann ja keine Beweise geben kann. Ich würde trotzdem ein paar Euro in Akteneinsicht investieren (um zu erfahren, was die Polizei an Munition hat - ob die wahr oder unwahr ist, ist ja erst mal zweitrangig), bevor ich etwas aussage. Aber das ist natürlich Ihre Entscheidung.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
I didn''t do anything
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
"Oben sagten Sie, daß Sie vor dem in Rede stehenden Zeitraum Cannabis besessen haben. Auch das ist strafbar und die Weste somit nicht mehr weiß..."


Das ist so nicht richtig, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, ich hab in diesem Zeitraum nicht besessen!
Davor schon, seitdem 1.12.04 habe ich keine Drogen mehr, zu dem angegebenen Zeitraum aber nicht.

quote:
"Nein, daß nehme ich nicht an, aber ich habe täglich beruflich mit BTM-Straftaten zu tun, und weiß, daß die Polizei in aller Regel kein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes/Verkaufs 'nicht geringer Mengen' einleitet, wenn nicht irgendetwas tatsächlich auf die nicht geringen Mengen hindeutet. Und nur eine Telefonnummer kann nicht auf bestimmte große oder kleine Mengen hindeuten. Das Sie nichts damit zu tun haben, mag ja sein. Ich sagte ja lediglich, daß die Polizei höchstwahrscheinlich 'mehr' haben wird, als Sie denken (Ob das wahr oder unwahr ist, habe ich ja gar nicht bewertet)"


Also wie gesagt, ich bin nicht der erste der deswegen vorgeladen wurde.
Ich frage mich nur, was die Polizei haben will? Ich war über einen erheblichen Zeitraum nicht ortsansässig und telefoniert habe ich mit der Person sehr selten und ca 4 mal gesehen.

quote:
"Ich würde trotzdem ein paar Euro in Akteneinsicht investieren (um zu erfahren, was die Polizei an Munition hat - ob die wahr oder unwahr ist, ist ja erst mal zweitrangig), bevor ich etwas aussage. "


Ist leider nicht so einfach, ich bin Student und habe keinen Rechtsschutz. Meine Mutter weigert sich einen Anwalt einzuschalten solange es nicht vor Gericht geht, etwas blauäugig, aber na gut. Mir wärs natürlich auch lieber, wenn ich wüsste was in der Akte steht, aber ich kann meine Mutter nicht dazu zwingen.
Bleibt mir also leider nichts weiter übrig, als abzuwarten und die Aussage zu verweigern.

Was ich zusätzlich noch anmerken möchte, wenn Dealer D doch einen "Deal" mit der Polizei macht um sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen, warum sollte er jmd belasten, dem die Polizei nichts nachweisen kann? Da wo ich wohne gibt es genug Leute, denen man das in die Schuhe schieben könnte, wo die Polizei auch fündig werden würde.

Entschuldigen Sie auch bitte meine Falschvermutung Ihrer Einstellung gegenüber.

MfG
I didn't

-- Editiert von I didn't do anything am 20.03.2007 16:38:10

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

warum sollte er jmd belasten, dem die Polizei nichts nachweisen kann?

Vielleicht gerade deswegen. Die Strafmilderung des § 31 BtmG ist nicht davon abhängig, daß die belasteten Personen am Ende auch verurteilt werden. Wenn Dealer D der Polizei /dem Gericht zwar 'Futter' liefern möchte, aber keinen wirklichen 'Schaden anrichten', ist das sogar ein recht schlauer Weg, solange er es nicht zu durchsichtig macht.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
I didn''t do anything
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hello again

Ich habe jetzt ein Schreiben verfasst und wollte mal nachfragen ob ich das so versenden kann.

Sehr geehrte Frau XXX,

Wie ich Ihnen telefonisch mitteilte, ist es mir aufgrund meines Studiums in XXX nicht möglich, den von Ihnen vorgeschlagenen Vernehmungstermin wahr zu nehmen. Daher möchte ich mich hiermit schriftlich äußern.


Ich weise sämtliche Anschuldigungen zurück.
Seitdem 13.01.2005 befand ich mich in einem durch die MPU-GmbH durchgeführten Screening auf Cannabis. Dies schloss ich nach einem Zeitraum von einem halben Jahr erfolgreich ab und die anschließende medizinisch-psychologische Untersuchung ebenfalls. Kopien des psychologischen Gutachtens, sowie die Bestätigungen über die negativen Screenings, sende ich Ihnen gerne zu, falls Sie diese benötigen.
Ebenfalls wohne ich seit dem 15. Oktober 2005 nicht mehr in YYY, sondern in XXX. Ich habe in XXX auch meinen Zweitwohnsitz angemeldet und befand mich folglich vom 15. Oktober 2005 bis zum 05.05.2006 maximal 8 Wochen in YYY.
Weiter kann ich mich nicht zu der Ermittlungssache nicht äußern und werde es auch nicht, da ich über alles hinaus, was meine obige Aussage betrifft, von meinem Aussagenverweigerungsrecht gebrauch machen möchte.


Kann man das so an die Kripo schicken?
Die Beamtin sagte, wenn das der Staatsanwaltschaft nicht genug sei, dann könnte es sein, dass ich mich bei der Ortsansäßigen Kripo melden müsste und da eine Aussage machen müsste.

Schonmal besten Dank für Antworten.

Greetz
I didn't

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

durch das negative Screening wird nichts bewiesen. Handeln und besitzen kann man auch, ohne gleichzeitig zu konsumieren. Der Konsum ist nicht strafbar und wird Ihnen ja demzufolge auch nicht vorgeworfen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
I didn''t do anything
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also den Teil weglassen? Dachte es beweist ein wenig, dass ich nichts mehr mit Cannabis zu tun hatte.

Greetings

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