Anzeige durch Mutter wegen angeblicher sexuellen Belästigung und sexuellem Missbrauch

3. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb449013-52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige durch Mutter wegen angeblicher sexuellen Belästigung und sexuellem Missbrauch

Also zu Vorgeschichte ich bin 17 und mein Freund ist 19 und wir haben uns halt übers internet kennengelernt. Mein Problem ist jetzt meine Mutter.. Ich geb zu dass ich sie einmal angelogen habe als ich sagte ich treffe mich mit ein paar Freunden wobei ich bei meinem freund war und das hat sie mitbekommen.. Jetzt lässt sie mich fast nirgends mehr hin weil sie denkt ich treffe mich mit ihm und droht mir jetzt auch ihn anzuzeigen wegen sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch obwohl das gar nich stimmt Ich habe weder mit ihm geschlafen noch hat er mich angefasst ohne dass ichs wollte.. Och bitte um hilfe Ich hab angst dass sie versucht uns auseinander zu bringen

-- Editier von fb449013-52 am 03.09.2016 11:53

-- Editier von fb449013-52 am 03.09.2016 13:11

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Da kann ein Forum wohl nur bedingt helfen. Juristisch ist da nichts dran. Ich sehe, unabhängig von der Frage des vollzogenen GV, keinerlei Strafbarkeit. Ab 14 ist das alles nicht mehr so dramatisch.

Vielleicht dürfte hier mal ein kleines Gespräch im Familienkreis zielführend sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Hi,

also selbst wenn ihr etwas miteinander gemacht hättet und du dazu NICHT gezwungen wurdest so heisst es dann "in beidseitigem einverständnis". Da du hier schon wie du sagst 17 Jahre als bist brauchst dir da keinen zu großen Kopf machen. Soll deine Mutter doch machen.

Deine Mutter sollte hier wohl eher aufpassen.

Im "Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung" (§ 1631 Abs. 2 BGB ), vom 8. November 2000 heißt es dazu: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."

Ein "Hausarrest" ist somit schwer für Eltern durchzusetzen. Dies könnte man teilweise als Freiheitsberaubung auslegen. Eltern dürfen Ihre Kinder ja z.b. auch nicht im Zimmer einschließen oder ähnliches.

Hierzu sei jedoch auch gesagt das, Eltern die Kinder schon "einsperren" bzw an etwas Hindern dürfen. Hier dürfen Eltern derartige Maßnahmen anwenden jedoch nur um dich vor einer "ernsthaften Gefahr" zu schützen. Hier wäre dies gegeben wenn die Annahme besteht das er dich zu etwas verführt was du nicht möchtest, dich ich Straftaten verwickelt oder ähnliches.

Ein generelles Besuchsverbot von Freunden z.b. kann als entwürdigende Erziehungmaßnahme gelten wodurch Art. 1 GG greifen KÖNNTE, "Die Würde des Menschen ist unantastbar".

Setz dich in Ruhe mit deiner Mutter hin und Rede mit ihr darüber. Frag Sie warum sie so reagiert. Nimm ihr vielleicht Ihre Sorgen und Ängste die sie vielleicht hat.

Andernfalls wende dich an das Jugendamt und versuche diese um Rat und schlichtung beizuholen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Eltern dürfen Ihre Kinder ja z.b. auch nicht im Zimmer einschließen oder ähnliches.


Doch, dürfen sie. Etwa wenn das Kind sagt "so, ich gehe jetzt zu meinem Dealer und hole mir neues Koks".

Zitat:
Ein generelles Besuchsverbot von Freunden z.b. kann als entwürdigende Erziehungmaßnahme gelten


Ja, das macht es aber nicht illegal.

Zitat:
wodurch Art. 1 GG greifen KÖNNTE


Was irrelevant ist, da man das nirgendwo gerichtlich angreifen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
Hierzu sei jedoch auch gesagt das, Eltern die Kinder schon "einsperren" bzw an etwas Hindern dürfen. Hier dürfen Eltern derartige Maßnahmen anwenden jedoch nur um dich vor einer "ernsthaften Gefahr" zu schützen. Hier wäre dies gegeben wenn die Annahme besteht das er dich zu etwas verführt was du nicht möchtest, dich ich Straftaten verwickelt oder ähnliches.


Was habe ich denn hier geschrieben?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen