Ansprüche verjährt?

11. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
pandorra_tomorrow
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 14x hilfreich)
Ansprüche verjährt?

Guten Tag

es geht um einen geplatzten Kredit meiner Schwester. Heute kam ein Mahnbescheid der den Kredit (gekündigt am 01.04.2008) in einer Höhe von rund 6000€ fordert. Zwischenzeitlich hat sich besagte Bank allerdings nie um die Forderung bemüht.
Somit ist die Forderung doch inzwischen verjährt. Oder sehe ich das falsch?

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Dann sollte Ihre Schwester den Kreditvertrag studieren.
Meistens steht da in etwa der Satz drin " der Kreditnehmer
verzichtet auf die Einrede der Verjährung".

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Wann wurde der Mahnbescheid ausgestellt? Das Ausstellungsdatum steht auf dem Mahnbescheid.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pandorra_tomorrow
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 14x hilfreich)

Erstellt am 03.01.2012 und Antrag-eingang beim Amtsgericht war der 30.12.2011.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>§ 167 ZPO
Rückwirkung der Zustellung

Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt.
<hr size=1 noshade>


Damit ist die Verjährung wohl wirksam gehemmt, d.h. die Forderung ist nicht verjährt.

-----------------
" "

-- Editiert Steffen Meier am 11.01.2012 14:18

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pandorra_tomorrow
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja aber wenn der Kredit 2008 Geplatzt ist, sind doch bis 2011 auch schon 3 Jahre vergangen. Und die Frist beträgt soweit ich weis eben die 3 Jahre.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pandorra_tomorrow
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 14x hilfreich)

Aber von 2008 bis 2011 sind es doch schon 3 Jahre. Und soweit ich informiert bin, ist das die Frist. 2012 wären es ja schon 4 Jahre.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Aber von 2008 bis 2011 sind es doch schon 3 Jahre. Und soweit ich informiert bin, ist das die Frist. 2012 wären es ja schon 4 Jahre.


Was meinen Sie, wieso die Bank kurz vor Sylvester noch den Mahnbescheid beantragt hat?
Die Verjährungsfrist beträgt nicht 3 Jahre, sondern drei Jahre bis zum Jahresende, d.h. eine Forderung vom 01.04.2008 verjährt am 31.12.2011 (3 Jahre + die Restzeit zum Jahresende).
Jetzt ist dem Mahngericht aber der Antrag zum Mahnbescheid am 30.12.2011 zugegangen.
Wäre der Mahnbescheid dem Gericht erst am 01.01.2012 oder später zugegangen, wäre die Forderung i.d.R. verjährt gewesen (das Thema Verzicht auf Einrede der Verjährung klammere ich mal aus).

Weiter geht es:
Damit die Verjährung wirksam gehemmt wird, muss der Mahnbescheid "demnächst" dem Schuldner zugestellt werden.
"demnächst" ist dehnbar, heisst i.d.R. aber 2 Wochen,
d.h. der Schuldner kann sich nur dann sicher sein, dass Forderungen aus 2008 verjährt sind, wenn ihm bis zum 14.01.2012 kein Mahnbescheid oder Klage zugestellt wurde.

Heute ist der 11.01.2012, d.h. der Mahnbescheid wurde "demnächst" zugestellt und damit ist die Verjährung wirksam gehemmt wurden.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pandorra_tomorrow
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 14x hilfreich)

Nunja dann bedanke ich mich für die Infos.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bei Verbraucherkrediten gelten ohnehin längere Verjährungsfristen

-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen