Anzeige gegen Polizisten - Verfahren vom Staatsanwalt eingestellt

10. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Artur92
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige gegen Polizisten - Verfahren vom Staatsanwalt eingestellt

Hallo,

wurde vor ca. 6-7 Monaten um ca 01:00 Uhr von 3 Polizeibeamten zu unrecht festgenommen da ich angeblich auf der Straße Menschen angepöbelt habe . Dabei habe ich nur ins Gebüsch uriniert und das ist soweit ich weiß keine Straftat sondern eine Ordnungswiedrigkeit.. Aber mal abgesehen davon,
die 3 Netten Polizeibeamten haben mich mitgenommen und ich durfte mir die ganze Fahr über anhören was für ein ****** dreckspolake ich bin und diverse andere beleidigungen.

Trotzdem blieb ich die ganze Fahrt über ruhig, in der Hoffnung das Sie mich wieder gehen lassen doch da irrte ich mich.
Als wir die wache betreten haben Stoß ein Beamter meinen Kopf so feste gegen die Eingangstür das mein Schneidezahn abgebrochen war. Anschließend wurde ich zu den Zellen gebracht und auf dem Flur mehrmals ins gesicht geschlagen.
Dabei muss ich betonen das ich die Ganze zeit über handschellen an hatte und in keinerlei eine Gefahr für die Beamten darstellte.

Ich wurde um ca. 04:00 - 05:00 entlassen und Fuhr sofort ins Krankenhaus um meine Verletzungen zu dokumentieren.
Nach dem Besuch beim Arzt habe ich mich umgehend zum Polizeipräsidium Bochum begeben da Die Beamten In Herne-Eickel sich geweigert haben Ihre Namen zu Nennen und eine Anzeige aufzuschreiben.

Die Festname wurde von einem Freund von mir gefilmt und mehrere freunde konnten es bezeugen das ich zu unrecht festgenommen wurde. Auf dem Video hat man sehr deutlich gesehen das mein Zahn vor der Festnahme heile war.

Nun ein halbes Jahr später habe ich ein Schreiben vom Staatsanwalt bekommen der mir Mitteilt das das verfahren aus mangel an beweisen Was sich auf der Wache abgespielt hat eingestellt wurde ....
Die Polizisten haben alle Gelogen und mich als Lügner dargestellt !

Das kann und will ich nicht zulassen das diese *********** einfach so davon kommen ich will Gerechtigkeit !
Solche Beamten Sollten vom Dienst suspendiert werden Sie sind eine Gefahr für die Öffentlichkeit müssen bestraft werden

Wie soll ich nun weiter Vorgehen?

Vielen Dank schonmal im Vorraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ich nun weiter Vorgehen?
a) die Sache vergessen
b) von seinem Petitionsrecht Gebrauch machen
c) an einen Fachanwalt für Strafrecht(/Verwaltungsrecht) wenden

b ist kostenlos, aber bringt in 99% der Fälle nichts. Ähnliches gilt für c, wenigstens hätte man das dann aber mal fachmännisch prüfen und alle Chancen ausloten lassen, dafür ist es aber kostspielig. Bei a hingegen weiß man, was man hat.

Hier kann Ihnen niemand was dazu sagen. Sie kratzen hier ja nur ganz oberflächlich die Beweislage an, die Sie sowieso nicht in allen relevanten Details darstellen könnten, während sie ja doch Knackpunkt der Geschichte ist. Dazu kann Ihnen hier niemand was sagen.

Hier kann man Ihnen nur sagen, dass Ihrer Schilderung nicht zweifesfrei zu entnehmen ist, dass die Festnahme rechtswidrig war. Ebenso ist der Vergleich des Vorher-/Nachher-Zustandes völlig ungeeignet, um fie Geschichte mit dem Zahn aufzuklären. Insbesondere kann auch jemand in Handschellen noch Widerstand leisten, wärend bei einem An-die-Wand-drücken der Zahnverlust nicht vorsätzlich herbeigeführt sein muss. Allein das mit den Beleidigungen wirkt auch ohne jeden Zusammenhang (oder gerade dann) als sehr befremdlich. Strafbar ist das aber allenfalls als Beleidigung, also keine hohe Hausnummer. Die dienstliche Bewertung wäre natürlich kritisch, ist aber dem Dienstherrn vorbehalten (siehe Option b).

Sie lassen also entweder von einem Fachmann einen Blick auf die Akte werfen oder finden sich mit der Erkenntnis ab, dass das, was man nicht beweisen kann, auch nicht geschehen ist. Auch das ist Wesen unseres Rechtsstaats.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ich nun weiter Vorgehen?

Beweisen, das Deine Geschite stimmt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Rein rechtlich ist binnen 2 Wochen Einstellungsbeschwerde möglich

Rein praktisch hat die 0,0 Chancen, ohne dass man sich anwaltliche Hilfe holt (und auch dann wird die Chance wohl nicht erheblich steigen, aber ohne zu wissen ob und wenn ja was die Beamten zur Sache ausgesagt haben, kann man rein gar nichts dazu sagen)

1x Hilfreiche Antwort

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