Anzeige wegen Diebstahl

15. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
tremper25
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Diebstahl

Ich habe ein echt großes Problem

Ich bin letztes Jahr Angezeigt worden wegen Diebstahl

Kurze Vorgeschichte: Ich war letztes Jahr bei einem sehr Unseriösen Weinunternehmer als Auslieferungsfahrer beschäftigt. Es kamen irgendwann immer Vereinzelt irgendwelche Anzeigen gegen mich wegen Unterschlagung rein wo Kunden behauptet haben das ich von denen Geld Kassiert hätte, was völliger Blödsinn ist weil die Kunden immer auf Rechnung gezahlt haben. Bis jetzt ist da noch kein Verfahren eröffnet worden, hab auch bislang noch nichts weiter davon gehört. Was aber auch nicht heißt dass die Ermittlungen eingestellt worden sind.

Dann im Juli letzten Jahres kam der ober Hammer. Ich wurde wieder Angezeigt und diesmal wegen Diebstahl. Dieses Mal soll ich bei einer Kundin gewesen sein und bei ihr behauptet haben das ich ihre Bestellungen Überprüfen soll und sie mich doch bitte in die Wohnung lassen solle, was sie auch Angeblich getan hätte.
Sie behauptet desweitern das ich dann beim Verlassen der Wohnung ihre Komplette Tasche gestohlen haben soll worin sich auch nach ihren Angaben Bargeld befand. Hinzu kommt, dass wohl zu dieser Zeit eine Dachdeckerfirma ein Gerüst um das Haus aufgestellt hat wegen einigen Dacharbeiten. Die Arbeiter hatten wohl somit die Gelegenheit auch in ihre Wohnung zu schauen und behaupten auch noch mich wieder erkannt zu haben. Als wäre das nicht genug soll ich noch am gleichen Tag etwa eine Stunde Später bei jemand anderem gewesen sein und auch seine Geldbörse mit angeblich 3€ Bargeld darin gestohlen haben.

Das alles ist völliger Blödsinn weil ich nämlich zu dieser Zeit über 4 Wochen Krankgeschrieben war, wegen eines Lumbalen Bandscheibenvorfalls ( M51.1G).
Ich lag die ganzen 4Wochen über zu Hause rum und quälte mich vor Schmerzen und wäre überhaupt nicht in der Lage gewesen so etwas überhaupt durch zu Führen. Ich hab somit auch nur eine einzige Zeugin nämlich meine EX-Freundin die bei der Polizei gesagt hat, das es sehr Unwahrscheinlich ist das er da war, weil er sich kaum selber Anziehen konnte, was auch der Wahrheit entspricht.
Außerdem hätte ich auch keine Möglichkeit gehabt dahin zu fahren denn ein Auslieferungsauto hatte ich nicht weil ich Krankgeschrieben war und mit dem Privatauto war meine Ex Freundin zur Arbeit gefahren. Also hätte ich 50km in den Ort wo das alles passiert sein soll zu Fuß gehen sollen, oder wie?

Jetzt bekam ich Post mit einer Vorladung als Angeklagter im November zur Hauptverhandlung!!!

Ich hab noch 6 Monate Bewährung weil ich vor 3Jahren ziemlich Dummen Mist gebaut habe und ebenfalls wegen Diebstahl in 2 Fällen Verurteilt worden bin. Und davor auch kein Unbeschriebenes Blatt war. Was aber auch zu Recht war. Seit dieser Verurteilung lebe ich ein Regelkonformes leben und hab mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen.

Ich frage mich die ganze Zeit was das soll, denn ich hab überhaupt nichts gemacht. Geld für einen Anwalt habe ich leider nicht und muss mich jetzt vor Gericht allein Vertreten.

Wie stehen meine Chancen?


Hoffe mir kann jemand helfen.


Vielen Dank im Voraus


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27 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

Du kannst Deinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden und einen Beweisantrag stellen, dass der vernommen werden soll, um damit zu beweisen, dass Du die Tat nicht getan haben konntest.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Aufgrund der ungünstigen Vorgeschichte und der Tatsache das man sich keinen Anwalt leisten kann, bleibt derzeit nur noch der Tipp mit dem Arzt.



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
tremper25
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde es Schade das Anwälte nur Antworten wenn bei ihnen die Kasse Klingelt.
Mein Beitrag wurde schon über 100mal angeklickt. Aber ich hab bis jetzt nur 2 Tipps bekommen. Ich würde mich echt freuen wenn ich mal einen Tipp von einem Anwalt bekäme und er mir sagen könnte ob das ein guter weg ist bisher.

Es wird überhaupt keine Rücksicht mehr genommen auf die jenigen die wirklich kein Geld haben und trotzdem so finde ich, haben sie dennoch ein recht darauf geholfen zu werden. Denn wir alle wissen, wer einmal in die Mühlen der Justiz geraten ist, hat es schwer wieder heraus zu kommen. Und das wird natürlich bei unserer JURISTISCHEN WILLKÜR IN DEUTSCHLAND ganz Stark Unterstrichen.

Denn letzten endes sitzt man als Angeklagter ob Schuldig oder nicht, Hilflos auf der Anklagebank im Gerichtsaal und man überhaupt keine Chance. Es wird nicht nach der Wahrheit gesucht sondern höchstens nach einen Schuldigen der seinen Kopf hinhält damit das Verfahren endlich abgeschlossen werden kann. Ob zurecht oder nicht Interessiert keinen.

Aber Vieleicht gibt es ja noch jemanden der Bereit ist auch ohne Geld jemand anderen zu Helfen. Denn wir alle waren bestimmt schon einmal in einer Schwierigen Situation und jeder ist froh darüber wenn er Hilfe bekommt.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ich finde es Schade das Anwälte nur Antworten wenn bei ihnen die Kasse Klingelt.

Die haben leider keine andere Möglichkeit. Würden die Anwälte kein Geld verlangen, würden diese gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Anwälte sind (anders als z.B. Verkäufer, Berater) verpflichtet gegen Geld zu handeln.



quote:
Denn letzten endes sitzt man als Angeklagter ob Schuldig oder nicht, Hilflos auf der Anklagebank im Gerichtsaal und man überhaupt keine Chance. Es wird nicht nach der Wahrheit gesucht sondern höchstens nach einen Schuldigen der seinen Kopf hinhält damit das Verfahren endlich abgeschlossen werden kann. Ob zurecht oder nicht Interessiert keinen.

Leider traurige Wahrheit in diesem Land ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#5
 Von 
guest-12322.10.2009 17:54:42
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wie hoch ist denn Ihre derzeit zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe? Wenn die ca. 1 Jahr beträgt, könnten Sie versuchen, sich einen Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen. Eine Garantie dafür, daß das funktioniert, gibt es nicht, aber nen Versuch wäre es wert.
Da hier keiner die Ermittlungsakte kennt, wird Ihnen hier auch keiner einen vernünftigen Rat geben können, wie die beste Verteidigungsstrategie aussieht. Dazu wäre es erforderlich zu wissen, was die Zeugen genau ausgesagt haben. Es kommt hierbei auch auf Details an.
In Anbetracht der Tatsache, daß bei Ihnen bei einer Verurteilung ja auch gleich noch ein Bewährungswiderruf im Raum steht - Sie dann also beide Strafen absitzen müßten - sollten Sie doch noch mal überlegen, ob Sie nicht noch ein bißchen Geld für ne anwaltliche Beratung zusammen kratzen können. Es besteht ja auch die Möglichkeit, über den Rechtsanwalt nur Akteneinsicht zu nehmen und dann die Verhandlung alleine zu machen. Dadurch wirds deutlich billiger...

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#7
 Von 
tremper25
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe insgesamt 3 Jahre Bewährungsszeit abzusitzen und jetzt sind es nur noch 6 Monate.

Die Zeugen behaupten alle das sie mich angeblich wieder erkannt haben, auf einem Foto das ihnen von der Polzei vorgehalten wurde. Was aber überhaupt nicht der tatsache entspricht denn ich war zu Hause und über einen Monat lang Krank geschrieben wegen eines Lumbalen Bandscheibenvorfalls ( M51.1 G). Ich finde es erschreckend wie leicht es ist, jemanden auf die Anklagebank zu bringen obwohl man doch nichts gemacht. Denn wenn ich etwas getan hätte würde ich dazu stehen.

Ich werde vor Gericht einen Antrag stellen das mein Hausartzt vernommen werden soll denn er kannte meinen Gesundheitszustand im letzten Jahr. Des weitern habe ich beide Krankmeldungen hier liegen die ich dem Gericht vorbringen werde. Und meine Ex-Freundin kann bezeugen wie es mir im letzten Jahr in diesem Zeitraum erging und wird auch vor Gericht Aussagen. Das dumme daran ist, das sie zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause war sondern auf der Arbeit denn ich war tagsüber allein zu Hause.




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#8
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

quote:
Ich habe insgesamt 3 Jahre Bewährungsszeit abzusitzen und jetzt sind es nur noch 6 Monate.

Ich meinte nicht die Bewährungszeit, sondern die Höhe der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe.
Daß Sie zum Tatzeitpunkt krank und möglicherweise bettlägrig waren, mag ein Indiz, mit Sicherheit aber kein Entgültiger Beweis sein. Den Arzt als Zeugen zu hören, halte ich trotzdem für eine gute Idee. Ich vermute, daß es es relativ unerheblich sein dürfte, ob Sie auf Fotos wiedererkannt wurden - wenn ich es richtig verstehe, waren Sie den Geschädigten ja bereits vor den angeblichen Taten persönlich bekannt. Sie sollten sich allerdings die Frage stellen - und dies wird auch das Gericht tun - warum die Geschädigten Sie zu unrecht belasten und sich damit selbst der Gefahr einer eigenen Bestrafung aussetzen sollten. Darauf braucht man auch eine einigermaßen plausible Antwort.
Jemanden "auf die Anklagebank zu bringen", mag noch einigermaßen leicht sein. Eine Gerichtsverhandlung gibt es aber ja genau deshalb, um DORT festzustellen, ob sich der Angeklagte tatsächlich strafbar gemacht hat oder eben auch nicht.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#9
 Von 
tremper25
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wurde 2007 wegen versuchten Betruges sowie wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Deren Vollstreckung wurde zur Bewährung Ausgesetzt.

Ist es das was sie meinen?


lg

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

ja, das meinte er. Und das heißt, Ihre Chancen auf einen Pflichtverteidiger sind eher schlecht, da die zur Bew. ausgesetzte Strafe halt weit unter einem Jahr liegt.

Gruß vom mümmel

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" "

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#11
 Von 
tremper25
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Na toll. Das kann ja was werden. Am besten ich bereite mich schonmal auf den Knast vor.

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

ein Anwalt, ob Pflichtverteidiger oder nicht, ist keine Garantie für einen Freispruch. Außerdem scheinen Sie doch durchaus intelligent zu sein - da können Sie sich auch selbst verteidigen...Das kann durchaus funktionieren. Z. B. können Sie ja schon mal einen Beweisantrag auf Ladung des Arztes stellen.

Gruß vom mümmel


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" "

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#13
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

§ 140 Abs. 2 StPO :

In anderen Fällen bestellt der Vorsitzende auf Antrag oder von Amts wegen einen Verteidiger, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint

Mehr, als dass ein Pflichtverteidiger abgelehnt wird (durch das Gericht) kann nicht passieren. Meines Erachtens steht hier eventuell der Bewährungswiderruf im Raume, sodaß die Chance für die Bestellung eines Pflichtverteidigers gar nicht so gering ist.
Pflichtverteidiger heisst aber nicht, dass er kostenlos arbeitet.Der Steuerzahler 'schiesst' dessen Gebühren nur vor.

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#14
 Von 
tremper25
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich den Beweisantrag auch Telefonisch beim Richter stellen? Denn mein Hausartzt hat noch bis zum 31.10. Urlaub und am 03.11. ist die Hauptverhandlung. Oder geht das auch vor Gericht oder sollte ich es schon jetzt Schriftlich machen?

-- Editiert am 21.10.2009 16:00

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#15
 Von 
tremper25
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Außerdem hab ich einen Job. Die können mich doch nicht einfach so wegsperren. Zu dem mache ich gerade meinen Busführerschein. Ich würde alles verlieren. Das ist doch alles nicht war.

-- Editiert am 21.10.2009 16:50

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#16
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

Du kannst den Antrag auch in der Verhandlung stellen. Schriftlich und jetzt ist aber besser, oder willst Du einen 2. Verhandlungstag :???:

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Den Antrag sofort und schriftlich stellen. Am besten selbst dort abgeben um sicher zu gehen, das er nicht verloren geht.

Der Termin kann dann noch verschoben werden, das wird dem Richter lieber sein, als die Verhandlung zu unterbrechen und einen zweiten Verhandlungstermin anzuberaumen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
tremper25
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay dann werde ich das tun.



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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

Warum hast Du den Antrag eigentlich noch nicht gestellt :???:
Habe Dir doch schon vor 6 Tagen gesagt, dass Du das machen sollst.

Auch der beste Anwalt kann nicht helfen, wenn der Mandant nicht macht, was ihm der Anwalt sagt.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
tremper25
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde den Antrag morgen abschicken. Und dann sehen wir was passiert. Das Problem dabei ist, dass mein Hausartzt noch bis zum 31.10. Urlaub hat und am 03.11. ist schon die Verhandlung.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

Aha und Du wolltest Dir vorher die Erlaubnis des Arztes holen. Die brauchst Du aber nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
tremper25
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Jedenfalls sollte es schief gehen werde ich in Revision gehen. Ich lasse mir das nicht gefallen.

-- Editiert am 22.10.2009 17:11

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

Jedenfalls sollte es schief gehen werde ich in Revision gehen

Warte doch erst einmal ab, wie es ausgeht. Bevor Du in Revision gehst, versuche es doch mit der Berufung.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
tremper25
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist dann Besser? Berufung oder Revision?...

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

Berufung. In der Revision werden bloß Rechtsfehler geprüft, in der Berufung erfolgt eine erneute Beweisaufnahme. Außerem kann nach einer Berufung immer noch Revision eingelegt werden - umgekehrt geht es nicht. Und mit der Begründung einer Revision ist man als Laie meist überfordert, während eine Berufung ohne Begründung eingelegt werden kann.

Gruß vom mümmel

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

muemmel hat es perfekt erklärt :respekt:

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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