Anrecht auf Wohnung bei Trennung

21. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Susanne64
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Anrecht auf Wohnung bei Trennung

Wie sieht es rechtlich aus, wenn man sich trennen will und einer die gemeinsame Wohnung verlässt: Hintergrund: ich mit 2 Kindern oder mein Mann muss dann aus der Wohnung raus. Der Mietvertrag wurde damals auf den Namen meines Mannes gemacht. Ich würde aber gern wohnen bleiben, da es für mich schwieriger ist mit zwei Kindern eine neue Wohnung zu finden als für meinen Mann. Hab mal gehört, dass da man verheiratet ist es eh egal ist, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Beide haben die gleichen Pflichten/Rechte.

1. Möglichkeit: ich ziehe mit den Kindern aus. Bin ich dann immer noch verpflichtet, für evtl. Mietschulden der Wohnung aufzukommen? Bzw. was muss ich tun, um dem zu entgehen? Den Vermieter über meinen Auszug in Kenntniss setzen und für meinen Teil kündigen?
2. Möglichkeit: wenn mein Mann ausziehen würde oder vom Gericht her müsste, müsste ich den Mietvertrag der Ordnung halber auf meinem Namen umschreiben lassen?

Mein Mann hat mir versprochen, im Falle einer Trennung auszuziehen und würde mir das in einem Schreiben auch bestätigen. Könnte ich dieses Schreiben rechtlich nutzen, wenn er im Trennungsfall doch plötzlich nicht ausziehen möchte? Habe ich mit zwei Kindern nicht sowieso mehr Anrecht in der Wohnung zu bleiben?


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

also entweder hat dein Mann den Mietvertrag abgeschlossen, dann könnte man dich auch nicht wegen Mietschulden belangen. Ich sehe eher, Du willst ihn rechtlich aus der Wohnung per Gericht werfen, hast jedoch Angst davor, dass er sich zur Wehr setzt.
Natürlich kann ein Richter der Frau mit kindern die Wohnung zusprechen, wenn beide im Mietvertrag unterschrieben haben. Es dürfte doch einfach sein den Mietvertrag einzusehen wer hier unterschrieben hat.


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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Susanne64 am 21.08.2012 13:30

1. Möglichkeit: ich ziehe mit den Kindern aus. Bin ich dann immer noch verpflichtet, für evtl. Mietschulden der Wohnung aufzukommen? Bzw. was muss ich tun, um dem zu entgehen? Den Vermieter über meinen Auszug in Kenntniss setzen und für meinen Teil kündigen?
2. Möglichkeit: wenn mein Mann ausziehen würde oder vom Gericht her müsste, müsste ich den Mietvertrag der Ordnung halber auf meinem Namen umschreiben lassen?

Es gibt noch die Möglichkeiten alleine oder mit nur einem Kind auszuziehen. Bedenke: Wenn du mit im Mietvertrag stehst, dann ist es egal wo du dich wie abmeldest. Die Miete hast du dennoch mitzuzahlen, denn dann haften dein Noch-Mann und du gemeinsam! D.h. wenn er die Wohnung alleine nicht halten kann und aufgeben muss, bist du mit in der Haftung, bis das Mietverhältnis beendet ist.

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

-- Editiert radfahrer999 am 21.08.2012 15:06

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#3
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Du schreibst, dass der Mietvertrag nur von Deinem Mann unterschrieben wurde. Dann ist er auch nur dem Vermieter gegenüber verantwortlich. Wenn Du die Wohnung übernehmen willst, dann muss Dein Mann den Mietvertrag kündigen, und Du musst mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließen. Niemand kann aber den Vermieter dazu zwingen, letzteres zu tun.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Susanne64
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Als wir vor 1 1/2 Jahren den Mietvertrag gemacht haben, war nur ich bei dem Gespräch anwesend, da mein Mann beruflich weg musste. Der Mietvertrag lautet zwar auf den Namen meines Mannes, aber ich hab ihn unterschrieben. Wir haben einen sehr netten Vermieter, der sicherlich mit sich reden lässt, den Mietvertrag bei Auszug meines Mannes auf mich umzuschreiben. Falls ich die Wohnung auf Dauer finaziell doch nicht halten kann, kann ich mir zumindest in Ruhe was neues suchen und später kündigen.

Was mich halt noch interessiert ist die Frage nach dem aufgesetzten Schreiben, in dem mein Mann mir die Wohnung bei Trennung sozusagen überlässt. Bin ich damit abgesichert vorm Familiengericht, dass ich in der Wohnung bleiben kann und er gehen muss?

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#5
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Ich denke, man kann ja alles machen, dein Nochmann kündigt die Wohnung und Du übernimmst, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Dann stehst Du im Mietvertrag und fertig. Ich frage mich nur, kannst du diese Wohnung dir finanziell leisten oder denkst du, er muss für all die Kosten aufkommen?
Was mich stört ist der Satz- bin ich vor dem Familiengericht abgesichert? Vor Gericht ist es wie auf hoher See, der Ausgang ist immer unbestimmt!
Ich denke Du redest hier nicht gerne Klartext und so entstehen hier Unklarheiten, die keine sein müssten, wenn ihr zusammen alles mit dem Vermieter regeln könntet!! Da schwelt doch etwas, was Dir Unsicherheit bringt!

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