Anwalt ohne Angabe von Ziel vertrauen?

19. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.07.2019 19:33:42
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 14x hilfreich)
Anwalt ohne Angabe von Ziel vertrauen?

Ich habe einer Anwältin das Mandat zur Vertreten meiner Rechte erteilt. Sie meinte, es wäre umsetzbar, dass die Ansprüche von mir geltend gemacht werden können.

Als ich sie fragte, wie die Taktik aussieht, was kronket geplant ist, habe ich keine Antwort erhalten.In meinem Beruf wird erst erklärt, was man vorhat, bevor es ans Werk geht. Gilt das für Anwälte nicht? Ich bin so kritisch, weil mir bereits 3 andere Anwälte nach dem Mund redeten in der Umsetzung kam aber ausser Kosten nichts heraus. Einzig ein Anwalt, welchen ich bisher beauftragte, konnte mir ein klares Konzept nennen und dieses dann erfolgreich umsetzen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von w.weinbrecht):
In meinem Beruf wird erst erklärt, was man vorhat, bevor es ans Werk geht. Gilt das für Anwälte nicht?

Nö.

Die können es, müssen es aber nicht.
Im übrigen kann es auch sein, das der Anwalt oft erst mal eine Taktik überlegen /auswählen muss.



Zitat (von w.weinbrecht):
Einzig ein Anwalt, welchen ich bisher beauftragte, konnte mir ein klares Konzept nennen und dieses dann erfolgreich umsetzen.

Und den hat man nicht beauftragt weil ... ?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.07.2019 19:33:42
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 14x hilfreich)

weil der Kollege in Ruhestand gegangen ist und seine Kanzlei aufgegeben hat. Er hat mein Mandat an einen anderen Anwalt abgegeben, welcher sich bis heute trotz mehrfachen Anruf gar nicht gemeldet hat.

Zitat:
Die können es, müssen es aber nicht.
Im übrigen kann es auch sein, das der Anwalt oft erst mal eine Taktik überlegen /auswählen muss.


das macht es einfach - keine Ahnung ob der Antrag überhaupt Aussicht auf Erfolg hat - der auftraggeber zahlt ja sowieso - für meine vorstellung nicht besonders vertrauenserweckend

-- Editiert von w.weinbrecht am 20.02.2018 00:44

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@wweinbrecht
So ist es ja nun nicht und kann auch so nicht stehen bleiben:

Wenn die Sache keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtsanwalt es dem Mandanten nicht mitteilt und trotzdem klagt, macht er sich schadenersatzpflichtig. Allein deshalb wird kein Anwalt ohne entsprechenden Hinweis klagen.

Ein Konzept/eine Taktik nach einem ersten Gespräch ist aber kaum möglich, wenn es ggfs. auf Unterlagen etc. ankommt.

Jedem Arzt billigen Sie sicherlich zu, Untersuchungsergebnisse für die weitere Behandlung abzuwarten - warum muss ein Anwalt ohne Kenntnis aller Unterlagen und Gesamtumstände nach Ihrer Auffassung anders vorgehen? Ich fände das eher unseriös, den von Ihnen offenbar geforderten "Schnellschuss" abzugeben.


Anwälte erhalten Ihr Geld unabhängig von Erfolg. Man dürfte aber gerne amerikanische Modelle einführen und dem Anwalt dann bis zu 50% der Summen zusprechen. Ob Ihnen das wirklich gefallen wird?
Wie soll ein Anwalt auch einen Erfolg zusagen, wenn es möglicherweise auf Zeugenaussagen ankommt:

Beispiel:
Der Mandant benennt seine Ehefrau als Zeugin; alles in Ordnung, die Beweislage sieht dann gut aus.
Die Ehefrau kommt in den Gerichtssaal und verweigert die Aussage, da sie am Vorabend den Mann erwischt hat.
Hat nun der Anwalt Schuld, wenn der notwendige Beweis nicht erbracht werden kann?

Darüber sollte man insgesamt einmal etwas näher nachdenken.


MfG

RA Thomas Bohle


3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12331.07.2019 19:33:42
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 14x hilfreich)

@bohle

vielen Dank für die Sichtweise, natürlich räume ich einem Spezialisten auch ein, dass er für eine vernünftige Begründung etwas Zeit braucht. Meine Frist läuft aber beim Gericht am Donnerstag ab und die beauftragte Kanzlei hatte mir bereits vor knapp 14 Tagen mitgeteilt, dass ein entsprechendes Schreiben in Arbeit wäre. Dieses habe ich bisher nicht gesehen.

Natürlich gibt es in ihrem Berufsfeld auch ehrenwerte Kollegen, die professionell genug sind, eine fundierte Aussage zu machen und die Chancen und Risiken richtig einschätzen. Sie werden aber auch selbst bestätigen, dass es genug schwarze Schafe gibt, welche die Arbeitsweise anders bewerten.

Da ich schon 3 Anwälte durchhabe und mir bisher jeder nachfolgende zu den bereits ausgewechselten Schriftsätzen sagte, da habe der Kollege aber Mist gebaut... und ich solle über Klage nachdenken - was ich übrigens gerne schriftlich bestätigen kann - können Sie meine Bedenken vielleicht nachvollziehen.

Ich empfinde es persönlich als sinnlos, mit einem Anwalt Schriftsätze auszutauschen, der mir vor Gericht vorwirft, "Suizidgefährdet" zu sein um zu verhindern, dass ich als Elternteil die gemeinsamen Kinder betreue. Und ich zweifle am Rechtssystem, wenn der vom Gericht beauftragte Gutachter zu dem Schluss kommt, die Kinder währen beim Vater besser aufgehoben und das Gericht dann erklärt, die Kinder müssen bei der Mutter verbleiben, weil der Vater es nicht schafft, dass die Kinder bei der Mutter bleiben wollen.

Auch die Anregung, zur Befriedung der Situation ein Wechselmodell zwischen den Eltern einzuführen, wollte das Gericht nicht folgen. Der beauftragte Rechtspfleger hat im Antrag diesbezüglich nicht abgesprochene Vorträge gehalten, welche mich in ein finanzielles Desaster gestürzt haben. Daher soll ich Unterhalt für 4 Kinder zahlen, von denen 2 bei mir leben. Und das Jugendamt beruft sich auf den Titel. Vernünftig wäre gewesen, bei der Antragsbegründung vorzutragen, dass beide Elternteile je 2 Kinder haben und sich damit die Unterhaltskosten aufheben. Wer bringt jetzt diesen Mist wieder in Ordnung? Und wer muss das bezahlen?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@w.weinbrecht
Wenn Sie schon "drei Anwälte durchhaben", muss dass nicht unbedingt gegen die Anwaltschaft sprechen. ;)

Wenn man dann weiter liest, dass daneben auch der Richter und sogar der Rechtspfleger (natürlich neben dem Anwalt) Fehler gemacht hätten, kann man schon erahnen, in welche Richtung weitere Argumentationsversuche gehen werden.

Ubrigens: Kindesunterhalt hebt sich "niemals" auf, das verbietet allein schon das Gesetz. Ihr diesbezüglicher Erklärungsversuch zum angeblichen Fehlverhalten Anderer liegt also auch insoweit etwas neben der Sache.

MfG
RA Thomas Bohle

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12331.07.2019 19:33:42
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 14x hilfreich)

@Bohle

Der vom Gericht beauftagte Rechtsplfeger "Anwalt der Kinder" hat die Kinder befragt und dem Gericht empfohlen, die Kinder in der Obhut des Vater zu lassen. Als Vater hat man eben die Zahlarschkarte.

Da sich die Unterhaltspflichten gegen beiden Elternteilen betraglich gleich tun, war es Vorschlag des Gerichts, die Ansprüche gegenseitig aufzuheben. Dem kam die Gegenseite nicht nach.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von w.weinbrecht):
Als Vater hat man eben die Zahlarschkarte.


So ist es, aber Sie ändern nichts daran, indem sie jeden kleinen Schritt des Anwalts oder des Frauengerichts hinterfragen. Dadurch erscheint man leicht als Querulant.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@weinbrecht
wenn der vom Gericht beauftragte Gutachter zu dem Schluss kommt, die Kinder währen beim Vater besser aufgehoben ...

Nun war es der Rechtspfleger und Schuld hat er Anwalt, der Ihnen keinen Taktik vorab mitteilt.

Frei nach Atze Schröder: Ja nee, ist klar.


Ich denke auch nicht, dass eine Fortsetzung hier etwas bringt: Sie haben Ihre festgemauerte Meinung - das steht Ihnen sicherlich zu, nur werden Sie dannn eben mit allen Folgen leben müssen.




MfG

RA Thomas Bohle

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