Guten Morgen
ich habe ein Urteil gefunden, welches erlaubt die Kosten für den Insolvenztreuhänder steuerlich abzusetzen, meine Frage ist jedoch...wie verhält es sich mit den Kosten für einen Insolvenzanwalt, welcher statt der Insolvenz einen aussergerichtlichen Schuldenvergleich ausgehandelt hat?
Der Schuldner zahlt ja in diesem Fall weit mehr als den pfändbaren Betrag, leider finde ich diesbezüglich kein Urteil...daher hoffe ich auf euer Wissen.
Liebe Grüße
Nicole
Anwaltsgebühr für ausserger. Schuldenvergleich von der Steuer absetzbar?
2. März 2016
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Frage vom 2. März 2016 | 10:44
Von
Status: Schüler (198 Beiträge, 121x hilfreich)
Anwaltsgebühr für ausserger. Schuldenvergleich von der Steuer absetzbar?
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#1
Antwort vom 2. März 2016 | 18:05
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
In dem Urteil dürfte es nur um Umsatzsteuer gehen, nicht aber um Einkommensteuer.
Ich würde davon ausgehen, dass die Kosten einkommensteuerlich gem. § 12 EStG
vom Abzug ausgeschlossen sind.
Und jetzt?
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