Sehr geerhte Damen und Herren,
ich bin schwanger und habe schon das Beschäftigungsverbot, denn ich arbeite als FSJ im Altenheim. Mein Vertrag läuft aber bis zum Ende August und habe schon eine Duldung bekommen, bis mein Kind zur Welt kommt, dadurch dass der Vater meines Kindes bzw. mein Fruend ein Deutscher ist, und danach darf ich aufgrund meines Kindes bis sie 18 Jahre alt ist in Deutschland bleiben. Mein Freund hat von Juni 2016 bis April 2017 gearbeitet und versucht jetzt zu studieren oder ein Praktikum zu machen.
Meine Frage ist, welche Anträge, die wir durch diese Situation beantragen sollen? Es gibt ganz viele Anträge, die uns helfen können, aber wir sind nicht sicher, ob wir dafür Recht haben.
Ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Mit freundlichen Grüßen
rrvign
-- Editiert von Moderator am 23.06.2017 13:21
-- Thema wurde verschoben am 23.06.2017 13:21
Anträge für ausländische schwangere Frau
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Na, als Geduldete unterliegen Sie derzeit dem Asylbewerberleistungsgesetz. Da Sie sich vermutlich (ich habe Ihre früheren Threads gelesen) schon 15 Monate erlaubt in D aufhalten, haben Sie Anspruch auf sog. "Analogleistungen", d. h., auf Leistungen in Höhe der Sozialhilfe nach dem SGB 12. Und ansonsten wird sich das alles mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels grundlegend wandeln: Dann kriegen Sie Alg 2, Kindergeld und Elterngeld, wobei beim Alg 2 die Unterhaltspflicht des Kindsvaters zu berücksichtigen ist. Und ansonsten müßten Sie mal angeben, ob Sie derzeit oder künftig eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Kindsvater bilden (= zusammen wohnen).
-- Editiert von muemmel am 23.06.2017 13:31
Und außerdem: beim jobcenter kann man einen Antrag auf Erstausstattung fürs Kind und Umstandskleidung stellen.
Zusätzlich am besten in eine Schwangerschaftsberatungsstelle (Gesundheitsamt, ProFamilia, Skf, Donum Vitae...) gehen und sich beraten lassen. Oft gibt es da einen guten Überblick über finanzielle Hilfen und es ist (je nach Einkommen) ein weiterer Antrag für die Babyausstattung möglich. Wichtig dafür: während der Schwangerschaft in die Beratung gehen und danach fragen!
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Na, wie soll die Beraterin denn wissen, dass eine Erstausstattung benötigt wird, wenn nicht danach gefragt wird?
Wenn man was will ist es einfach hilfreich das auch auszusprechen . Und ich erwähn es extra, weil es bei mir in der Praxis häufiger vorkommt, dass das nicht jedem klar ist.
Und jetzt?
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