Anzeige wegen Fahrraddiebstahl - Was passiert, wenn ich nichts aussage?

22. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
hschnell
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Fahrraddiebstahl - Was passiert, wenn ich nichts aussage?

Guten Abend,

ich habe ein kleines Problem und würde mich freuen, wenn man mir hier im Forum helfen könnte.

Ich wohne in einem Studentenwohnheim und bin selsbt Student. Ich teile mir mit einem anderen Studenten einen Keller, in dem Gebrauchsgegenstände abgestellt werden. Dieser Keller ist durch ein Schloss gesichert, für den wir beide Schlüssel haben. Ich selbst hatte bis vor kurzem ein Fahrrad - ebenso mein Kellermitbenutzer. Vor kurzem wurde mir nun mein Fahrrad gestohlen, nachdem ich es abgeschlossen vor der Uni gelassen hatte. Da ich kein Auto habe aber der Weg zur Uni recht weit ist, bin ich auf das Fahrrad angewiesen. Ich war zunächst recht verzweifelt, da ich auch nicht so schnell Geld für ein neues habe. Zunächst bin ich auch zu Fuß zur Uni gegangen. Mein Kellermitbenutzer hat wie gesagt euch ein Fahrrad im Keller, welches er selten benutzt. EIgentlich steht es immer im keller, wenn ich auch da bin - und das ist ungefähr jeden Tag. Ich weiß aber nicht genau, wie oft er es benutzt. Sein Fahrrad war und ist nicht mit einem Schloss gesichert, sondern steht im Keller, für den wir beide einen Schlüssel haben. Nun habe ich sein Fahrrad etwa 3 bis 4mal benutzt, um damit zur Uni zu fahren. Ich habe dies getan, ohen ihn zu fragen, oder ohne ihn darauf hinzuweisen. Nun habe ich vor kurzem eine Anzeige von ihm wegen Diebstahl bekommen, obwohl ich mir das Fahrrad ja gar nicht angeeignet habe! Ich habe es wie gesagt etwa 3-4mal für einen halben Tag geliehen (wohlgemerkt ohne ihn zu fragen) und es abends wieder zurückgestellt. Da steht es auch jetzt noch, denn nach den 2-4mal habe ich es nicht mehr benutzt und auch nach der Anzeige natürlich nicht.

Meine Frage ist nun, was ich tun soll? Soll ich bei der Polizei aussagen oder lieber nicht? Was passiert, wenn ich nichts aussage? Wie könnte eine mögliche Strafe ausfallen?
Ist der Anzeigende nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen, dass er das Fahrrad nach wie vor besitzt, es also nur zeitweise weg war?

Oder kann er seine Anzeige irgendwie zurückziehen?

Welcher Tatbestand ist genau erfüllt und welchen Unrechts habe ich mich schuldig gemacht?

Ich würde mich über Hilfe / Antworten / Einschätzungen sehr freuen!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Es handelt sich rechtlich nicht um einen Diebstahl, sondern nur einen unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs im Sinne des §248b StGB . Diese Tat wird nur auf Antrag verfolgt, der innerhalb von drei Monaten nach Kenntnise der Tat gestellt werden muss und jederzeit zurückgezogen werden kann. Sollte der Besitzer behauptet haben, Sie hätten das Fahrzeug gestohlen und dieser Vorwurf wegen Diebstahl nicht auf rechtliche Unkenntnis der Polizei beruhen, handelt es sich tatbestandlich um eine falsche Verdächtigung.

Sie sollten sich vielleicht auch Gedanken darüber machen, dass er das Fahrrad noch verschwinden lassen könnte. Weiß er, dass Sie schon von der Anzeige wissen und wann der Vernehmungstermin ist? Ich würde mich davon überzeugen, dass es noch da ist und die Polizei anrufen, um ihr zu erzählen, dass das Fahrrad überhaupt nicht gestohlen wurde, sondern nach wie vor in diesem Keller steht, zu dem Sie und der Anzeigeerstatter Zugang haben.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Sollte der Besitzer behauptet haben, Sie hätten das Fahrzeug gestohlen und dieser Vorwurf wegen Diebstahl nicht auf rechtliche Unkenntnis der Polizei beruhen, handelt es sich tatbestandlich um eine falsche Verdächtigung.

Allerdings nur dann, wenn der Eigentümer zum Zeitpunkt der Anzeige wußte, daß Sie sich das Rad nicht zueignen wollen...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

In letztere Variante wird die Sache interessant, wenn er die Anzeige erstattet hat, als er sein Fahrrad vermisst hat und später nicht darauf hingewiesen hat, dass es wieder da ist. Dann könnte es, wenn man davon ausgeht, dass er einen Strafantrag stellen würde sinnvoll sein, wenn die Polizei das nicht innerhalb von drei Monaten nach der Anzeige erfährt, da sie sonst beim Anzeigenerstatter eventuell um einen Strafantrag betteln würde.

Normalerweise würde ich in der Konstellation wo ein Fahrraddieb bekannt ist, erwarten, dass die Polizei versucht, dass Fahrrad sicherzustellen, wenn sie aber keine Ahnung über den Aufbewahrungsort hat, der Keller aus dem es geklaut worden sein soll käme ja dafür beim richtigen Diebstahl nicht mehr in Frage.

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#4
 Von 
hschnell
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die aufschlussreichen Antworten!

Ich gehe davon aus, dass der Anzeigenerstatter nicht bei der Polizei gemeldet hat, dass sein Fahrrad wieder da ist und gar nicht gestohlen wurde.

Allerdings vermute ich, dass er zunächst davon ausgegangen war, dass es gestohlen wurde, da ihm meine Absichten ja nicht bekannt waren.
Andererseits war das Fahrrad ja regelmäßig wieder am Platz im Keller.

Wie verhalte ich mich denn nun am besten?
Soll ich der Einladung der Polizei zur Vernehmung folgen? Wenn ja, was sage ich dort aus? Mit welcher Strafe könnte ich rechnen? Wenn nein, was geschieht dann weiterhin?

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