Seit Anfang 2002 schreibt das Teledienstegesetz gewisse Pflichtangaben für die Anwaltswebsite vor. Ein Beispiel hierzu ist http://www.ederlaw.de/impressum.htm. Vor einiger Zeit hat ein "Kollege" eine Vielzahl von Abmahnungen wegen Verstosses gegen § 6 TDG
versandt. Die Lage scheint sich inzwischen zwar beruhigt zu haben. Eine Stichprobe zeigt jedoch, dass weiterhin eine großer Anteil der Anwaltshomepages die neue Gesetzeslage noch nicht reflektiert.
Gibt es hierzu aktuelle Erfahrungen?
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www.ederlaw.de
OLG Kanzlei in Düsseldorf
Anwalt und TDG
29. März 2002
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Frage vom 29. März 2002 | 15:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt und TDG
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