Anspruch auf Fahrradunterlagen? (wg. Garantie)

12. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
colfeli
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 18x hilfreich)
Anspruch auf Fahrradunterlagen? (wg. Garantie)

Hallo,

ein höherwertiges (>500€) neues Fahrrad wurde beim Fachhändler probegefahren und nach Gefallen gekauft. Das Fahrrad war bereits fertig montiert, Kunde zahlte und nahm es also gleich mit. Bis hier ist alles paletti und Kunde froh.
Erst nachträglich erfuhr der Kunde, dass zum standardmäßigen Auslieferungszustand ab Werk zu diesem Fahrrad vom Hersteller auch ein Lackfläschchen (in der Farbe des Rahmens), eine Werkzeugtasche und eine vollständige Benutzerdokumentation (mit Anleitungen etc.) mitgeliefert werden. Der Fachhändler hat nie erwähnt, dass diese Dinge dabei sind, er hat aber auch nie erwähnt, dass sie eben nicht dabei sind.

1. Frage: Hat der Kunde nachträglich Anspruch auf diese zusätzlichen Sachen?


Der Kunde möchte das Fahrrad beim Hersteller registrieren, um den vollen Umfang der Herstellergarantie in Anspruch nehmen zu können (lebenslange Garantie bei Rahmenbruch etc.). Dazu muss er den zum Fahrrad gehörenden Registriercode auf der Internetseite des Herstellers eingeben. Den spezifischen Registriercode des Fahrrads findet der Kunde laut Herstellerangabe auf der Registrierkarte und diese befindet sich - in der Benutzerdokumentation.
Diese hat der Kunde aber nicht bekommen.

2. Frage: Hat der Kunde zumindest Anspruch auf die Benutzerdokumentation oder wenigstens auf Herausgabe des zu seinem Fahrrad speziell gehörenden Registriercodes?


Vielen Dank und schönen Tag


-- Editiert calico01 am 12.01.2013 16:49

-- Editiert calico01 am 12.01.2013 16:49

-- Editiert calico01 am 13.01.2013 14:34

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1 Antwort
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