Anspruch auf Entgeltfortzahlung???

6. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
HappyFeet1981
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)
Anspruch auf Entgeltfortzahlung???

Guten Tag zusammen.

Folgender Sachverhalt liegt zugrunde: Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) schließen im Friseuhandwerk einen Arbeitsvertrag, demzufolge der AN im Rahmen der Teilzeibeschäftigung monatlich 100 Stunden bzw. pro Tag 5 Stunden zu leisten hat.
Drei Tage nach Beginn des Arbeitsverhältnisses teilt der AG dem AN mit, er könne ihn derzeit nicht weiterbeschäftigen, weil er keine Arbeit für ihn hat. Ferner teilt er dem AN mit, er würde ihn anrufen, sobald er Arbeit für ihn hat.

Eine ordentliche Kündigung erhält der AN nicht und diese liegt auch drei Wochen später noch nicht vor.

Der AN erkundigt sich zweimal wöchentlich, ob der AG Arbeit hat. Dieser teilt jedoch immer wieder mit, er habe keine Arbeit.

Mal abgesehen davon, dass der Vertrag nicht dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für das Friseurhandwerk NRW entspricht, stellt sich mir nun die Frage, ob und in wie weit der AN weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat???
Er bietet regelmäßig seine Arbeitskraft an, diese wird aber nicht angenommen und gekündigt ist das Arbeitsverhältnis ja auch noch nicht.

Besten Dank für hilfreiche Informationen

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6498x hilfreich)

/// ... ob und in wie weit der AN weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat???
Google Mal den Begriff Annahmeverzug.
Es gehört zum unternehmerischen Risiko des AG, auch (genügend) Arbeit für seine AN zu haben. Das kann er nicht auf den AN abwälzen. Also ja, dir steht der Lohn zu, praktisch bist du von der Arbeit freigestellt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.274 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen