Anwaltsgebühr berechnen nach Streitwert 5300€

20. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 14:14:52
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltsgebühr berechnen nach Streitwert 5300€

Hallo, ich bräuchte bitte eine Information zu der Rechnung eines Anwalts!
Befinde mich derzeit in einem Zivilrechtsstreit, der gegnerische Anwalt schickte eine Zahlungsforderung von 697€ bei einem Streitwert von 5300€, enthalten sind nur 20€ für die Aufsetzung des Schreibens dass dort mit bei war.
Mir erscheint die Summe von 677€ die angelehnt an den Streitwert ist sehr hoch, laut Gebührentabelle lähe die Summe bei etwas über 300€ bei einem Streitwert von 5000€.
Vielleicht kann mir jemand dazu eine Auskunft geben?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.


-- Editiert von Moderator am 20.03.2017 16:04

-- Thema wurde verschoben am 20.03.2017 16:04

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Solea07):
Vielleicht kann mir jemand dazu eine Auskunft geben?

Der Anwalt sollte seine Rechnung recht genau erklären können.

Wir könnten auch den einen oder anderen Kommentar abgeben, wenn wir die genauen Positionen kennen würden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.06.2018 14:14:52
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Solea07):
Vielleicht kann mir jemand dazu eine Auskunft geben?

Der Anwalt sollte seine Rechnung recht genau erklären können.

Wir könnten auch den einen oder anderen Kommentar abgeben, wenn wir die genauen Positionen kennen würden.




Streitwert 5300€
Anwaltsbrief 20€
Gesamtforderung des Anwaltes 697€ Anwaltskosten

Weiter war in der Forderung des Anwalts an Anwaltskosten nichts enthalten, bzw woraus die Gesamtsumme sich zusammensetzt.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ich tippe auf:

1,3 Geschäftsgebühr (VV2300) aus Streitwert 5300€ = 460,20€
0,3 Erhöhungsgebühr (VV1008) aus Streitwert 5300€ = 106,20€
Post- und Schreibauslagen = 20,00€
Mehrwertsteuer = 111,42€
Summe = 697,82€

Das entspricht einem durchschnittlich schweren Fall, wo der Anwalt 2 Personen gemeinschaftlich vertritt (z.B. Auftraggeber = Ehepaar).

Zitat:
Mir erscheint die Summe von 677€ die angelehnt an den Streitwert ist sehr hoch, laut Gebührentabelle lähe die Summe bei etwas über 300€ bei einem Streitwert von 5000€.

Bei einem Streitwert von 5300€ (also mehr als 5000€) beträgt eine einfache Gebühr schon 354€.
Für einen durchschnittlichen Fall werden aber nicht eine einfache Gebühr, sondern 1,3-fache Gebühren fällig.
Diese 1,3-fache Gebühr erhöht sich um weitere 0,3, wenn der Auftraggeber keine Einzelperson ist, der Anwalt also zwei Mandanten gleichzeitig betreut.
Dazu noch die Mehrwertsteuer ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.06.2018 14:14:52
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, dann kommt das wohl doch hin da zwei Personen vertreten werden.

0x Hilfreiche Antwort

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