Guten Tag
es geht um einen geplatzten Kredit meiner Schwester. Heute kam ein Mahnbescheid der den Kredit (gekündigt am 01.04.2008) in einer Höhe von rund 6000€ fordert. Zwischenzeitlich hat sich besagte Bank allerdings nie um die Forderung bemüht.
Somit ist die Forderung doch inzwischen verjährt. Oder sehe ich das falsch?
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Ansprüche verjährt?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Dann sollte Ihre Schwester den Kreditvertrag studieren.
Meistens steht da in etwa der Satz drin " der Kreditnehmer
verzichtet auf die Einrede der Verjährung".
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Wann wurde der Mahnbescheid ausgestellt? Das Ausstellungsdatum steht auf dem Mahnbescheid.
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Erstellt am 03.01.2012 und Antrag-eingang beim Amtsgericht war der 30.12.2011.
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quote:<hr size=1 noshade>§ 167 ZPO
Rückwirkung der Zustellung
Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt.
<hr size=1 noshade>
Damit ist die Verjährung wohl wirksam gehemmt, d.h. die Forderung ist nicht verjährt.
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-- Editiert Steffen Meier am 11.01.2012 14:18
Ja aber wenn der Kredit 2008 Geplatzt ist, sind doch bis 2011 auch schon 3 Jahre vergangen. Und die Frist beträgt soweit ich weis eben die 3 Jahre.
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Aber von 2008 bis 2011 sind es doch schon 3 Jahre. Und soweit ich informiert bin, ist das die Frist. 2012 wären es ja schon 4 Jahre.
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quote:
Aber von 2008 bis 2011 sind es doch schon 3 Jahre. Und soweit ich informiert bin, ist das die Frist. 2012 wären es ja schon 4 Jahre.
Was meinen Sie, wieso die Bank kurz vor Sylvester noch den Mahnbescheid beantragt hat?
Die Verjährungsfrist beträgt nicht 3 Jahre, sondern drei Jahre bis zum Jahresende, d.h. eine Forderung vom 01.04.2008 verjährt am 31.12.2011 (3 Jahre + die Restzeit zum Jahresende).
Jetzt ist dem Mahngericht aber der Antrag zum Mahnbescheid am 30.12.2011 zugegangen.
Wäre der Mahnbescheid dem Gericht erst am 01.01.2012 oder später zugegangen, wäre die Forderung i.d.R. verjährt gewesen (das Thema Verzicht auf Einrede der Verjährung klammere ich mal aus).
Weiter geht es:
Damit die Verjährung wirksam gehemmt wird, muss der Mahnbescheid "demnächst" dem Schuldner zugestellt werden.
"demnächst" ist dehnbar, heisst i.d.R. aber 2 Wochen,
d.h. der Schuldner kann sich nur dann sicher sein, dass Forderungen aus 2008 verjährt sind, wenn ihm bis zum 14.01.2012 kein Mahnbescheid oder Klage zugestellt wurde.
Heute ist der 11.01.2012, d.h. der Mahnbescheid wurde "demnächst" zugestellt und damit ist die Verjährung wirksam gehemmt wurden.
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Nunja dann bedanke ich mich für die Infos.
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Bei Verbraucherkrediten gelten ohnehin längere Verjährungsfristen
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
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