Anschlussflug verpasst. 48 h später am Zielort.

31. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
pbokaj
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Anschlussflug verpasst. 48 h später am Zielort.

Bevor ich mich an die betreffenden Fluggesellschaften wende, habe ich beschlossen hier einmal weitere Meinungen einzuholen.

Folgendes hat sich zugetragen:

Meine Schwiegermutter war auf dem Weg von Stuttgart über Düsseldorf und Madrid nach Santiago de Chile.

Gleich der erste Flieger (Freitag 29.07, 17:15, Lufthansa) nach Düsseldorf hatte Verspätung und dadurch hat sie den Anschlussflug (Iberia) nach Madrid verpasst und somit auch den Anschlussflug (23:55, LAN).

In Düsseldorf wurde sie damit vertröstet das sie mit dem nächsten Flug (Lufthansa) nach Madrid könne und dort noch ein Flieger (00:20, Iberia) nach Santiago erreichen könnte.

Leider hatte wiederum die Lufthansa in Düsseldorf Verspätung und dadurch wurde auch der Ersatzflug (00:20, Iberia) verpasst.

Nach einer unruhigen Nacht am Flughafen Madrid wo sich keiner der genannten Fluggesellschaften verantwortlich fühlte wurde sie wiederum auf den Flug (Samstag, 00:20, Iberia) gebucht.

Nach knapp 24 Stunden am Flughafen Madrid wurde Ihr dann mittgeteilt das der gebuchte Flieger überbucht ist und kein weiterer Platz frei sei.

Diesmal waren sie glücklicherweise gnädig und besorgten ihr ein Hotelzimmer und buchten sie auf einen Flug (Sonntag, 14:40) allerding nach Lima (Peru) und von dort sollte es nach Santiago de Chile weitergehen.

Die letzte Info war das der Flieger nach Lima auch schon wieder eine Stunde Verspätung hat, die unendliche Geschichte könnte also noch weitergehen....

Meiner Meinung kann man mit einem Fluggast nicht so umgehen. Alles in allem ca. 48 Stunden später am Ankunftsort ankommen als geplant. Oder was denkt Ihr?

Jetzt meine Frage an euch:
1. Ist eine Beschwerde gerechtfertigt?
2. Wenn ja? An wen?
3. Auf welche Paragrafen kann ich mich beziehen?
4. Wie sind die Erfolgsaussichten?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.





-----------------
""

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Wurde denn die Strecke Stuttgart-Santiago de Chile auf einem Ticket gebucht? Oder die Strecke Stuttgart-Düsseldorf extra?

Wenn die Tante nicht rechtzeitig zum Einchecken in Düsseldorf war bzw. zum Boarding für die Strecke Düsseldorf-Madrid-Santiage de Chile dann bestehen gegen Iberia zunächst mal keine Ansprüche.

Was die Verspätung bei Lufthansa von Stuttgart nach Düsseldorf angeht. Wie groß war denn die Verspätung?

-----------------
" Benvenuti a bordo!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

oder war gemeint Strecke Stuttgart-Düsseldorf mit airberlin?

-----------------
" Benvenuti a bordo!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pbokaj
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten und sorry fürs Namen nennen :-) Um auf eure Fragen einzugehen:

Die Flugreise wurde als Paket gebucht, also ein Online-Ticket aber bei jedem Zwischestop musste erneut das Ticket gezeigt werden um die Bordkarte zu erhalten.

Ich denke die beiden Verspätungen waren jeweils knapp 40 Minuten.

(Wenn ich eines gelernt habe, dann das ich nie wieder die schnellste Verbindung buche, lieber hat man ordentlich Zeit beim Zwischenstop.)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Okay, das hilft weiter.

Gegen die erste Fluggesellschaft, welche die Strecke Stuttgart-Düsseldorf geflogen ist, bestehen nach der EU-Fluggastverordnung keine Ansprüche. Die 40 minütige Verspätung erzeugt keinen Anspruch auf Ausgleichzahlungen nach Artikel 6 bzw. 8 und 9.

Gegen die Fluggesellschaft, welche die Strecke Düsseldorf-Madrid geflogen ist bestehen ebenfalls keine Ansprüche nach Artikel 6 bzw. 8 und 9.

und auch gegen die Fluggesellschaft, welche die Strecke Madrid-Santiago am Samstag 00:20 fliegen sollte bestehen keine Ansprüche. Der Abflug war offenbar pünktlich. Der Passagier war nicht pünktlich zum Boarding da. Damit entfallen auch die Leistungen nach Artikel 6 und 9 in diesem Fall.

Allerdings hätte man der Schwiegermutter Unterkunft und Verpflegung bereitstellen sollen. Hätte sie sich das selbst organisiert, wäre zu prüfen ob die Gesellschaften die die Strecken Stuttgart-Düsseldorf-Madrid geflogen sind, wegen der Verspätung hier nicht Schadenersatz leisten müssten.

Was die Überbuchung des Fluges am Sonntag 00.20 Uhr anging: Mit einem Ticket zu einem öffentlich zugänglichen Tarif und falls die Schwiegermutter nicht freiwillig am Boden blieb, bestünde ein Anspruch auf 600 Euro nach Artikel 4 und 7. Die Betreuungsleistungen wurden mit der Übernachtung diesmal auch erbracht.

Die Frage ist, ob das Ticket der Schwiegermutter für Madrid-Santiago den Anforderungen der EU-Verordnung entspricht. In jedem Fall würde ich die 600 Euro bei der Fluggesellschaft einfordern, welche diesen überbuchten Flug durchgeführt hat. Und dabei beachten nicht immer wenn IB vor der Flugnummer steht fliegt auch tatsächlich IB. Aufgrund des Codesharings ist es möglich, dass die durchführende Fluggesellschaft eine andere war. Das lässt sich jedoch herausfinden.

Außerdem würde ich bei der/den Gesellschaften die für die ursprüngliche Verspätung verantwortlich sind und sich in Madrid nicht um die Schwiegermutter gekümmert haben ein "Schmerzensgeld" einfordern als Wiedergutmachung für den Ärger und die sicher unangenehme Nacht am Madrider Flughafen. Wenn die Schwiegermutter doch übernachtet hat, die Hotelkosten erstatten lassen.

Und jenachdem was dann für Antworten kommen, lässt sich weiter sehen.

-----------------
" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert am 31.07.2011 20:12

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pbokaj
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir auf jeden Fall weiter. Dann werde ich mal mein Glück bei den entsprechenende Fluglinien versuchen.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.019 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen