Hallo,
A war bis April 2012 Geschäftsführer einer GmbH, danach war A nur noch Gesellschafter, die GmbH wurde von dem übrigen Geschäftsführer (B) geführt und hatte August 2012 einenInsolvenzantrag gestellt welcher aber Januar 2013 mangels Masse abgelehnt wurde.
Gegen A und B wurde ein Strafverfahren von Amts wegen (Tatvorwurf Insolvenzverschleppung) eingeleitet, da angeblich bereits November 2011 hätte Insolvenz gestellt werden müsste.
A hatte sich anwaltlichen Beistand eingeholt, die Sache ist mittlerweile mit einem Strafbefehl eingestellt worden.
Nun wüsste ich gerne könnte A die anwaltlichen Kosten in seiner Einkommensteuererklärung für 2013 als Werbungskosten absetzen?
Danke schonmal und Viele Grüße
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Anwaltskosten als Werbungskosten?
11. April 2014
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Frage vom 11. April 2014 | 02:31
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 12x hilfreich)
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