Anwalt Prime - Erstberatung kostenlos? Von wegen....

16. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)
Anwalt Prime - Erstberatung kostenlos? Von wegen....

Also erstmal finde ich es Schade, dass nur positive Bewertungen gezeigt werden und leider nicht die Realität zu dem tollen Anwalt Prime.

http://www.123recht.net/anwaltprime.asp

Denn wie heisst es so toll? Erstanfrage kostenfrei? Nun, wie kann es sein, dass man dann folgende Email erhält:

"Wir haben Ihren Fall geprüft und können Ihnen mitteilen, dass Ihr Anliegen im Rahmen einer kostenloses Ersteinschätzung ohne vorherige Prüfung nicht beantwortet werden kann.

Wenn Sie eine genauere rechtliche Beratung eines spezialisierten Anwalts wünschen, bieten wir Ihnen aufgrund der Detailtiefe eine Beratungsgebühr von Pauschal € 50,00 (inklusive unbegrenzter Nachfragen) an."


Da war das Versprechen wieder grösser als die Realität- Denn irgendwie steht auch nirgends, dass das kostenlos nur für einfache Dinge gilt.

Also irgendwie bin ich enttäuscht und Schade, dass ich keine Ein-Stern-Bewertung geben kann, denn die würde ich jetzt geben.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von jennymilky):
Denn wie heisst es so toll? Erstanfrage kostenfrei?

Nö, da steht
[quote=]Kostenlose erste Einschätzung
Sie erhalten eine kostenlose erste Einschätzung Ihres Problems.

Im übrigen: die Erstanfrage war doch kostenlos?



Zitat (von jennymilky):
Da war das Versprechen wieder grösser als die Realität-

Eigentlich nur die Erwartung ...



Zitat (von jennymilky):
Da war das Versprechen wieder grösser als die Realität- Denn irgendwie steht auch nirgends, dass das kostenlos nur für einfache Dinge gilt.

Das da keine (hoch-)komplexen Sachverhalte geprüft werden ergibt sich schon aus der Begrifflichkeit "Ersteinschätzung". Eine kostenlose Ersteinschätzung ist auch keine Erstberatung.
Offenbar hat der Aufwand der für die einigermaßen seriöse Beantwortung der Anfrage betrieben werden müsste, die durch die Rechtsprechung erlaubten Umfang überschrittten.

Anwälte dürfen nämlich eigentlich gar nicht ohne Berechnung tätig werden.

Gerichte haben jedoch bezüglich der Ersteinschätzung festgelegt, das diese kostenlos sein darf, wenn sie nur geringen Aufwand erfordert. Die zeitliche Obergrenze liegt dabei wohl zwischen 10-15 Minuten. Der Rechercheaufwand ist wohl auf ein "aus dem Kopf wissen" bzw. einfache Schnellsuche beschränkt.

Qualität kostet Geld, ist auch hier so.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)

Selbst die kostenlose Einschätzung gab es nicht. Es gab lediglich eine Mail dass ich zahlen soll und das widerspricht dem Werbeversprechen von Anwalt Prime.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von jennymilky):
Selbst die kostenlose Einschätzung gab es nicht.

Doch.
Die kostenlose Einschätzung ist, das die gestellte Frage zu komplex ist um sie in dem für eine kostenlose Einschätzung gesetzlich vorgebenen Rahmen seriös zu benatworten und deshalb nur kostenpflichtig beantwortet werden kann.


Ob das dann korrekt ist, vermag ich mangels Kenntnis des Inhaltes Deiner Frage nicht zu beantworten.
Kannst sie ja mal hier einstellen, dann kann man das besser beantworten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@Harry von Sell

Ganz so dürfte es aber nicht sein, denn Ihr Beispiel erinnert an:

"Darf ich ihnen eine Frage stellen?"
"Klar, und wie lautet ihre zweite Frage?"

@jennymilky

Der "Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung" sollte sicherlich deutlicher dargestellt werden. Vermutlich ist er sehr klein. :)

Manchmal gibt es aber auch Fragen, die eben nicht für Online-Beratungen gedacht sind; da ist der Gang zum Rechtsanwalt dann sicherlich besser.

MfG

RA Thomas Bohle

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von jennymilky):
Selbst die kostenlose Einschätzung gab es nicht.

Doch.
Die kostenlose Einschätzung ist, das die gestellte Frage zu komplex ist um sie in dem für eine kostenlose Einschätzung gesetzlich vorgebenen Rahmen seriös zu benatworten und deshalb nur kostenpflichtig beantwortet werden kann.

Ob das dann korrekt ist, vermag ich mangels Kenntnis des Inhaltes Deiner Frage nicht zu beantworten.
Kannst sie ja mal hier einstellen, dann kann man das besser beantworten.


Ah okay. Ja so einfach kann man es sich dann auch machen. Die erste Einschätzung ist die Antwort, dass man 50 Euro zahlen muss um eine echte Einschätzung zu bekommen. Macht Sinn..... nicht.

So gesehen korrekt, aber entgegen des Versprechens von Anwalt Prime dann doch nicht.

Dann sollten sie das aber auch hier aufführen und schreiben bzw vielleicht auch ein Sternchen mit Kleingedrucktem wie das gemeint ist, bis zu welchem Aufwand und welche Kosten doch auf den Fragenden zukommen könnten.


-- Editiert von jennymilky am 18.01.2017 10:24

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 45x hilfreich)

Sehr geehrter Fragesteller,

wir möchten zu Ihrem Eintrag wie folgt Stellung nehmen:

Zunächst einmal schätzen wir es hoch ein, dass Sie am Ende uns doch mandatiert haben. Insofern konnten wir bereits einiges klären.

Zitat:
Also erstmal finde ich es Schade, dass nur positive Bewertungen gezeigt werden und leider nicht die Realität zu dem tollen Anwalt Prime.

http://www.123recht.net/anwaltprime.asp

Denn wie heisst es so toll? Erstanfrage kostenfrei? Nun, wie kann es sein, dass man dann folgende Email erhält:

"Wir haben Ihren Fall geprüft und können Ihnen mitteilen, dass Ihr Anliegen im Rahmen einer kostenloses Ersteinschätzung ohne vorherige Prüfung nicht beantwortet werden kann.

Wenn Sie eine genauere rechtliche Beratung eines spezialisierten Anwalts wünschen, bieten wir Ihnen aufgrund der Detailtiefe eine Beratungsgebühr von Pauschal € 50,00 (inklusive unbegrenzter Nachfragen) an."


Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Dies beinhaltet die überschlägige Prüfung Ihres Sachverhaltes. Zu jedem Sachverhalt bekommen Sie stets eine erste kostenfreie Einschätzung zu Ihrem Fall. Wenn allerdings dafür in einigen Fällen Verträge oder andere Unterlagen rechtlich geprüft werden müssen, so können wir dies nicht mehr im Rahmen einer kostenfreie Anfrage bearbeiten. Wir bitten dafür um Veständnis. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen dann gegen eine kleine Pauschale die Prüfung dieser Unterlagen an.

Zitat:
Da war das Versprechen wieder grösser als die Realität- Denn irgendwie steht auch nirgends, dass das kostenlos nur für einfache Dinge gilt.


Unser Produktversprechen ist die kostenlose Ersteinschätzung. Wir schätzen die Sach- und Rechtslage aufgrund Ihrer Anfrage ein. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es uns in diesem kostenfreien Rahmen nicht möglich ist, umfangreiche Schriftstücke zu prüfen. Aus diesem Grund haben wir dies auch bewusst als -Ersteinschätzung- bezeichnet.

Zitat:
Also irgendwie bin ich enttäuscht und Schade, dass ich keine Ein-Stern-Bewertung geben kann, denn die würde ich jetzt geben.


Jedes Mitglieder hat die Möglichkeit in allen fünf Kategorien ein bis fünf Sterne abzugeben. Hier gibt es keinerlei Sterne Beschränkungen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

-- Editiert am 24.02.2017 10:56

2x Hilfreiche Antwort

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