Ich mit einem Teil einer Ra-Gebührenrechnung (900 DM von 1800 DM )nicht einverstanden. Der Anwalt gibt keine Auskunft wofür die Gebühr erhoben wurde. Ich bin eigentlich nicht gewillt diese Gebühren zu zahlen, wenn dann aber nur in Raten.
Nun droht der Anwalt mit der letzten außergerichtlichen Mahnung. Daraufhin habe ich Ratenzahlung vorgeschlagen und die 1. Rate (50 DM) überwiesen. Der Anwalt schickt aber weiterhin immer wieder seine Rechnung mit der Aufforderung zur Zahlung.
Was kann ich tun?
Was werden die nächsten Schritte des Anwalts sein und welche kosten entstehen dadurch für mich?
Danke für jede Antwort
Anwaltsgebühren überprüfen
10. Oktober 2001
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Frage vom 10. Oktober 2001 | 23:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltsgebühren überprüfen
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2001 | 15:51
Von
Status: Schüler (255 Beiträge, 43x hilfreich)
Was hast du den Anwalt denn machen lassen? Er kann seinen Gebührenanspruch übrigens festsetzen lassen. Dann hat er einen vollstreckbaren Titel gegen dich in der Hand. Da er das wohl unterließ, könnte die Rechnung etwas überhöht sein (sie wird im Festsetzungsverfahren geprüft).
Beim Amtsgericht gibt es eine Rechtsberatungsstelle. Dort wird man dir weiterhelfen.
Joh. 19, 22
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