Hallo. Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Mein Vater ist vor 4 Monaten verstorben. 2 Tage später habe ich einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt. Dieser wurde zwar bearbeitet, jedoch wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Bescheinigung über eine Lebensversicherung beilegen solle, von der ich jedoch erst vor einem Monat erfahren habe. Von dieser Lebensversicherung habe ich nun die Bestattungskosten bezahlt. Sie beläuft sich auf knapp 12000€. Dem Landratsamt habe ich nicht mehr mitgeteilt, dass ich eine Lebensversicherung verspätet erhalten habe, da ich dachte, dass sich das mit dem Nicht- Einsenden erledigt hat. Nun kam aber der Bescheid vom Landratsamt, dass sie die Kosten übernehmen und mir die Bestattungskosten überweißen. Ich bin mir jedoch unklar, ob ich dieses Geld wieder zurückzahlen muss, da ich ja verspätet Vermögen bekommen habe, in Form der Lebensversicherung, oder ob die Zeitspanne von Antragsstellung und Auszahlung der Lebensversicherung zu groß ist um angerechnet zu werden und ich somit das Geld nicht zurückzahlen muss. Ich bedanke mich schon einmal für die Antworten und Hilfe.
LG
-----------------
""
Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten
10. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 10. Januar 2013 | 21:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Januar 2013 | 11:34
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Bestattungskosten sind aus dem Vermögen des Verstorbenen
zu begleichen.Ich würde den Antrag auf Übernahme
beim Landratsamt zurück ziehen und ggf. das Geld zurück überweisen. Sie machen sich sonst strafbar.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.865
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten