Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe diese Seite per Zufall entdeckt und muss sagen,das es eine sehr nützliche seite ist!Vielen Dank!
Mein Problem ist Folgender:
Beim rückwärtsfahren ist einer gegen meine vordere Stoßstange gefahren.Mein Wagen war im geparkten zustand.Ich stieg aus und habe 2 große risse an der Stoßstange entdeckt.Daraufhin hab ich die Polizei angerufen,sie kam und sagte mir das die risse alt sind und nicht von diesem Unfall stammen.Ich bestand darauf das die Polizei diesen Unfall aufnimmt,und sagte das es nicht Ihre Aufgabe ist zu beurteilen ob ein Alt oder Neuschaden vorliegt,und sagte weiterhin das dies die Aufgabe der Gutachter sei.Die Polizei verwarnte den Gegner mit 35 Euro und füllte den Bogen aus.Nach ca. 3 Tagen habe ich einen Sachverständigen aufgesucht und dem die Stoßstange gezeigt.Der Sachverständiger sah sich die Stoßstange an und sagte das die Stoßstange ausgetauscht werden müsste.Er erstellte mir einen Kostenvoranschlag.Diesen Kostenvoranschlag habe ich an die Versicherung geschickt und um die Schadenregulierung gebeten.Nach kurzer Zeit bekam ich von der Polizei eine einladung als beschuldigter zur Vernehmung zu kommen wegen verdachts auf Betrug bezüglich diesen Unfalls.Höchstwahrscheinlich hat mich der Unfallgegner angezeigt der auch überzeugt war das der schaden alt sei.Meine Frage an Sie,darf er mich deswegen Anzeigen?Ich hab doch ein kostenvoranschlag vom Gutachter?Was könnte auf mich zu kommen?Muss ich mit Strafbefehl rechnen?Ich bin bis jetzt noch nie vorbestraft gewesen und möchte es auch in zukunft nicht.Wie kann ich die anzeige abwenden? Was muss ich in der Vernehmung sagen,damit ich nichts falsch sage. Wie gesagt den schaden an der Stoßstange habe ich nach dem Unfall festgestellt,ansonsten kenn ich den schaden nicht.
Anzeige! Verdacht auf Betrug!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Anzeigen kann er Sie natürl., aber ob Sie auch verurteilt werden ist eine ganz andere Sache.
Bei der Vernehmung sollten Sie einfach die Wahrheit sagen.
Im Zweifelsfall wird das Gericht einen Sachverständigen beauftragen, der Stellung dazu nimmt, ob es ein Alt- oder Neuschaden ist.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
vielen dank für die schnelle antwort!
was passiert,wenn das ein altschaden war und ich das érst nach dem zusammenprall mit dem gegner bemerkt hab.für mich ist das ein neuschaden weil ich es davor nie gesehen hab.was ist wenn der schaden schon existierte und ich davon nix wusste.ich bin ja zum gutachter gegangen,spätestens der hätte mir doch wenn das ein altschaden war sagen müssen ich als leie habe doch keine ahnung! übrigens es sind 2 autos auf mich zugelassen das besagte auto ist familien auto mein bruder vater mutter alle fahren den ich fahr mein eigenes.
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was passiert,wenn das ein altschaden war und ich das érst nach dem zusammenprall mit dem gegner bemerkt hab.
Dann kommt es darauf an, ob das Gericht (ggf.) Ihnen das glaubt. Beweisen kann man ihnen sicherlich nicht, daß Sie es schon vorher wußten (es sei denn, es gibt Zeugen dafür), von daher dürfte Ihnen nichts passieren --> "Im Zweifel für den Angeklagten"
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
ich bedanke mich sehr und alles gute ihr sied alle einfach super. Kuß!
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