Hallo, ich bräuchte bitte eine Information zu der Rechnung eines Anwalts!
Befinde mich derzeit in einem Zivilrechtsstreit, der gegnerische Anwalt schickte eine Zahlungsforderung von 697€ bei einem Streitwert von 5300€, enthalten sind nur 20€ für die Aufsetzung des Schreibens dass dort mit bei war.
Mir erscheint die Summe von 677€ die angelehnt an den Streitwert ist sehr hoch, laut Gebührentabelle lähe die Summe bei etwas über 300€ bei einem Streitwert von 5000€.
Vielleicht kann mir jemand dazu eine Auskunft geben?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
-- Editiert von Moderator am 20.03.2017 16:04
-- Thema wurde verschoben am 20.03.2017 16:04
Anwaltsgebühr berechnen nach Streitwert 5300€
20. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 20. März 2017 | 00:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltsgebühr berechnen nach Streitwert 5300€
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 20. März 2017 | 00:35
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatVielleicht kann mir jemand dazu eine Auskunft geben? :
Der Anwalt sollte seine Rechnung recht genau erklären können.
Wir könnten auch den einen oder anderen Kommentar abgeben, wenn wir die genauen Positionen kennen würden.
#2
Antwort vom 20. März 2017 | 01:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatVielleicht kann mir jemand dazu eine Auskunft geben? :
Der Anwalt sollte seine Rechnung recht genau erklären können.
Wir könnten auch den einen oder anderen Kommentar abgeben, wenn wir die genauen Positionen kennen würden.
Streitwert 5300€
Anwaltsbrief 20€
Gesamtforderung des Anwaltes 697€ Anwaltskosten
Weiter war in der Forderung des Anwalts an Anwaltskosten nichts enthalten, bzw woraus die Gesamtsumme sich zusammensetzt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 20. März 2017 | 10:31
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Ich tippe auf:
1,3 Geschäftsgebühr (VV2300) aus Streitwert 5300€ = 460,20€
0,3 Erhöhungsgebühr (VV1008) aus Streitwert 5300€ = 106,20€
Post- und Schreibauslagen = 20,00€
Mehrwertsteuer = 111,42€
Summe = 697,82€
Das entspricht einem durchschnittlich schweren Fall, wo der Anwalt 2 Personen gemeinschaftlich vertritt (z.B. Auftraggeber = Ehepaar).
Zitat:Mir erscheint die Summe von 677€ die angelehnt an den Streitwert ist sehr hoch, laut Gebührentabelle lähe die Summe bei etwas über 300€ bei einem Streitwert von 5000€.
Bei einem Streitwert von 5300€ (also mehr als 5000€) beträgt eine einfache Gebühr schon 354€.
Für einen durchschnittlichen Fall werden aber nicht eine einfache Gebühr, sondern 1,3-fache Gebühren fällig.
Diese 1,3-fache Gebühr erhöht sich um weitere 0,3, wenn der Auftraggeber keine Einzelperson ist, der Anwalt also zwei Mandanten gleichzeitig betreut.
Dazu noch die Mehrwertsteuer ...
#5
Antwort vom 20. März 2017 | 11:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten, dann kommt das wohl doch hin da zwei Personen vertreten werden.
Und jetzt?
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