Hallo zusammen,
folgendes Szenario: Eine Smartphone-App für eine bestimmte Interessensgruppe will neben anderen Features auch einen "Newsfeed" zum Thema anbieten.
Funktionieren soll das ganze so:
- Im Newsfeed in der App gibt es ca. 10 Meldungen. Diese bestehen jeweils aus Überschrift, Teaser-Text und Foto. Die Texte werden vom Betreiber der App verfasst, die Bilder von einem Drittanbieter lizenziert.
- Die Meldungen fungieren dabei als Link. Beim Klick auf eine der Meldungen öffnet sich der Artikel, der als Aufhänger für den Eintrag in der App diente.
- Jetzt der Knackpunkt: Der Link öffnet sich nicht im Browser des Smartphones, sondern in einem "Container" ("WebView") innerhalb der App. Das funktioniert wie ein Browser, nur ohne Adressleiste. Die Website des Urhebers wird genauso dargestellt wie sonst, ohne Änderungen.
Die App-Inhalte sind nicht sichtbar, solange der Container geöffnet ist, nur ein Button mit der Aufschrift "Zurück zur App".
Wie problematisch ist das Szenario vor dem Hintergrund des UrhG?
Meine Lesart bisheriger Urteile, u.a. http://www.rechtzweinull.de/archives/1620-wichtige-entscheidung-des-eugh-einbettung-embedding-von-youtube-videos-ist-keine-urheberrechtsverletzung.html , wäre, dass es unproblematisch sein sollte. Aber weitere Einschätzungen sind sehr willkommen.
Danke sehr!
Anzeige von Webseiten innerhalb einer Smartphone-App
16. November 2015
Thema abonnieren
Frage vom 16. November 2015 | 14:48
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 4x hilfreich)
Anzeige von Webseiten innerhalb einer Smartphone-App
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