Anwaltskosten zu hoch?!

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
SR1244
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Anwaltskosten zu hoch?!

Guten Morgen,

im Rahmen einer Strafanzeige (Streitwert ca. 1.500 EUR) habe ich mir einen Anwalt genommen. Für das erste Gespräch wurden mir 220 EUR berechnet, die ich auch bezahlt habe. Er hat im ersten Schritt Akteneinsicht eingefordert. Und als die Akten da waren, hat er sie mir kommentarlos zugeschickt, weshalb ich wieder ein zweites Gespräch gesucht habe. Das hat auch stattgefunden, wo über die Akten gesprochen wurde, und ich ihm Fakten genannt habe, die mich entlasten könnten/würden. Daraufhin meinte er dass er das Schreiben entsprechend vorbereitet. Viel mehr wurde nicht gesprochen. Einige Tage später finde ich eine Rechnung i. H. v. 515 EUR. Mir erscheint das viel zu viel. Ich bin jetzt schon bei der Hälfte des Streitwerts. Wenn ich wüsste, dass sich das alles jetzt erledigt hat, also dass die Anzeige fallen gelassen wird, wäre mir das auch egal aber ich frage mich: geht das jetzt so weiter? Wenn ich da nächste Mal hingehe, zahle ich wieder 500 EUR? Ich würde ja gern ein Gespräch mit ihm über die Kosten führen aber seine Sekräterin vergibt die Termine, so dass ich ja noch einmal hingehen müsste. Wird mich das Gespräch über die Kosten auch so viel Geld kosten, weil ich ja seine Zeit dafür in Anspruch nehme? Kann man generell etwas dagegen machen? Bringt es was mit einem Anwalt über die Kosten zu reden oder sind die erfahrungsgemäß nicht bereit, einem entgegenzukommen? Kann man Prozesskostenhilfe o. ä. beantragen? Kann man die Anwaltskosten vom Kläger zurück verlangen, wenn man ungeschadet raus kommt, sprich die Anzeige fallen gelassen wird? Kann ich im Zweifel einfach das Mandat kündigen? Allein aus dem Grund dass ich das nicht bezahlen kann. Wird oder kann er für mich tätig werden ohne dass ich darüber Bescheid weiß, wofür er mir dann wieder was berechnen könnte? Er hat ja schließlich eine Vollmacht.

Entschuldigt die vielen Fragen, ich würde das alles am liebsten mit dem Anwalt selbst besprechen, aber ich weiß wie gesagt nicht einmal ob mich das dann wieder so viel kosten würde.

Danke für die Antworten.

-- Editiert von Moderator am 13.04.2018 12:14

-- Thema wurde verschoben am 13.04.2018 12:14

Was denn, so teuer?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich da nächste Mal hingehe, zahle ich wieder 500 EUR?

Nein.

Im Strafrecht richten sich die Anwaltsgebühren nach Verfahrensabschnitten, nicht nach der Anzahl der Besprechungstermine.
Für einen durchschnittlichen Fall bekommt ein Anwalt erstmal 385€+MwSt. Damit ist die gesamte Tätigkeit abgedeckt, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Fall vor Gericht landet.
Für die Gerichtstätigkeit bekommt der Anwalt einmalig 165€+MwSt und 275€+MwSt für jeden Verhandlungstag.
Eine "Komplettbetreuung" vom Anfang bis zum Ende kostet also 385€+165€+275€+MwSt, wenn der Fall an einem Verhandlungstag vor Gericht abgeschlossen wird.
Schafft es der Anwalt, dass der Fall eingestellt ("fallen gelassen") wird, fallen die Kosten für die Gerichtstätigkeit weg - dafür bekommt der Anwalt eine "Erfolgsprämie" von 165€+MwSt.

Zitat:
Bringt es was mit einem Anwalt über die Kosten zu reden oder sind die erfahrungsgemäß nicht bereit, einem entgegenzukommen?

Im Strafrecht sind die Gebühren gesetzlich geregelt. Sie werden keinen Anwalt finden, der für weniger als die gesetzlichen Gebühren arbeitet.

Zitat:
Kann man Prozesskostenhilfe o. ä. beantragen?

Nein.

Zitat:
Kann man die Anwaltskosten vom Kläger zurück verlangen, wenn man ungeschadet raus kommt, sprich die Anzeige fallen gelassen wird?

Nur wenn man dem Anzeigeerstatter nachweisen kann, dass er absichtlich(!) falsche Angaben gemacht hat. Die Absicht ist realistisch aber fast nie nachweisbar.

Zitat:
Kann ich im Zweifel einfach das Mandat kündigen?

Klar. Aber die gesetzlichen Gebühren sind schon angefallen. D.h. für den vorgerichtlichen Teil des Mandats müssen Sie voll zahlen, auch wenn Sie jetzt kündigen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Allein aus dem Grund dass ich das nicht bezahlen kann. Sie haben sich einen Anwalt genommen in dem Wissen, ihn nicht bezahlen zu können? Das ist Eingehungsbetrug, mithin strafbar.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
SR1244
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Allein aus dem Grund dass ich das nicht bezahlen kann. Sie haben sich einen Anwalt genommen in dem Wissen, ihn nicht bezahlen zu können? Das ist Eingehungsbetrug, mithin strafbar.


Ist es auch strafbar seine Mandanten nicht aufzuklären über die Kosten, die letztlich so hoch sind, dass diese überhaupt nicht im Verhältnis zum Streitwert stehen?

Außerdem war das eine zukunftsbezogene Frage. Ich kann es nicht bezahlen, wenn jedes Gespräch mich 500 EUR kosten soll. Das was bisher angefallen ist kann und muss ich ja wohl bezahlen. Man sollte sich vorher vergewissern alles richtig verstanden zu haben bevor man jemanden eine strafbare Handlung vorwirft.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Man sollte sich vorher vergewissern alles richtig verstanden zu haben bevor man jemanden eine strafbare Handlung vorwirft. Man könnte sich natürlich auch einfach klar ausdrücken...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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