Anzeige bei Beleidigung durch Nachbarn bringt sie was

5. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
solitaer11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Anzeige bei Beleidigung durch Nachbarn bringt sie was

Hallo,
der liebe Stress mit den Nachbarn.
Gestern Abend klingelt unsre Nachbarin und brüllt mich extrem laut an auf der Straße, jetzt gibt es Krieg.
Hatte die Polizei gerufen wegen eines Verkehrsdelikt.
Sie brüllte sie asoziales Pack sie hole Nuss ich schalte jetzt das versorgungsamt ein und rufe beim Jugendamt an. Ihr asozialen.
Sie stört die beiden behinderten Parkplätze vor der Tür das ist ihr ein totaler Dorn im Auge.
Und was sie mit dem Jugendamt will unsere Tochter nebst Enkel wohnen im Haus die Tochter arbeitet Schicht im Krankenhaus und wir passen auf den Enkel auf.
Auf alle Fälle kam mein Mann dazu er war im zweiten Stock und hörte den Lärm.
Danach wurde auch er als asozial beleidigt.
Ich rief dann die Polizei die erst da war und erklärte die Lage sie wollte den gleichen Beamten wieder schicken.
Nach 10 rief die Polizei an das es nicht klappt und kommen und wenn die Dame keine ruhe gibt sollten wir wieder anrufen.
Gut nach ätlichen Beleidigung als asoziales Pack zog sie sich zurück.
Ich finde es einfach unverschämt sie beleidigt einen seit Jahren.
Wenn Sie im Garten sitzt hetzt sie lautstark über einen.
Bringt eine Anzeige was, denn so kann das nicht weitergehen.
Danke

Ärgert der Nachbar?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Müfle7614
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Solitaer11,

grundsätzlich sei erstmal anzuführen, dass das Verhalten selbstverständlich als Beleidigung angezeigt werden kann. Je nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft und nach Beweislage kann das auch eine Verurteilung nach sich ziehen.

Aus mietrechtlicher Sicht kommt hier eine aus meiner Sicht erhebliche Störung des Hausfriedens infrage. Dies stellt einen Mangel an der Mietsache da und sollte dem Vermieter angezeigt werden.
Dieser muss dann handeln. Je nach Schwere kann er dem Störenfried neben einer Abmahnung sogar im Extremfall die fristlose Kündigung aussprechen.

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