Anteiliges Kindergeld getrennte Eltern

14. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Muggel1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Anteiliges Kindergeld getrennte Eltern

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Situation: Ich werde bald 18, meine Eltern leben getrennt, wobei ich bei meiner Mutter lebe. Diese bezieht auch das gesamte Kindergeld und erhält den Kindesunterhalt für mich von meinem Vater.
Da ich mich informiert habe, was sich ändert wenn ich 18 bin, habe ich recherchiert. Ich weiß daher dass mir beide prinzipiell Unterhalt schulden und mir das Kindergeld zusteht, bzw. dieses die Unterhaltshöhe von beiden Elternteilen mindert. Außerdem kann ich mit meiner Mutter dann einen gewissen Betrag für Kost und Logis vereinbaren.
Gemäß Düsseldorfer Tabelle habe ich mir jetzt ausgerechnet was die beiden zahlen müssten.
Das Problem ist nur: meine Mutter sieht das überhaupt nicht ein, will alles Kindergeld behalten, mein Vater soll für meiner Unterhalt aufkommen, sie will nur weiterhin Essen etc. für mich kaufen und ich darf in der Wohnung leben, sonst krieg ich nichts mehr.
Um die Wogen zu glätten habe ich angeboten, dass sie doch "ihre Hälfte" des Kindergelds und ihren Unterhaltsanteil eben für Kost und Logis behalten soll - sieht sie aber auch nicht ein weil sie die ganzen 196€ Kindergeld (bin Einzelkind, keiner meiner Eltern hat noch ein Kind) behalten will.

Mindestens die Hälfte davon MUSS sie mir aber doch auszahlen, weil diese Hälfte doch sozusagen meinem Papa zusteht um seinen Anteil zu mindern?! Ansonsten müsste er doch viel mehr zahlen?

Habe ich da irgendeinen Anspruch? habe dazu leider nichts gefunden... wäre echt um jede Hilfe dankbar, aber bitte wirklich nur Leute die da was wissen auf das ich mich verlassen kann....

Vielen Dank!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dummtüch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Muggel1,
dein Vater zahlt ja schon entsprechend weniger Unterhalt, da ihm gedanklich von den 192,00 Eur Kindergeld die Hälfte zusteht.

Ja, den Unterhalt zahlt er dann an dich, wenn du 18 bist.
Vielleicht lässt dich deine Mutter davon 100,00 behalten als Taschengeld oder vielleicht auch 150,00, wenn du Buskosten oder einen erhöhten Kleidungsbedarf hast.
Den überwiegenden Teil aber müsste eigentlich sie bekommen, denn sie stellt dir nicht nur die "warme" Wohnung, sondern auch Essen, Waschmaschine, TV und evtl. W-Lan.
Nur durch die Zahl 18 ändert sich ja nicht ihr finanzielles Engagement für dich.
Erst wenn du ausziehst, sieht die Welt anders aus.
Viele Grüße
D.

Signatur:

Dummtüch

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Letztlich kann die Mutter entscheiden, ob sie ihren Anteil in Naturalien zahlt oder in Geld und dann umgekehrt Kostgeld nimmt. Wie hoch das Kostgeld ist, ist freie Sache der Vereinbarung. Und das Kindergeld steht nicht dem Kind zu, das ist erst der Fall, wenn das Kind zu Hause ausgezogen ist, und es gegenüber der Familienkasse nachweisen kann, dass kein Elternteil zumindest Unterhalt in Höhe des Kindergeldes leiset. Das Kindergeld dient nämlich primär der steuerlichen Entlastung der Eltern.

Im Prinzip ist, das hast Du richtig erfasst, ab 18 das Kindergeld voll in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen. Und, beide Eltern zahlen, sei es nun in Form von gebündltem Baren oder eben in Naturalien. Der erste Schritt ist also, den Bedarf anhand der bereinigten Netto-Einkommen zu berechnen. In diesen Bedarf ist dann das Kindergeld zahlungsmindernd einzubeziehen, anschliessend ist zu quoteln. Und dann sind wir beim 2. Schritt. Nämlich die Entscheidungsfreiheit der Mutter, wie sie ihren Anteil leistet. Erst dann kommt der 3. Schritt. Wenn in Geld, wieviel Kostgeld ist zu zahlen.

wirdwerden

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#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Über wieviel Unterhalt reden wir denn?

Vielleicht hilft es dir mal auszurechnen, was dich ein WG-Zimmer kosten würde. Und dann Vergleich, was dir zuhause an frei verfügbarem Einkommen bleibt und was du hättest, wenn du nicht zuhause lebst. Meist ergibt sich daraus schon, dass die 192 € das "kleinere Übel" sind.

Beachten solltest du auch, was du gerade machst. Gehst du noch zur Schule, um Abi zu machen?

Wenn du ein FSJ machst, wäre der Anspruch fraglich, machst du eine Ausbildung hättest du ja Einkommen ,das angerechnet wird, studierst du müsstest du vorragnig BaFöG beantragen und würdest du "chillen" gäbe es gar nix ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Muggel1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo an alle und danke für eure Antworten.
Ich verstehe, dass das Kostgeld eine Sache ist, die prinzipiell unabhängig vom Unterhalt, einfach zwischen mir und meiner Mutter, auszumachen ist. Soweit so gut, auch über die Höhe lässt sich natürlich sicherlich streiten.
Auch verstehe ich, dass mir selber das Kindergeld nicht per se zusteht.

Mein Punkt war aber viel mehr, dass mein Papa eben nicht die Hälfte des Kindergeldes von seinem Anteil sozusagen abziehen kann, da ja nunmal meine Mutter das gesamte Kindergeld bezieht, und komplett einbehält.
Im Endeffekt will sie also das gesamte Kindergeld und ihren Unterhaltsanteil (der wohl bei etwa 180 € liegen würde (Kindergeld anteilig bereits mit eingerechnet)) einbehalten - obwohl unsere Wohnung nur 600€ warm kostet, die Hälfte davon ihr Lebensgefährte zahlt, und die Ausgaben für lebensmittel für mich allein bei maximal 80€ im Monat liegen (ja ich esse nicht viel...).
Das empfinde ich halt schon als sehr viel, was sie da für sich behalten will - da ich von meinem Papa ja dann auch "nur" den Unterhaltsanteil um das Kindergeld (anteilig) vermindert erhalte...

Zahlen müsste ich mir davon nämlich ab dann auch ALLES selber.. Handy, Klamotten, eben sämtliche Ausgaben die nicht unmittelbar Wohnung oder Lebensmittel sind...

Und ja, ich gehe noch zur Schule um mein Abitur zu machen, jetzt in der 12. Klasse. Danach will ich auch möglichst früh ausziehen, da das Verhältnis mit meiner Mutter nicht gerade das Beste ist... Würde dann gern mit meinem Freund zusammenziehen, da wir bisher eine Fernbeziehung führen, und bei ihm in der Nähe studieren dann...
Dafür müssen ja dann eigentlich beide Eltern Unterhalt zahlen nach DT oder..?

Bafög habe ich mich übrigens bereits informiert: da krieg ich leider gar nichts, da meine Eltern zu viel verdienen...

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie haben wirklich eine sonnige Vorstellung vom Leben. Es geht nicht nur um das Geld für das Essen, sondern auch, so ganz nebenher, Dinge wie Handyrechnungen, gegebenenfalls Autoversicherungen, Putzmittel, Kosten für Wäsche, überhaupt Nebenkosten der Wohnung (TV, Strom, Wasser, Heizung, etc) und so weiter und so fort.

Wenn Sie ausziehen, liegt ihr Anspruch bei irgendwo um 740 €. Sie werden überrascht sein, wie viel Monat am Ende des Geldes noch übrig ist.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Muggel1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

@fb367463-2:
Danke für Ihre Antwort. Leider haben Sie offenbar weder meine Beiträge gelesen noch beantworten Sie meine Fragen.

Eine "sonnige Vorstellung" vom Leben muss ich mir von Ihnen - denke ich - nicht nachsagen lassen. Es geht eben schon nur um die Kosten für Lebensmittel und Wohnung. Hätten Sie meine Antwort gelesen wüssten Sie dass ich meine Handyrechnung selbst begleichen muss dann, und die Wohnung 600€ WARM (also inkl. aller Nebenkosten!) kostet, wovon wie gesagt der Lebensgefährte meiner Mutter auch die Hälfte bezahlt. Autoversicherung fällt auch raus da ich weder ein Auto besitze noch das Auto meiner Mutter nutzen darf. Kosten für Putzmittel und einmal die Woche waschen, glaube ich, sind keine arg relevanten Beträge, wenn man diese durch 3 Personen teilt...

Dass mein Bedarf dann bei 735€ laut aktueller DT liegt, weiß ich... Beantwortet trotzdem keine meiner Fragen...

Dennoch bedanke ich mich für Ihre Antwort - würde mich aber über weitere sehr freuen, die gezielt auf mein Problem eingehen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo Muggel1!

Rechne doch einfach mal alleine deinen Anteil an den Wohnkosten zusammen.

Da werden die Kaltmiete, die Nebenkosten, Strom, Wasser, Heizung, Kabel und TV, Internet und Telefon (eventuell noch Versicherung) - also sämtliche Kosten, die monatlich für die Wohnung anfallen, zusammen gerechnet, und durch die im Haushalt lebenden Personen geteilt - bei euch also durch 3.

Bei einer Warmmiete von 600 € (sollten da echt schon alle Posten berechnet sein), würden alleine für dich schon 200 € anfallen - daß der Lebensgefährte deiner Mutter ihr mehr gibt, ist seine Sache.

Da reicht das KG alleine schon mal nicht aus, um deinen Anteil zu den Wohnkosten zu decken!

Würde heißen, vom Unterhalt deiner Mutter (du sagst ca. 180 €) würden schon mal 10 € noch für deinen Wohnanteil fallen.

Und 80 € für Lebensmittel für einen Erwachsenen halte ich schier für unmöglich!

Aber mache doch deiner Mutter mal den Vorschlag, sie solle dir die 80 € in Bar geben, und du verpflegst dich probeweise für einen Monat selbst (eigenes Fach im Kühlschrank und so).

Und du zahlst ja nicht nur für die Zahlen auf dem Papier, auch die Zeit und Arbeit, die deine Mutter leistet, will honoriert sein - du möchtest ja später auch nicht für umsonst arbeiten.

Und eines wäre auch noch zu bedenken, wenn du ausziehst - deine Mutter hat die Wahl, ob sie dir Barunterhalt zahlt, oder dir Kost und Logie stellt.

Sollte es also keinen zwingenden Grund geben, wo anders zu studieren, als in eurer Stadt, kann das auch nicht so gut laufen.

Gruß Huya

Signatur:

Für die Dinge, die wir umsonst bekommen, zahlen wir manchmal den höchsten Preis.

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