Guten Tag zusammen.
Folgender Sachverhalt liegt zugrunde: Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) schließen im Friseuhandwerk einen Arbeitsvertrag, demzufolge der AN im Rahmen der Teilzeibeschäftigung monatlich 100 Stunden bzw. pro Tag 5 Stunden zu leisten hat.
Drei Tage nach Beginn des Arbeitsverhältnisses teilt der AG dem AN mit, er könne ihn derzeit nicht weiterbeschäftigen, weil er keine Arbeit für ihn hat. Ferner teilt er dem AN mit, er würde ihn anrufen, sobald er Arbeit für ihn hat.
Eine ordentliche Kündigung erhält der AN nicht und diese liegt auch drei Wochen später noch nicht vor.
Der AN erkundigt sich zweimal wöchentlich, ob der AG Arbeit hat. Dieser teilt jedoch immer wieder mit, er habe keine Arbeit.
Mal abgesehen davon, dass der Vertrag nicht dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für das Friseurhandwerk NRW entspricht, stellt sich mir nun die Frage, ob und in wie weit der AN weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat???
Er bietet regelmäßig seine Arbeitskraft an, diese wird aber nicht angenommen und gekündigt ist das Arbeitsverhältnis ja auch noch nicht.
Besten Dank für hilfreiche Informationen
Anspruch auf Entgeltfortzahlung???
6. Dezember 2017
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Frage vom 6. Dezember 2017 | 12:38
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 8x hilfreich)
Anspruch auf Entgeltfortzahlung???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 14:01
Von
Status: Weiser (17464 Beiträge, 6498x hilfreich)
/// ... ob und in wie weit der AN weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat???
Google Mal den Begriff Annahmeverzug.
Es gehört zum unternehmerischen Risiko des AG, auch (genügend) Arbeit für seine AN zu haben. Das kann er nicht auf den AN abwälzen. Also ja, dir steht der Lohn zu, praktisch bist du von der Arbeit freigestellt.
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