Forderung an verstorbenen Anwalt

6. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jkdirk
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)
Forderung an verstorbenen Anwalt

Ich habe eine Frage bezüglich meines Anwaltes. Es geht darum, einen Fall abzuschliessen. Er war mein Scheidungsanwalt. Neben der Scheidung ging es auch darum, dass meine Ex-Frau mir einen Geldbetrag schuldig war. Es gab eine Gerichtsentscheidung, wonach sie mir ca.1500 € zahlen muss. Sie hat diesen Betrag im Mai 2017 an meinen Anwalt überwiesen. Wiederholt habe ich meinen Anwalt gefragt, wann ich dieses Geld bekommen würde. Im April diesen Jahres war ich bei ihm und er hat sich entschuldigt, dass s so lange dauert. Er sei krank gewesen und seine Kanzlei sei umgezogen. Da ich eine Gerichtskostenerstattung bekomme, müsste er noch vom Gericht seine Kosten erstattet bekommen, er würde das dann mit dem Betrag verrechnen und sich sofort mit der Angelegenheit beschäftigen. Seitdem habe ich nichts von ihm gehört. Vor 2 Monaten habe ich nochmals bei ihm angerufen und er hat sich ausgeredet und gesagt, dass er sich darum kümmern würde. Letze Woche habe ich veruscht, ihn anzurufen. Doch plötzlich ist unter der Nummer niemand mehr erreichbar.
Er war schon relativ alt. Vielleicht hat er seine Kanzlei geschlossen. Gibt es für mich noch eine Möglichkeit, an mein Geld zu kommen oder muss ich es abschreiben?

-- Editiert von Moderator am 09.11.2018 12:39

-- Thema wurde verschoben am 09.11.2018 12:39

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Erstmal im Anwaltsverzeichnis nach der Adresse der Kanzlei schauen.
Dann schriftlich die Abrechnung mit Fristsetzung fordern.

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#2
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Umgezogen? Glaube ich fast nicht. Sowas kündigt man auf seinem Briefkopf auch hinreichend lange an.

Klingt eher so, als gebe es da ein klitzekleines Problem mit den Fremdgeldern....

Erkundige Dich einmal bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer oder dem Anwaltsverein, was aus ihm geworden ist. Irgendwas stimmt da nicht.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts kann Dir sagen, ob die Sache dort kostenmäßig schon erledigt ist.

Kann es sein, dass es Mai 2016 heißen soll?

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#3
 Von 
Jkdirk
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja, danke, es muss Mai 2016 heissen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Da niemand Mitglied eines Anwaltsvereins sein muss, sofort Kontakt mit der RA-Kammer aufnehmen. Es gibt auch über das www eine Liste über alle bundesweit zugelassenen Rechtsanwälte. Allerdings weiss ich nicht, wie aktuell die Liste ist. So, und wenn Du deren Auskunft hast, dann meldest Du Dich noch mal hier, dann sieht man weiter.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Das mit der Verrechnung von Fremgeld, Gerichtskostenerstattung und (vermutl.) Forderung aus Kostenfestsetzungsbeschluss kann so auch nicht hinkommen. Vor allem würde es nicht "O" ergeben.

Ruf, wie bereits empfohlen, die Kammer und evtl. den Anwaltsverein an (auch wenn die Mitgliedschaft nicht verpflichtend ist, sitzen dort Berufskollegen, die ´was gehört haben könnten).

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jkdirk
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Die Anwaltskammer hat dieselben Kontaktdaten wie ich. Ich werde nächste Woche bei der Adresse vorbeischauen. Ansonsten solle ich mich schriftlich an die Anwaltskammer wenden,damit sie Kontakt mit dem Anwalt aufnehmen.

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#7
 Von 
Jkdirk
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Die Anwaltskammer hat im September den Anwalt angeschrieben, nachdem ich ihr meine Situation geschildert habe. Allerdings hat sie bis jetzt auch keine Antwort erhalten. Bei der Adresse gibt es einen Briefkasten und Namensschild. Was gibt es für mich oder die Anwaltskammer noch für Optionen?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Mach zunächst mal eine einfache EMA-Anfrage. Der Typ muss ja irgendwo gemeldet sein. Wenn Du das Ergebnis von da hast, dann meldest Du Dich wieder.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jkdirk
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Ein erneuter Anruf bei der Anwaltskammer hat nichts neues ergeben. Sie bekommen auch keine Antwort. Da die Post nicht zurück kommt, wird der Anwalt an der angegebenen Adresse gemeldet sein. Die Anwaltskammer meint, ich könnte eine Beschwerde einreichen, würde mir im Grunde aber nicht weiter helfen. Ansonsten könnte ich den Anwalt auch anzeigen. Ich neige zu dieser Option. Oder was meint Ihr?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Da die gesetzte Frist aus #1 ja mittlerweile verstrichen sein dürfte, Mahnbescheid beantragen. Geht online.

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#11
 Von 
Jkdirk
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Soll ich meinen Anwalt anzeigen oder einen Mahnbescheid beantragen? Gibt es noch andere Meinungen!

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

WEnn Du Geld haben willst, dann ist der Mahnbescheid der richtige Weg. Wenn Du die strafrechtliche Verfolgung willst, dann ist es die Strafanzeige.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jkdirk
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Die Wahrscheinlichkeit ist aber gross, dass er auch den Mahnbescheid ignorieren wird.

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#14
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn mit ignorieren gar nichts machen gemeint ist, wäre es doch gut. Dann können Sie doch den VB beantragen.

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#15
 Von 
Jkdirk
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Was genau heißt VB?
Wie viel Zeit muss nach Eingang des Mahnbescheids vertsreichen, bevor ich den nächsten Schritt unternehme?

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#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Jkdirk):
Was genau heißt VB?
Wie viel Zeit muss nach Eingang des Mahnbescheids vertsreichen, bevor ich den nächsten Schritt unternehme?


1. Mahnbescheid beantragen
2. Der Anwalt hat dann 14 Tage (ab Zustellung) Zeit diesem zu widersprechen, macht er das nicht ->
3. VB (Vollstreckungsbescheid) beantragen
4. Wird der Vollstreckungsbescheid zugestellt, hat der Anwalt wiederum 14 Tage Zeit diesem zu widersprechen, macht er das nicht ->
5. Haben Sie einen Titel, aus dem Sie bis zu 30 Jahre vollstrecken können.

-- Editiert von spatenklopper am 04.12.2017 13:28

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#17
 Von 
Jkdirk
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Der Mahnbescheid wurde an den Anwalt von dem Amtsgericht geschickt. Er hat Widerspruch eingelegt, sich aber auch bei mir gemeldet. In seinem Brief schreibt er, dass er die ganzen Kosten überprüft hätte. Es sei von der Landeskasse auf die bei ihm entstandenen Gebühren keine Zahlung erfolgt. Andererseits hätte ich einen Teilbetrag bezahlt.
Er hätte die Landeskasse nochmal an die Erledigung seines Kostenfestsetzungsgesuches von 2016 erinnert und gebeten, dass der festgesetzte Betrag unmittelbar an mich überwiesen wird.
Er bittet mich darum, ihn zu benachrichtigen, wenn eine Zahlung erfolgt sei, damit er eine abschließende Abrechnung vornehmen kann.

Ich habe in der Tat Zahlungen an die Landeskasse getätigt, die sich wohl insgesamt auf ein paar Tausend Euro belaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das würde mir als Begründung nicht ausreichen. Der Anwalt hat auf Aufforderung ordnungsgemäß abzurechnen. Und zwar nachvollziehbar. Auch das Schreiben der Landeskasse hätte Dir doch in Ablichtung zugehen müssen. Und auch, wenn was verrechnet wird, muss er es Dir mitteilen. Eine Abrechnung, die den Ist-Zustand dokumentiert, die hast Du auch nicht. So geht das doch gar nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Jkdirk
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich habe jetzt 6 Wochen auf eine Nachricht von der Landeskasse gewartet. Es ist nichts gekommen.
Kann ich meinen Anwalt verbindlich mit Fristsetzung auffordern, dass er mir genaustens und nachvollziehbar den Ist-Zustand dokumentiert? Es scheint wohl darauf hinauszulaufen, dass ich das Geld abschreiben muss. Es geht um 1.500 €. Da lohnt sich der Aufwand nicht, einen anderen Anwalt einzuschalten oder sonst Druck zu machen. Mein jetztiger Anwalt wird darauf spekulieren und es aussitzen wollen. Für 2 Jahre war er schon erfolgreich.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jkdirk):
Kann ich meinen Anwalt verbindlich mit Fristsetzung auffordern, dass er mir genaustens und nachvollziehbar den Ist-Zustand dokumentiert?

Kann man.

Wenn er die Fristsetzung wieder ignoriert, würde ich das Verfahren einfach weiter betreiben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Das ist doch Hinhaltetaktik des Anwalts. Ob das jetzt noch Geld aus der Landeskasse erwartet wird (VKH/PKH hattest du nicht, oder?- dann wäre es nämlich anders) oder nicht. Ist ja schön, dass er die Kosten überprüft hat, aber er hat eine ordnungsgemäße Schlussrechnung seiner Kosten aufzustellen (§ 10 RVG , § 23 BORA ), woraus sich ergibt, welche Kosten er denn nun berechnet und welche Zahlungen er bereits von Dir (oder jemand anderem) erhalten hat.
Der Rest ist an dich auszuzahlen, wenn was übrig bleibt.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Jkdirk
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Doch ich hatte Verfahrenskostenhilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Jkdirk
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

In dem geschilderten Fall habe ich einen Vollstreckungsbescheid, gegen den der Anwalt keinen Widerspruch eingelegt hat. Allerdings habe ich jetzt gehört, dass er vor wenigen Tagen verstorben ist. Eigentlich müsste ich mich jetzt an die Erbengemeinschaft mit meinen Anspruch melden.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jkdirk):
Allerdings habe ich jetzt gehört, dass er vor wenigen Tagen verstorben ist.

Das sollte man verifizieren.

Falls ja, wären der / die Erben der Anspruchsgegner.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Jkdirk):
Allerdings habe ich jetzt gehört, dass er vor wenigen Tagen verstorben ist. .


Ist dies so zutreffend, wäre auch der gewählte Titel Ihrer Frage nachgewiesen. :engel:

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Jkdirk
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja, allerdings ist er nicht untergetaucht, sondern empor gefahren.
Mir stellt sich die Frage, wie ich herausfinde, wer die Erben sind bzw. wer der Adressat des Vollstreckungsbescheid ist.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 454x hilfreich)

Ich werde dann mal den Titel ändern und den Thread zuständigkeitshalber ins Erbrecht verschieben.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Jkdirk
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Wie komme ich an eine Adresse heran, an die ich den Vollstreckungsbescheid schicken kann? Wie kriege ich Informationen über die Erbengemeinschaft? Vom Nachlassgericht?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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