Guten Tag zusammen,
ein Freund von mir hat einen laufenden Asylantrag hier in der BRD. Jetzt hat er folgendes Schreiben per Post bekommen. Jetzt wissen wir nicht wirklich, was zu tun ist.
Wenn ich das Anwaltsdeutsch richtig interpretiert habe, soll mein Freund seine finanziellen Verhältnisse offenlegen, sprich evtl. Gehälter / Bezüge und permanente Ausgaben auflisten.
Korrekt?
- Seite 1 -
Sehr geehrte Damen und Herren!
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
gegen
Bundesrepublik Deutschland
ist die Klageschrift am 19.07.2016 bei Gericht eingegangen und der Beklagten mit Aufforderung zugestellt worden, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Klagebegründung Stellung zu nehmen.
Die Verwaltungsvorgänge des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind angefordert worden.
Die Einzelheiten zur Gewährung der begehrten Akteneinsicht entnehmen Sie bitte dem beigefügten Hinweisblatt.
Übersenden Sie bitte die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen.
Der Klagebegründung wird innerhalb von 4 Wochen entgegengesehen.
Bitte teilen Sie mit, ob die Ladung eines Dolmetschers für eine etwaige mündliche Verhandlung erforderlich ist, gegebenenfalls für welche Sprache.
- Seite 2 -
Die zur Begründung der Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel sind binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung der Entscheidung des Bundesamts anzugeben.
Sie werden darauf hingewiesen, dass die Kammer den Rechtsstreit in der Regel einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen soll, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat. Dies kann auch ohne Zustimmung bzw. gegen den Willen der Beteiligen erfolgen.
Ihren Schriftsätzen, die Sie bei Gericht einreichen, sollen Abschriften der Schriftsätzen und deren Anlagen nur für die nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten beigefügt werden. Anwaltlich vertretene Beteiligte und Behörden leitet das Gericht Schriftsätze und Anlagen elektronisch weiter. Lassen sich Unterlagen nicht ohne Qualitätsverlust elektronisch übermitteln, soll auch künftig die für alle übrigen Beteiligten erforderliche Zahl von Abschriften beigefügt werden.
Bitte versehen Sie alle Schriftsätze in dieser Sache mit dem oben stehenden Aktenzeichen. Jede Änderung der Anschrift und der Aufenthaltssituation d. Kl. ist dem Gericht unverzüglich mitzuteilen.
Wir würden uns freuen wenn sich ein Experte kurz dazu äußern könnte was hier zu tun ist.
Vielen lieben Dank vorab!
pnp
-- Editier von pnp58086 am 03.08.2016 17:53
Antrag auf Asylverfahren - was muss ich tun?
Notfall?
Notfall?
Der Kläger soll die Klage begründen.
wirdwerden
Hier scheint ja ein Asylantrag abgelehnt worden zu sein und der Abgelehnte hat dagegen ohne Begründung geklagt. Ihr Freund hat keinen Anwalt beauftragt? Aus welchem Herkunftsland kommt er denn?
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Hier scheint ja ein Asylantrag abgelehnt worden zu sein und der Abgelehnte hat dagegen ohne Begründung geklagt. Ihr Freund hat keinen Anwalt beauftragt? Aus welchem Herkunftsland kommt er denn?
Übersenden Sie bitte die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen. Na, offenbar hat er Prozeßkostenhilfe beantragt und dafür muß man natürlich seine finanziellen Vehältnissen kennen. Außerdem soll er, siehe Antwort 1, die Klage begründen.
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