Anwältin reagiert ungehalten auf Fragen

7. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)
Anwältin reagiert ungehalten auf Fragen

Schönen guten Tag allerseits,

seit mittlerweile gut 3 Jahren vertritt mich meine Anwältin kompetent und erfolgreich in einer Schrottimmobilienangelegenheit. Zuletzt bekam ich vor dem OLG vollumfänglich recht und die Revision wurde ausgeschlossen, worauf einer meiner Gegner umgehend mit einer Nichtzulassungsbeschwerde reagierte.

Durchaus im Sinne meiner Gegner, von denen meine Anwältin vermutet, dass sie die Zeit dazu nutzen, Vermögenswerte zu verlagern und dann Insolvenz anzumelden, zieht und zieht sich das Verfahren. Die Kosten, darunter an die 20.000 für meine Anwältin und weitere 3.300 für die BGH Anwälte, bedrohen mittlerweile meine Existenz.

Hinzu kommt, dass eine betroffene Bank plötzlich erklärt, sie wolle den Ausgang des Verfahrens nicht mehr abwarten und ihre Forderungen mir gegenüber geltend machen.

In meiner Verzweiflung schrieb ich meine Anwältin an und bat sie um Auskunft zum weiteren Vorgehen und ob die BGH Anwälte ihre Erwiderung zur Nichtzulassungsbeschwerde fristgerecht eingereicht hätten, sowie um eine Kopie des Schriftsatzes.

Die Antwort war sehr barsch. Die Kommunikation mit mir arte aus und stelle eine außerordentlichen Arbeitsaufwand dar. Im Tenor: Ich solle mich schon mal auf weitere Kosten einstellen und sie ansonsten in Ruhe ihre Arbeit machen lassen.

Quasi nebenbei durfte ich dem Schreiben entnehmen, dass die BGH Anwälte wahrscheinlich eine Fristverlängerung erwirkt hätten, weil die Akten immer wieder zwischen BGH, Anwälten und LG hin und her geschickt wurden. Offenbar existieren für Anwälte keine Kopiermöglichkeiten, obwohl dafür eine Pauschale bezahlt werden muss, so dass ohne Vorliegen der Originale kein Schriftsatz erstellt werden kann. Noch mehr Zeit für meine Gegner, mich maximal zu schädigen!

Meine Fragen hierzu und meine Verzweiflung über immer neue Kosten, ohne dass ein Ende in Sicht wäre, verstand sie als Misstrauen, das sie nicht verdiene, angesichts zweier gewonnener Instanzen. Nur habe ich davon auf absehbare Zeit nichts, stattdessen nimmt der existenzielle Druck auf mich stetig zu!

Es ist keineswegs so, dass ich ständig in Kontakt mit meiner Anwältin stehe, tatsächlich vergingen immer wieder Monate ohne jegliche Kommunikation. Wenn ich Fragen stelle, dann meist in Beantwortung ihrer Schreiben oder durch sie weiter gegebener Schriftstücke, deren Bedeutung und Folgen ich nicht ohne weitere Informationen einschätzen konnte.

Stellt es für eine fürstlich bezahlte Anwältin wirklich eine unzumutbare Belastung dar, auf ausschließlich verfahrensbezogene Fragen halbwegs höflich zu antworten? Erwarte ich zu viel?

-- Editier von diemut am 07.09.2016 16:18

Was denn, so teuer?

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Verfahrensbezogene Fragen ?
Wieso besteht kein Kontakt zu dem für die Vertretung vor dem BGH beauftragten Anwalt ?
Oder geht es um diesen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Danke für die Reaktion, Spezi-2!

Nun, Fragen die sich auf das weitere Vorgehen oder die Auswirkungen von Entscheidungen, auf die Möglichkeit von Verzögerungen etc. bezogen.

Die BGH Anwälte wurden mir durch meine Anwältin vermittelt. Sie übergab mir eine Kopie des Schreibens der BGH Anwälte, in dem sie meine Vertretung anmeldeten, sowie eine Kostennote, die umgehend zu bezahlen war. Während der urlaubsbedingten Abwesenheit meiner Anwältin schrieb ich, eine Woche vor Ablauf der Frist für das Einreichen von Schriftstücken bezüglich der Nichtzulassungsbeschwerde, eine Mail an die BGH Anwälte, in der ich um eine Kopie ihrer Erwiderung bat. Antwort erhielt ich keine.

Dies erwähnte ich gegenüber meiner Anwältin. Sie schrieb, ich solle die BGH Anwälte nicht behelligen, da sie am Limit arbeiten - und in diesem Zusammenhang, dass vermutlich eine Fristverlängerung beantragt wurde. Dabei erweckte sie bei mir den Eindruck, dass es üblich ist, dass BGH Anwälte nur Kontakt mit dem Anwalt aus der Berufungsinstanz haben.

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@Diemut
Nein, Sie erwarten nicht zu viel. Die Kollegin hätte besser Ihre Frage beantwortet; dieses ist nicht nur nach der Berufsordnung zu erwarten, sondern der Auffand wäre sicherlich geringer gewesen, als diese (Fehl)Reaktion.

Vielleicht hatte sie nur einfach einen schlechten Tag: Keine Entschuldigung, sondern ein Erklärungsversuch.

MfG

RA Thomas Bohle

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#4
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Vielen Dank Herr Bohle!

Ihr Verständnis tut mir gut. Meine Anwältin hat solche schlechten Tage immer mal wieder.

Für Menschen wie meine Anwältin sind Menschen wie ich, die sich mit Wirtschaftsdingen und juristischen Fallstricken nicht auskennen, fast möchte ich sagen, verachtenswert. Sie hat mich durchaus auch schon indirekt als dumm bezeichnet (so dumm können Sie doch nicht sein...) oder mir vorgeworfen, mich nicht genug in meinen Fall eingearbeitet zu haben (weil ich während eines Telefongesprächs nicht sofort das richtige Schriftstück in einem dicken Ordner parat hatte). Auf den Umstand, dass ich der falschen Person geglaubt und vertraut habe, wird meine Anwältin nicht müde hinzuweisen und betont auch immer wieder, dass ich diese Situation selbst verschuldet habe, obwohl sie im gleichen Atemzug von meinen Gegnern als "Bande von Betrügern" reden kann.

Sie ist kompetent, um nicht zu sagen sehr gut, vermutlich eine der besten auf ihrem Gebiet. Menschlich ist sie aber schwer zu ertragen, herablassend und respektlos.

(Übrigens bin ich weder dumm noch ungebildet, nur eben weder Juristin noch BWLerin)

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

Zitat (von diemut):
Die Antwort war sehr barsch. Die Kommunikation mit mir arte aus und stelle eine außerordentlichen Arbeitsaufwand dar.

Merkwürdiges Verhalten.
Ich unterstelle dabei mal, das die Fragen entsprechend knapp waren und keine Ausschmückungen zu Lebenssituation etc. enthielten?



Zitat (von diemut):
Stellt es für eine fürstlich bezahlte Anwältin wirklich eine unzumutbare Belastung dar, auf ausschließlich verfahrensbezogene Fragen halbwegs höflich zu antworten? Erwarte ich zu viel?

Eigentlich nicht und nein.



Zitat (von diemut):
Dabei erweckte sie bei mir den Eindruck, dass es üblich ist, dass BGH Anwälte nur Kontakt mit dem Anwalt aus der Berufungsinstanz haben.

Es ist nicht außergewöhnlich das Dein Anwalt - der ja offensichtlich noch involviert ist - das etwas "vorfiltert/aufbereitet" bevor es an den BGH-Anwalt geht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Danke für die Antwort, Harry van Sell.

Offenbar nicht knapp genug für meine Anwältin.

Ein Satz bezog sich darauf, dass die angedrohten Vollstreckungsmaßnahmen der Bank (von denen Sie mich brieflich informiert hatte) mich in Panik versetzten, dass ich nicht nachvollziehen könne, woher dieser Sinneswandel käme, zumal es mir nicht zielführend erscheine, mich in die Privatinsolvenz zu treiben, statt, wie bis vor kurzem geplant, die Zwangsversteigerung der Immobilie zu betreiben. Damit habe ich genau genommen schon meine Lebenssituation erwähnt, aber nur soweit sie mir für das Verfahren relevant erschien.

Ja, meine Anwältin ist nach wie vor involviert, derzeit damit, Zwangsmaßnahmen zur Eintreibung der vom LG festgelegten Kosten gegen denjenigen meiner Gegner einzuleiten, gegen den das OLG Urteil rechtskräftig ist, was selbstverständlich mit weiteren Kosten für mich verbunden ist...

Es ist auch durchaus in meinem Sinne, dass sie die Korrespondenz mit den BGH Anwälten führt. Eingemischt hatte ich mich nur, weil ich bis wenige Tage vor der Einreichungsfrist für Schriftsätze zu der Nichtzulassungsbeschwerde meiner Gegner keinen Schriftsatz in Kopie erhalten hatte. Meine Anwältin war in Urlaub, also konnte ich sie nicht fragen.

(Hintergrund: Ich hatte ursprünglich auf eine Erwiderung auch deshalb verzichten wollen, weil meiner Erfahrung nach jeder neue Anwalt zuallererst eine Fristverlängerung beantragt und ich die endlosen Verzögerungen leid bin! Meine Anwältin hatte mir versichert, dass es wegen der Erwiderung zu keiner Fristverlängerung kommen werde, weil das BGH ohnehin mit ca.drei Monaten, eine sehr lange Frist angesetzt habe.)

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#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Im Hinblick auf die gestellten Fragen müsste man doch auch mal schauen, ob diese überhaupt zu dem Verfahren zählen, in dem die RAin tätig ist bzw. war.

Wenn es dann nämlich um Forderungen der Bank gegen die TS geht, mag das zwar in dem Gesamtlebenssachverhalt Schrottimmobilie fallen, aber nicht unbedingt mit den Angelegenheiten zusammen hängen, in denen die RAin tätig war und bezahlt wurde bzw. wird. Wenn die Bank nämlich nichts mit den Klageverfahren zu tun hat, also nicht Beklagte dort war, und die RAin auch sonst keinen Auftrag zum Forderungsmanagement mit der Bank hatte, wäre es eine neue Angelegenheit, die auch gesondert zu vergüten wäre. Wenn dann die TS dann auch noch den Eindruck erweckt, dass Sie die Beantwortung der Fragen ohne besondere Vergütung erwartet, kann ich in gewisser Weise nachvollziehen, warum die RAin etwas ungehalten reagiert. Zumal der barsche unfreundliche Ton anscheinend für sie typisch ist.

Fachlich scheint die RAin ja gut zu sein. Dann muss man halt mit den menschlichen Unzulänglichkeiten leben, wenn man das fachliche sich erhalten will.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Hallo Eidechse,

würden Sie meine Anwätlin kennen, wüssten Sie, dass sie selbstverständlich nicht aus reiner Nächstenliebe die Verhandlungen mit der Bank führt, dafür wurde sie von mir bezahlt, zusätzlich zur Vertretung im Verfahren.

Und auch für die Erläuterung der möglichen Zwangsmaßnahmen wurde mir bereits eine weitere Beratungsgebühr,in Rechnung gestellt, der dann weitere Gebühren folgen werden.

Würde oder könnte ich sie nicht bezahlen, würde ich für sie augenblicklich aufhören zu existieren.

Mit dem letzten Satz haben Sie vollkommen recht. Es bleibt mir nichts anderes übrig, als ihre Unverschämtheiten einzustecken, weil ich sie brauche und sie ihr Handwerk versteht.

Meine Wertschätzung für Rechtsanwälte ist durch die Erfahrungen in diesem Verfahren nicht gerade gestiegen, denn auch die gegnerischen Anwälte traten äußerst fragwürdig auf, nur von denen hatte ich nichts anderes erwartet. Mein Bedarf an derartigem Umgang ist mehr als gedeckt und ich hoffe und bete, dass mir weitere Kontakte mit der Justiz bis an mein Lebensende erspart bleiben, wenn diese leidige Angelegenheit ausgestanden ist.



-- Editiert von diemut am 09.09.2016 18:59

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

Zitat (von diemut):
Sie ist kompetent, um nicht zu sagen sehr gut, vermutlich eine der besten auf ihrem Gebiet. Menschlich ist sie aber schwer zu ertragen, herablassend und respektlos.

Diese Kombination kommt häufig vor ... nicht nur bei Juristen.

Da muss man einfach den Popo zusammen kneifen und durch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Ja, Harry van Sell, und nach bald 4 Jahren hab ich gehörig Muskelkater im Allerwertesten :augenroll:

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von diemut):
würden Sie meine Anwätlin kennen, wüssten Sie, dass sie selbstverständlich nicht aus reiner Nächstenliebe die Verhandlungen mit der Bank führt, dafür wurde sie von mir bezahlt, zusätzlich zur Vertretung im Verfahren.


:devil: Das hoffe ich ja mal nicht, dass ich, wenn ich Ihre RAin kennen würde, wüsste, dass diese Sie vertritt und was Sie ihr bezahlen [/Ironie aus]

Aus Ihrem Ausgangsbeitrag ging nicht so genau hervor, was die RAin jetzt genau für Sie macht. Wenn Sie auch für die Verhandlungen mit der Bank mandatiert ist, dann kann ich die Reaktion auch nicht so recht nachvollziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Zitat (von diemut):
würden Sie meine Anwätlin kennen, wüssten Sie, dass sie selbstverständlich nicht aus reiner Nächstenliebe die Verhandlungen mit der Bank führt, dafür wurde sie von mir bezahlt, zusätzlich zur Vertretung im Verfahren.


:devil: Das hoffe ich ja mal nicht, dass ich, wenn ich Ihre RAin kennen würde, wüsste, dass diese Sie vertritt und was Sie ihr bezahlen [/Ironie aus]


Das nicht, aber Sie wüssten, dass sie ohne Bezahlung keinen Finger rühren würde ;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Warum sollte die Anwältin auch ohne Bezahlung "einen Finger rühren"? Ging es zunächst um die Frage des Umgangtones, ist es nun eine Frage der Bezahlung?

Sorry, aber irgendwie erschließt mich dann Ihr Anliegen nicht mehr so ganz:

Sie haben eine sehr gute Anwältin, die Sie erfolgreich vertritt und beschweren sich jetzt, dass sie für ihre Arbeit Geld will?


Warum wird eigentlich von Anwälten erwartet, dass sie kostenlos tätig werden sollen?


MfG

RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

In Ergänzung: es geht ja nicht nur ums Finanzielle. Anwälte sind nicht zum Händchenhalten da, zum psychisch aufbauen, als Seelenmülleimer. Wenn es nix zu bereden gibt, dann sollte man seinen Anwalt auch in Ruhe lassen. Damit er sich auf seine Fälle ungestört konzentrieren kann und eben hervorragende Leistungen erbringen kann.

wirdwerden

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#15
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Ooooha Herr Bohle und wirdwerden - Sie lesen außerordentlich selektiv!

Herr Bohle, ich hatte an keiner Stelle je auch nur angedeutet, dass ich irgendeine Leistung ohne Bezahlung erwarte! Eidechse hatte in den Raum gestellt, ich könnte Fragen zu einem Tätigkeitsbereich gestellt haben, für den meine Anwältin nicht von mir bezahlt wurde, worauf ich schrieb, dass ich selbstverständlich dafür bezahlt habe! Nachdem Eidechse mich offenbar missverstanden hatte, stellte ich klar, dass meine Anwältin ohne Bezahlung nichts tun würde. In keinster Weise stellte ich ihren Anspruch auf Bezahlung in Frage! Ihren Ausbruch verstehe ich daher nicht!

Und wirdwerden, haben Sie gelesen, welcher Art meine Fragen waren? Sind Sie tatsächlich der Ansicht, ich missbrauche meine Anwätlin als Seelenmülleimer, wenn ich nach dem Einhalten einer Frist frage, die für mich mglw. existenziell wichtig ist?

Nochmal, ich bezweifle nicht, dass RAs zu bezahlen sind für ihre Arbeit!

Eine Frage sei mir dennoch gestattet:

Ich bin an der Grenze meiner finanziellen Belastbarkeit, weitere Kredite werde ich nicht mehr bekommen und bekäme ich sie, könnte ich sie nicht mehr bedienen. Und schon werden die nächsten Gerichtskosten (Eintragung einer Zwangshypothek) von ca. €350 und Beratungsgebühren RA bezüglich Zwangsmaßnahmen fällig... Was geschieht, wenn ich endgültig ausgeblutet bin? Weit über €20.000 für Gericht und Anwälte weg und alles umsonst, weil ich es mir nicht mehr leisten kann die notwendige Leistungsklage zu bezahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
weil ich es mir nicht mehr leisten kann die notwendige Leistungsklage zu bezahlen


PKH?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@diemut

Ein Ausbruch würde anders aussehen. :devil:

Bei der Frage, ob ich selektiv lese, möchte ich auf Ihre Kommentare Bezug nehmen, mit dem Sie gleich die gesamte Anwaltschaft verteufeln:

„Meine Wertschätzung für Rechtsanwälte ist durch die Erfahrungen in diesem Verfahren nicht gerade gestiegen"

Obwohl die Kollegen offenbar für Sie von Sieg zu Sieg eilt und Ihre Aufträge ohne Fehl und Tadel erledigt hat, wird gleich zum Rundumschlag gegen DIE Rechtsanwälte ausgeholt – finden Sie immer noch, dass ich selektiv lese?

Natürlich wird die Kollegen Sie bei Nichtzahlung nicht weiter vertreten; würden Sie es denn machen?

BTW: Anfragen sind zu beantworten, sogar nervige Anfragen.

MfG
RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Ja, Herr Bohle, Sie lesen - und zitieren - weiterhin selektiv!

Die Leistungen meiner Anwälte habe ich klar anerkannt. Gleichzeitig musste ich sowohl bei meinen eigenen als auch den gegnerischen Anwälten zwischenmenschliche Unzulänglichkeiten ertragen, die beim besten Willen nicht dazu geeignet sind, meine Wertschätzung für den Berufsstand zu steigern. Andere Erfahrungen, erlebte und zukünftige (hoffentlich), mögen dazu geeignet sein, diese eben nicht!

Da Sie mich fragen: Tatsächlich würde ich einen Klienten, an dem ich bereits zigtausende Euro verdient hätte, nicht fallen lassen, sobald er finanziell am Ende ist. Schon gleich zweimal nicht, wenn die Aussichten mehr als gut stehen, dass ich auf mein Einkommen mitnichten verzichten, sondern sich die Bezahlung nur bis zum Abschluss des Verfahrens verzögern würde.

Mir ist aber auch klar, dass ich meine persönlichen ethischen Maßstäbe nicht bei anderen anlegen kann. Der eine Handwerker legt mit Fug und Recht um Punkt 5 den Hammer weg und ein anderer schlägt dann noch den letzten Nagel ein... :)



-- Editiert von diemut am 13.09.2016 15:36

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Hallo BigiBigiBigi,

die Frage nach PKH habe ich meiner RA auch gestellt und mir wurde erklärt, ich erfülle die Bedingung der Bedürftigkeit nicht, weil mir auf dem Papier die kleine Wohnung gehört, in der ich mit meiner Tochter lebe.

Dass diese hoch belastet ist(noch nicht abbezahlt und außerdem Sicherheit für die Kredite für die Kosten meiner Verfahren), spielt dabei, wiederum nach Information meiner RA, keine Rolle. Auch nicht, dass es in weitem Umkreis nur Mietwohnungen gäbe, durch die sich meine monatlichen Belastungen für Unterkunft verdoppeln würden, im Vergleich zu den monatlichen Kreditraten.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

"Die Kommunikation mit mir arte aus"

Irgendwie macht dieser Satz der Kollegen langsam aber schon einen Sinn.



Dei Eingangsfrage, ob Sie zuviel erwarten, wurde in mehreren Kommentaren in Ihrem Sinne beantwortet.

Gleichwohl gehen Sie immer weiter und an Ihren Dilemma sind ausschließlich Andere Schuld:

Die Bank, die nicht länger auf Ihr Geld warten will.
Der Gegenanwalt, der die Rechtsmittel für seine Mandantschaft im Rahmen prozessualer Spielregeln ausschöpft und den Rechtsweg einhält.
Die eigene Anwältin, die nicht freundlich genug ist.
Ich, der nach Beantwortung Ihrer Frage erstaunt zur Kenntnis nimmt, dass Sie gleichwohl DIE Anwaltschaft angreifen.



"Zwischenmenschliche Unzuläglichkeit" müssen nicht immer einseitig heranwachsen.

Es geht auch nicht um "Fallenlassen" (hat die Kollegein denn das schon getan? Wohl eher nicht!), sondern um umsonst arbeiten. Wenn Sie dieses machen wollen, erklären Sie aber bitte dann auch, wie Sie die Angestellten dann bezahlen wollen - oder sollten die Ihren Großmut dann finanziell mittragen?


MfG

RA Thomas Bohle

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

""Die Kommunikation mit mir arte aus"

Irgendwie macht dieser Satz der Kollegen langsam aber schon einen Sinn."

Weil ich Ihre Fragen beantworte und Missverständnisse (die Sie auch jetzt wiederholen - aber ich geb's auf) auszuräumen versuche?

Von meiner Seite aus fiel der Begriff Schuld nicht, ich hatte vielmehr die Umstände erwähnt, die zu meiner derzeitigen Frustration beitrugen. Ihre Formulierung suggeriert, ich solle Schuld bei mir suchen. Hm, ich ließ mich betrügen, das ist meine Schuld. Auf so ziemlich alles, was dem folgte, hatte ich keinen Einfluss mehr.

Aber vielleicht geht es ja auch um das letzte Wort? Gut, bürsten Sie mich gleich nochmal mit den gleichen Vorwürfen ab - ich verspreche, sie unaufgeklärt stehen zu lassen!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Sehe Sie, Sie setzen sich gleich wieder in eine - Ihnen kaum zustehende - "Opfer-Rolle", gepaart mit Vermutungen und Angriffen.

Es geht nicht um das "letzte Wort", sondern den von Ihnen erhobenen Vorwurf gegen DIE Anwaltschaft, also der undifferenzierte "Rundumschlag", für den es sicherlich keinen Anlass gegeben hat, denn die Anwältin hat Ihnen nun einmal geholfen, dass ist Fakt.
Fakt ist auch - gerne wiederhole ich mich -, dass Mandantenanfragen zu beantworten sind. All das ist nun geklärt, so dass Sie ggfs. die Frage hier schließen sollten.

MfG

RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
T_Jan
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Irgendwie habe ich das Gefühl, hier geht es eher darum, dass der Themenersteller sich ein wenig seelische Unterstützung und etwas mehr Transparenz von der Anwältin in seiner Verzweiflung wünscht. Als "Nicht-Anwalt" kann ich das sehr gut nachvollziehen. Objektiv betrachtet würde ich sagen, sie wollten eine gute Anwältin, sie bezahlen eine gute Anwältin, sie haben eine gute Anwältin. Leider muss ich Ihnen sagen, dass der menschliche Faktor hier keine Rolle spielt, auch wenn ich der Meinung bin, dass eine geschäftliche Beziehung dieser Art nicht zwangsläufig kalt ablaufen muss.

Oft vergessen Anwälte, dass es für ihre Mandanten nicht um Arbeit geht, sondern um ihr Leben.

Sein Sie mir bitte nicht böse, aber ich würde Ihnen raten einen Psychologen für die emotionalen Anliegen aufzusuchen und die Anwältin ggf. lediglich um ein wenig mehr Transparenz zu bitten. Ein "Das wird schon wieder" kann manchmal wahre Wunder bewirken, aber für die Dame sind sie lediglich Arbeit, von der sie sich in ihrem eigenen Privatleben sicher nicht beeinflussen lassen möchte.

Nicht unterkriegen lassen. Wenn's finanziell zu eng wird, gibt es auch noch Beratungsstellen der Diakonie etc. an die Sie sich, vielleicht schonmal parallel, wenden können.


Liebe Grüße,
T_Jan

-- Editiert von T_Jan am 14.09.2016 16:35

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Danke T_Jan,

ja, mehr Transparenz hätte ich mir gewünscht, und dass sie bei ihren Überlegungen bedenkt, dass ich sie bezahlen können muss.

Seelische Unterstützung nicht, die bekomme ich von Freunden und Familie. Wegen des Vorschlags, mich an einen Psychologen zu wenden, bin ich Ihnen überhaupt nicht böse! Ich halte viel davon, sich helfen zu lassen, wenn man Hilfe braucht. Tatsächlich tut es bei mir derzeit auch ein "Das wird schon wieder" von einer guten Freundin.

Trotz ihrer abweisenden Reaktion scheint meine Botschaft bei meiner RAin angekommen zu sein: Sie versucht jetzt zuerst über die Vollstreckung der bisher ausgeurteilten Kosten, die im Vergleich zu allem anderen kostengünstig ist, die Mittel für die Leistungsklage zu bekommen.

Und schon hat sie mich von Buckel, und kann ihre Arbeit in Ruhe machen :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
T_Jan
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Na das klingt doch nach einem schönen Ausgang. Dann drücke ich Ihnen die Daumen.

Liebe Grüße,
T_Jan

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