Anstellung in Monatsmitte - Alg 2 zurückzahlen?

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
tmaurer
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)
Anstellung in Monatsmitte - Alg 2 zurückzahlen?

Bis 14.11.2009 war eine fiktive Person (X) arbeitslos und hat Alg 2 bekommen. Von der Jobzusage habe hat die fiktive Person die Arge direkt nachdem sie selbst diese erhalten hatte, in Kenntnis gesetzt. Das war Anfang 11/2009. Zu diesem Zeitpunkt hatte X aber bereits für den gesamten Monat Alg 2 erhalten. Sein erstes Gehalt erhielt er dann am 30.11.2009 - gut 700 Euro netto.
Die Arge fordert nun von X fast 600 Euro Alg 2 für 11/2009 zurück. Ist das rechtmäßig?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ja, das ist rechtmäßig.
Wäre das Gehalt am 01.12. auf dem Konto gewesen, hätte es nicht zurückgezahlt werden müssen. Aber so gilt das Zuflussprinzip, es wird in dem Monat angerechnet, in dem es geflossen ist.


-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tmaurer
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

Wäre es dann nicht clever gewesen dem Arbeitgeber eine falsche Kontonummer zu geben, damit sich der Geldfluss "leider" verzögert?

(Das würde ja idiotische Anreize vom Gesetzgeber setzen!)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die meisten Arbeitgeber lassen auch ohne falsche Konto-Nr. mit sich reden, wenn man ihnen erklärt, warum eine Auszahlung im Folgemonat hilfreich wäre.

-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tmaurer
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

Hat die fiktive Person eine Chance nicht zurückzahlen zu müssen, wenn
1. sie die Arge immer sofort über alles informiert hat.
2. berufsbedingt 400 km umzieht, d.h. hohe Fahrtkosten hat (für Wohnungssuche, Umzug...) und 2 Monate lang zwei volle Wohnungsmieten (ca. 800 Euro) zahlen muss?
3. Einige Wochen nach Arbeitsbeginn auf der Fahrt zur Arbeit einen Autounfall hatte mit über 3.000 Euro Sachschaden.
4. Das von der Arge Ende Oktober für November 2009 erhaltene Geld bereits vollständig dafür und für anderes ausgegeben hat. Die Einmalbeihilfen der Arge (z.B. 1. Fahrt zur Arbeit) decken nur einen Bruchteil der entstandenen Kosten ab.

Kann man / Ist es sinnvoll dass diese fiktive Person statt dessen Überbrückungsbeihilfe beantragt?


-----------------
""

-- Editiert am 05.01.2010 00:08

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.759 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen