Antrag auf Asylverfahren - was muss ich tun?

3. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
pnp58086
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Asylverfahren - was muss ich tun?

Guten Tag zusammen,

ein Freund von mir hat einen laufenden Asylantrag hier in der BRD. Jetzt hat er folgendes Schreiben per Post bekommen. Jetzt wissen wir nicht wirklich, was zu tun ist.
Wenn ich das Anwaltsdeutsch richtig interpretiert habe, soll mein Freund seine finanziellen Verhältnisse offenlegen, sprich evtl. Gehälter / Bezüge und permanente Ausgaben auflisten.

Korrekt?

- Seite 1 -

Sehr geehrte Damen und Herren!

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren



gegen

Bundesrepublik Deutschland

ist die Klageschrift am 19.07.2016 bei Gericht eingegangen und der Beklagten mit Aufforderung zugestellt worden, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Klagebegründung Stellung zu nehmen.

Die Verwaltungsvorgänge des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind angefordert worden.
Die Einzelheiten zur Gewährung der begehrten Akteneinsicht entnehmen Sie bitte dem beigefügten Hinweisblatt.
Übersenden Sie bitte die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen.

Der Klagebegründung wird innerhalb von 4 Wochen entgegengesehen.

Bitte teilen Sie mit, ob die Ladung eines Dolmetschers für eine etwaige mündliche Verhandlung erforderlich ist, gegebenenfalls für welche Sprache.

- Seite 2 -

Die zur Begründung der Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel sind binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung der Entscheidung des Bundesamts anzugeben.

Sie werden darauf hingewiesen, dass die Kammer den Rechtsstreit in der Regel einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen soll, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat. Dies kann auch ohne Zustimmung bzw. gegen den Willen der Beteiligen erfolgen.

Ihren Schriftsätzen, die Sie bei Gericht einreichen, sollen Abschriften der Schriftsätzen und deren Anlagen nur für die nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten beigefügt werden. Anwaltlich vertretene Beteiligte und Behörden leitet das Gericht Schriftsätze und Anlagen elektronisch weiter. Lassen sich Unterlagen nicht ohne Qualitätsverlust elektronisch übermitteln, soll auch künftig die für alle übrigen Beteiligten erforderliche Zahl von Abschriften beigefügt werden.


Bitte versehen Sie alle Schriftsätze in dieser Sache mit dem oben stehenden Aktenzeichen. Jede Änderung der Anschrift und der Aufenthaltssituation d. Kl. ist dem Gericht unverzüglich mitzuteilen.


Wir würden uns freuen wenn sich ein Experte kurz dazu äußern könnte was hier zu tun ist.

Vielen lieben Dank vorab!

pnp


-- Editier von pnp58086 am 03.08.2016 17:53

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Der Kläger soll die Klage begründen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hier scheint ja ein Asylantrag abgelehnt worden zu sein und der Abgelehnte hat dagegen ohne Begründung geklagt. Ihr Freund hat keinen Anwalt beauftragt? Aus welchem Herkunftsland kommt er denn?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hier scheint ja ein Asylantrag abgelehnt worden zu sein und der Abgelehnte hat dagegen ohne Begründung geklagt. Ihr Freund hat keinen Anwalt beauftragt? Aus welchem Herkunftsland kommt er denn?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Übersenden Sie bitte die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen. Na, offenbar hat er Prozeßkostenhilfe beantragt und dafür muß man natürlich seine finanziellen Vehältnissen kennen. Außerdem soll er, siehe Antwort 1, die Klage begründen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen