Anwaltskosten und Gerichtskosten bei pkh

18. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Weweb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten und Gerichtskosten bei pkh

Hallo, ich habe voriges Jahr ein Verfahren beim Landgericht verloren, mit PKH. Wir haben aber Berufung eingelegt und sind nun vor dem Oberlandgericht gezogen und haben auch PKH beantragt. Die Richter vor dem Oberlandgericht haben entschieden das durch ein erneutes Gutachten ins Beweismittelverfahren gehen sollen. Weil der gegen Partei Fehler eingeräumt wurden. Oder man hat mir und der gegen Partei ein Vergleich angeboten der Streitwert beläuft sich auf ca 30000€, beim Vergleich soll ich 10000 Euro erhalten. Nun meine frage was kommen an kosten auf mich zu Anwaltskosten, Gerichtskosten auch vom Landgericht?
Wäre super wenn ich vorab eine Antwort erhalte weil denVergleich habe ich noch nicht angenommen.
Danke Weweb

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Weweb):
was kommen an kosten auf mich zu Anwaltskosten, Gerichtskosten auch vom Landgericht?

Und der eigene Anwalt konnte das nicht beantworten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Weweb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Weweb):
was kommen an kosten auf mich zu Anwaltskosten, Gerichtskosten auch vom Landgericht?

Und der eigene Anwalt konnte das nicht beantworten?

Auf dessen Antwort warte ich noch, muss mich aber die nächsten 3 Wochen entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Das sollte aber innerhalb der Frist vom Anwalt zu klären sein. So kann man da wenig zu sagen. Entscheidend ist natürlich auch, wie die Kosten nach dem Vergleich verteilt werden sollen, ob PKH auch für die 2. Instanz bewilligt wird und welche Gerichtsauslagen bislang angefallen sind. Gutachten oder viele oder von weither angereiste Zeugen können da schon mal ganz schön reinhauen.

Grundsätzlich ist es so, dass die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite entsprechend der Kostenverteilung trotz PKH zu zahlen sind. Gerichtskosten erstmal nicht, wenn die PKH-Partei Kläger ist. Ist sie Beklagter oder Berufungsbeklagter muss man bei der Kostenregelung im Vergleich aufpassen. Das ist bei dir aber anscheinend nicht der Fall.
Aber: Wurde PKH nach dem 1.1.14 beantragt, soll das Gericht die Anordnung von Zahlungen prüfen, wenn die PKH- Partei durch den Rechtsstreit etwas erlangt hat. Bei 10.000 € steht im Raum, dass du in kurzer Zeit deine Kosten (anteilig oder ganz) zu zahlen hast.
Eine realistische Kostenschätzung ist mit so wenig Angaben nicht möglich. Deshalb sollte der Anwalt dazu Auskunft geben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich ging ja immer davon aus, dass man sich vergleichsmäßig auf alles einigen kann.

Wenn die Gegenseite die Kosten der Vefahren übernimmt, dann würde ich dem Vergleich positiv gegenüberstehen, wenn aber jede Partei ihre Kosten selber trägt, dann ist der größte Teil des Geldes weg für das Verfahren, wozu dann in den Krieg ziehen?

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#5
 Von 
Weweb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

PKH fürs Landgericht wurde 2013 gestellt PKH für das Oberlandesgericht letzten Monat und Beschluss war wären der Verhandlung letzte Woche.

Zitat (von salkavalka):

Aber: Wurde PKH nach dem 1.1.14 beantragt, soll das Gericht die Anordnung von Zahlungen prüfen, wenn die PKH- Partei durch den Rechtsstreit etwas erlangt hat. Bei 10.000 € steht im Raum, dass du in kurzer Zeit deine Kosten (anteilig oder ganz) zu zahlen hast.
Eine realistische Kostenschätzung ist mit so wenig Angaben nicht möglich. Deshalb sollte der Anwalt dazu Auskunft geben.

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