Anwaltskosten, Vorauszahlung

4. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
chr-23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten, Vorauszahlung

Hi,

hoffe das mir jemand eine Auskunft geben kann.

Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten, bin daraufhin zu meiner Anwältin gefahren um vor dem Arbeitsgericht klage einzureichen. Da man dies ja innerhalb von 3 Wochen getan haben muss.

Ich lasser die gründe der kündigung und das ganze drum her rum (Mobbing evt.) mal außen vor, das würde sicher den Rahmen sprengen.

Meine Anwältin erledigte alles was nötig war, da ich nicht weiß wie das mit der Bezahlung abläuft fragte ich Sie was Sie denn bekommen würde und wie das abgerechnet wird, sofort zahlen oder erst wenn alles vor gericht erledigt ist?!

Sie meinte das ich am Ende der Geschichte eine Rechnung erhalte.

Da ich leider kein einkommen im moment habe, Arbeitsamt hat mich für 3 Monate gesperrt da fristlose Kündigung und Sozialamt gibt mir nichts weil meine lebensgefährtin zu viel verdient, steh ich also vollkommen mittellos da.

Nun hab ich von meiner Anwältin ein Schreiben bekommen in dem Sie mich auffordert eine angemessene Vorauszahlung in höhe von 230€ zu leisten. Obwohl ich sie fragte wie das mit der bezahlung aussieht und sie weiß wie meine finanzielle lage ist.

Sollte das Geld nicht bei Ihr eingehen würd sie mich nicht weiter vertreten.

nun zu meinen fragen.

1. ist das normal eine vorauszahlung zu verlangen?

2. wo kann ich hingehen um evtl. dieses Geld für die Vorauszahlung zu bekommen? Arebitsamt hat abgewunken.

3. Prozesskostenbeihilfe? Kann ich nicht beantragen da ich dazu einen einkommensnachweis bringen muß, in meinem fall die Arbeitslosengeld bescheid. Hab ich aber noch nicht.

Würde mich freuen wenn mir jemand Tipps geben kann....

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

§ 17 BRAGO: demnach kann der Anwalt einen Vorschus für seine bereits entstandenen und noch entstehenden Kosten verlangen!

"Ohne Schuss kein Jus", sagte ein alter berliner Jurist stets. Ohne Vorschuss konnte der seine Hand nicht mehr bewegen und auch nicht mehr schreiben...

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

"Tu', was Du kannst und laß das andere dem, der`s kann (...)" (Rückert)

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