Anwalt aus Algerien in Deutschland Mit schengen visum .

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
belkacemBouteraa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt aus Algerien in Deutschland Mit schengen visum .

Hallo alle Zusammen ich möchte erstmal euch wünschen ein gutes neues jahre .

Ich möchte mich informieren über ein fall , ich habe ein bekannt von mir , sie ist Anwalt aus Algerien sie hat auch diplome in Französisch mit gebracht , sie hat ein visum schengen bekommen für 5 jahre lang von Französisch Botschaft und sie ist jetzt in Deutschland , sie hat ein Anwalt hier gefragt und meint er das sie ein deutschesaufenthal bekommen kann , sie musst nur ein Anmeldung mit bringen ?!!!
können sie mich helfen bitte liebe leute , und einbisschen erklären was für ein recht hat sie hier !
vielen dank
Lg Belkacem

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn sie ein Schengenvisum für 5 Jahre hat, dann kann sie sich offenbar 5 Jahre lang im Schengenraum aufhalten. Ein eigenes deutsches Aufenthaltsrecht braucht sie dann nicht mehr und wird es deswegen auch nicht bekommen - Deutschland gehört zum Schengenraum.
Jetzt wäre erst mal die Frage, was das für ein (erstaunliches!) Visum ist. Da steht normalerweise ein Aufenthaltszweck drauf: welcher ist denn angegeben? Nur für diesen darf sie sich dann im Schengenraum auch aufhalten.


Deine Frage: was für ein Recht hat sie hier" ist ein bisschen schwammig: welche Rechte will sie denn haben? Dann könnte man (nachdem man weiß, womit ihr Aufenthalt überhaupt begründet ist) vielleicht etwas genauer sagen, was geht und was nicht.
Will sie Arbeit suchen? Das dürfte für jemanden, der als Fremdsprache nur Französisch kann und ausbildungstechnisch nur im algerischen Recht bewandert ist, eher schwierig werden - selbst wenn das Visum die Arbeitssuche überhaupt zulässt.
Will sie Sozialleistungen aus Deutschland? Das ist völlig ausgeschlossen für die Zeit, zu der sie sich mit Genehmigung eines anderen Landes im Schengenraum aufhält. .
Will sie hier wohnen und den lieben Gott einen guten Manns ein lassen? Dann müsste sie genug Geld (und eine Krankenversicherung) haben und wer das hat, kann auch einen Anwalt mit der Stellung der dafür notwendigen Anträge beauftragen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Jetzt wäre erst mal die Frage, was das für ein (erstaunliches!) Visum ist. Da steht normalerweise ein Aufenthaltszweck drauf: welcher ist denn angegeben?

Hierbei handelt es sich höchstwahrscheinlich um ein sogenanntes "unechtes Jahresvisum".
Mit diesen Visum darf sie sich im genannten Zeitraum von 5 Jahren jeweils 90 Tage pro Halbjahr in Frankreich und im Schengenraum aufhalten. Arbeiten darf sie damit nicht, dazu benötigt sie eine Aufenthaltserlaubnis. Hauptaufenthaltsgebiet muss allerdings Frankreich sein, denn von und für dieses Land wurde das Visum erteilt. Kurzeitige Aufenthalte in anderen Schengenländern sind natürlich statthaft.

-- Editiert von ya338 am 03.01.2017 21:31

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,
ich möchte ihre Frage etwas anders beantworten.
Sie schreiben " sie hat ein visum schengen bekommen für 5 jahre lang von Französisch Botschaft".
Ich gehe mal davon aus, das dieses Visum " von einer französische Botschaft" für einen Aufenthalt in Frankreich beantragt wurde.
Selbstverständlich darf sie innerhalb Schengen mit diesem Visum reisen aber........
Ein Schengevisum wird maximal für einen Zeitraum von 5 Jahren ausgestellt bedeutet aber, dass sich der Inhaber maximal 90 Tage innerhalb 180 Tagen im Schengenraum aufhalten darf und nicht 5 Jahre, wie oben geschrieben.
Auf einen Visum ist immer ein Bezugszeitraum angegeben, dieser befindet sich in der zweiten Zeile im Visum. Innerhalb dieses Zeitraum dürfen Sie sich max. 90 Tage innerhalb 180 Tagen im Schengenraum reisen. Aber aufgepasst: Das Land, welches als Hauptreiseland beantragt wurde in unseren Fall Frankreich, dort muss auch der Schwerpunkt der Reiseabsicht liegen.
Sollten Sie sich innerhalb der 90 Tage größtenteils in Deutschland aufhalten und nur wenige Tage in Frankreich würden Sie den Tatbestand einer Visumerschleichung verwirklichen. Dies hätte eine Strafanzeige und im schlimmsten Fall eine Abschiebung ins Heimatland zur Folge.
Benötigen Sie diverse Rechtsnormen, so helfe ich Ihnen gerne weiter.
Des Weiteren finden Sie viele informationen im Aufenthaltsgesetz zB. § 6 AufenthG / bzw. im Artikel 19 SDÜ.
Viele Grüße

-- Editiert von Habac am 03.01.2017 22:00

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
elcasbah
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Habac,

das haben Sie richtig und gut formuliert, die Rechtsanwältin darf nicht über 90 Tage im Raum Schengen bleiben. und Rechte hat sie auch nicht viele. Sie wird in jedem fall als Tourist und nicht als EU Bürger behandelt. Sie darf behandelt werden wenn sie krank ist (Internationale Krankenversicherung) und sich im Raum Schengen freibewegen. das war´s dann auch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen